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Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung)
Antrag,
die Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover als Neufassung nach dem Wortlaut der Anlage 1 zu beschließen
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Die finanziellen Auswirkungen werden in der Begründung des Antrages und der Anlage 3 ausführlich dargestellt.
Begründung des Antrages
Den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG, Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. S. 121)) entsprechend, wird mit dieser Drucksache eine dreijährige Gebührenkalkulation vorgelegt.
- Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 – 2027 sind gegenüber dem derzeit gültigen Satz unverändert und haben daher keine finanziellen Auswirkungen auf die Gebührenschuldner*innen.
| | | Veränderung |
Schmutzwassergebühr | 2,56 €/m³ | 2,56 €/m³ | 0,00 € | 0,0 % |
Niederschlagswassergebühr | 0,80 €/m³ | 0,80 €/m³ | 0,00 € | 0,0 % |
- Für die Einleitung von Grundwasser und sonstigem Wasser wurden die Gebührensätze für den Zeitraum 2025 - 2027 kalkuliert. Eine Anpassung ist lediglich für die Einleitung von belastetem Grund- uns sonstigem Wasser in die Misch- und Schmutzwasserkanalisation erforderlich. Die Anpassung hat somit finanzielle Auswirkungen auf die Gebührenschuldner. Eine Quantifizierung dieses Effekts ist nicht möglich, wird aber die meisten Haushalte in Hannover nicht betreffen.
| Gebühr
2023-2024 | Gebühr
2025-2027 | Veränderung |
Gebühr Grundwasser und sonstiges Wasser, Einleitung in die Niederschlagswasserkanalisation | 1,08 €/m³ | 1,08 €/m³ | 0,00 € | 0,0 % |
Gebühr Grundwasser und sonstiges Wasser, Einleitung in die Misch-/ Schmutzwasserkanalisation | 1,68 €/m³ | 1,80 €/m³ | 0,12 € | 7,2 % |
Für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung ist gegenüber den derzeit gültigen Gebührensätzen eine Gebührenanpassung für den Zeitraum 2025 -2027 erforderlich. Die Anpassung hat somit positive finanzielle Auswirkungen auf die Gebührenschuldner*innen. Eine Quantifizierung dieses Effekts ist nicht möglich.
| | | Veränderung |
Gebühr für Fäkalschlammannahme | 38,20 €/m³ | 36,40 €/m³ | - 1,80 € | - 4,7 % |
Gebühr für Annahme Rohabwasser | 13,30 €/m³ | 11,90 €/m³ | - 1,40 € | -10,5 % |
Textliche Änderungen in der Neufassung der Satzung sind notwendig geworden, weil sich in den vergangenen Jahren aus der Praxis, aus der Rechtsprechung und aus Kommentierungen einige Veränderungen ergeben haben, denen nunmehr auch im Satzungstext Rechnung getragen werden soll. Eine Übersicht der Änderungen zu den bisher gültigen Satzungsregelungen ist der Anlage 2 (Synopse) zu entnehmen.
Die Gebührenkalkulation ist in der Anlage 3 im Detail dargestellt.
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Hannover / Sep 23, 2024