Drucksache Nr. 1912/2006:
185. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bemerode (Kronsberg) / Nachnutzung der ehemaligen "Herrmannsdorfer Landwerkstätten"

Feststellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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1912/2006
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185. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bemerode (Kronsberg) / Nachnutzung der ehemaligen "Herrmannsdorfer Landwerkstätten"

Feststellungsbeschluss

Antrag,

  1. die 185. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) mit der Begründung (Anlage 4) zu beschließen (Feststellungsbeschluss),
  2. der nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB erforderlichen zusammenfassenden Erklärung (Anlage 5) zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1289 / 2006 - Beschluss zum Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit
Nr. 1290 / 2006 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss



Das 185. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1564, 1. Änderung. Mit diesem soll das bestehende Baurecht für die Nachnutzung der ehemaligen "Herrmannsdorfer Landwerkstätten" geändert werden. Hierfür ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Verfahren wird parallel zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1564 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, wurde mit Anschreiben vom 17.07.2006 mit Frist bis zum 11.09.2006 gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs durchgeführt. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die eingegangenen Stellungnahmen, soweit erforderlich mit Anmerkung der Verwaltung versehen, aufgeführt. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, über die zu entscheiden wäre, liegen aus diesem Verfahrensschritt nicht vor.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 13.07.2006 beschlossene Entwurf der 185. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung haben in der Zeit vom 27.07.2006 bis 11.09.2006 öffentlich ausgelegen.

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und seiner Begründung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen.

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 185. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.



Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Übersicht über die Stellungnahmen der Behörden in den Verfahren nach
§ 4 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 2 BauGB
Anlage 3 - Zeichnerische Darstellung zur 185. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - Begründung zur 185. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 5 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
61.15 
Hannover / 21.09.2006