Antrag Nr. 1911/2021:
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1791/2021: Hannover erklärt den „Klimanotstand“

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Betriebsausschuss für Hannover Congress Centrum
  • Betriebsausschuss Städtische Häfen
  • Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
  • Eilenriedebeirat
  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1791/2021: Hannover erklärt den „Klimanotstand“

Antrag

Die Landeshauptstadt Hannover erklärt den „Klimanotstand“ („Climate Emergency“ [1]) und erkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als kommunale Aufgabe von höchster Priorität an.

Begründung


Der Rat hat bereits am 25.06.2020 mit der Drucksache „Klimapolitik als kommunale Aufgabe“ (Nr. 2469/2019) die Eindämmung der weltweiten Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als kommunale Aufgabe von hoher Priorität anerkannt und daher beschlossen, dass die städtischen Klimaschutzmaßnahmen deutlich beschleunigt werden sollen, um das Ziel einer Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen um 95 % und damit die Klimaneutralität Hannovers, statt bis 2050 möglichst schon bis 2035 zu erreichen. Zugleich wurde damit u.a. auch beschlossen, dass die Landeshauptstadt Hannover die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen wird.

Die Flutkatastrophe in Deutschland und die Extremtemperaturen und Brände im Mittelmeerraum in diesem Sommer haben jedoch gezeigt, dass der Klimawandel längst begonnen hat. Zudem hat der neueste Bericht des Weltklimarates (IPCC) vom 09.08.2021 festgestellt, dass das Ziel, die Erderwärmung unter zwei Grad zu halten, nur mit sofortigen und weitreichenden Maßnahmen erreicht werden kann. Vor diesem Hintergrund erklärt nun die Landeshaupt Hannover - wie bereits viele Kommunen in Deutschland, Europa und der ganzen Welt - den „Klimanotstand“ („Climate Emergency“ [1]), um damit deutlich zu dokumentieren, dass die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen eine nicht aufschiebbare kommunale Aufgabe von höchster Priorität sein muss.

[1] Die Begriffe „Klimanotstand“ resp. „Climate Emergency“ sind symbolisch zu verstehen und sollen keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein.