Drucksache Nr. 1910/2010:
Änderung der Richtlinie über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen

Inhalt der Drucksache:

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1910/2010
1
 

Änderung der Richtlinie über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen

Antrag,

den in der Anlage 1 beigefügten Änderungen zu Punkt 5 der Richtlinie über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen beinhalten grundsätzlich die Fördermöglichkeiten sowohl für männliche als auch für weibliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Insofern erreichen die Fördermittel beide Geschlechter.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Auftrag
Der Rat hat die Verwaltung aufgefordert, die Richtlinien für Fahrten und Lager in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring (SJR) zu überarbeiten (DS 1843/2008). Als Ergebnis mehrerer intensiver Beratungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des SJR und dem Bereich Kinder- und Jugendarbeit des Fachbereichs Jugend und Familie legt die Verwaltung das gemeinsame Ergebnis zur Beschlussfassung vor.

Bedeutung von Ferienmaßnahmen für die Beteiligten
Kinder- und Jugendarbeit ist an der Gestaltung positiver Entwicklungen von Kindern und Jugendlichen beteiligt. Zu den wichtigen Aktivitäten der praktischen Arbeit mit Jungen und Mädchen der verschiedenen Alterstufen gehören die vielfältigen Aktivitäten in den Ferien und zu anderen selbstbestimmten Zeiten. Ferienaktivitäten bieten Gelegenheiten für Freizeitgestaltung mit Gleichaltrigen und Erholung durch sportliche, kulturelle und andere die sozialen Kompetenzen fördernden Aktivitäten.
Ferien- und Freizeitmaßnahmen ermöglichen Eltern, ihre Erwerbstätigkeit bezüglich des Interessensausgleich von Familie und Erwerbstätigkeit besser zu regeln. Insofern stellt dieser Ansatz methodischen Handelns in der Kinder- und Jugendarbeit einen Beitrag dar, Teilhabearmut zu mildern. Die Jugendverbände und -gruppen stellen sich mit ihren großen Maßnahmen in den Ferien nicht nur den Herausforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kleinere und verkürzte Maßnahmen der Jugendverbände und -gruppen an Wochenenden beispielsweise sind ebenfalls wichtige Praxiselemente zur Förderung der traditionellen Anliegen der Kinder- und Jugendverbandsarbeit. Darüber hinaus nehmen sie mit ihren großen Maßnahmen in den Ferien auch die stadtpolitische Zielsetzung einer familienfreundlichen Stadt auf und leisten hierfür einen wesentlichen Beitrag. Dabei beschränken sie sich nicht auf die Beteiligung bzw. Ansprache ihrer Mitglieder, sondern richten ihre Angebote an alle Kinder und Jugendlichen in Hannover. Die Jugendverbände und -gruppen tragen u. a. mit diesem Bestandteil ihrer Aktivitäten zur Erfüllung der in § 11 SGB VIII geforderten Maßgabe bei, die zur Förderung der Entwicklung junger Menschen erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.

Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen sind für viele Kinder und Jugendliche ein Jahreshöhepunkt. Für die haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind diese Maßnahmen wichtiger Bestandteil ihrer pädagogischen Bemühungen um Selbstorganisation und Engagement von Kindern und Jugendlichen. Ferien- und Freizeitaktivitäten dienen der individuellen Entfaltung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und bieten eine wichtige Erfahrung des Lebens in der Gemeinschaft. Da junge Menschen hier über einen längeren Zeitraum in einer Gruppe zusammenleben, sind diese Formen der Kinder- und Jugendarbeit besonders geeignet, die Ziele von Jugendarbeit wirksam zu vermitteln. Oftmals finden Kinder und Jugendliche als Ergebnis einer gelungenen Freizeit den Zugang zur Alltagsarbeit und zu den traditionellen Motiven des Jugendverbandes.

Die Jugendverbände und -gruppen tragen im Rahmen ihrer Ferien- und Freizeitmaßnahmen dazu bei, den vom Gesetzgeber gewünschten Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit, die Kinder- und Jugenderholung, zu realisieren. Darüber hinaus fördern sie durch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Organisation und Planung eines altergerechten Programms ihrer Ferienfreizeit und durch die Beteiligung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer an der Durchführung die persönliche und soziale Bildung von Kindern und Jugendlichen.

In der Regel sind die Konzepte für Ferienmaßnahmen an den Interessen junger Menschen orientiert, weil sie von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Der Wissenstransfer von jüngeren zu älteren Begleitpersonen erfolgt über das System der Förderung von Ehrenamtlichkeit (Schulung, Heranführung, Verantwortungsübernahme in Gruppen des Verbandes), welches in angemessenem Umfang den Einbezug von Personen in die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht, die das 27. Lebensjahr vollendet haben. Die Ferienmaßnahmen der Jugendverbände und -gruppen werden immer von fachlich ausgebildeten Helferinnen und Helfern, die entweder die JugendleiterCard besitzen oder entsprechend ausgebildet sind, pädagogisch betreut. Somit unterscheiden sich die Standards ihrer Ferienangebote von Angeboten kommerzieller Reiseunternehmungen.




Seit über 20 Jahren wurde keine Anpassung der Zuschüsse für Ferienfreizeiten vorgenommen. Aufgrund des Anstiegs der Lebenshaltungskosten seit 1991 um
31 % sind nach Auskunft des SJR Ferienfreizeiten kaum noch zu finanzieren. Für die Bildung ihrer Kinder müssen Familien seit 2005 durchschnittlich 37 % mehr aufwenden (Quelle: Statistisches Bundesamt). Insbesondere Eltern mit geringerem Einkommen setzen andere Prioritäten: Sie können in der Regel die erforderlichen Eigenbeiträge für Ferienfahrten kaum aufbringen, was zu einem veränderten Anmeldungsverhalten geführt hat.

Änderungen
Kern der vorgelegten Veränderungen der Richtlinie zur Förderung von Fahrten und Lager ist die Anerkennung eines Bedarfs von 5,00 € pro Übernachtung und Teilnehmerin/Teilnehmer sowie die Änderung der Förderungssystematik.

Bisher erfolgt die Gewährung der Zuschüsse in zwei Schritten:
1. Abschlagszahlung in Höhe von 1,50 €

2. Unter Berücksichtigung aller durchgeführten Maßnahmen und der z.V. stehenden Haushaltsmittel eine Überweisung der Restzahlung an die Träger bis zu einer Höhe von max. 3,00 €.

Die hier zur Entscheidung vorgelegte Änderung der Förderrichtlinie sichert den Trägern bereits bei Antragstellung eine kalkulierbare Fördersumme pro Übernachtung und Teilnehmerin/Teilnehmer in Höhe von 5,00 € zu.

Ziel der vorgelegten Veränderungen ist es, für das Handlungsfeld Fahrten und Lager eine Bedarfsorientierung und Planbarkeit zu erreichen. Mit der Realisierung dieses Anspruchs wird die Kompatibilität dieser Aktivitäten für und mit Kindern und Jugendlichen vor allem in den Ferien oder auch verkürzt an Wochenenden mit den Prozessen der Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit hergestellt.

Die zentrale Veränderung gegenüber der aktuellen Praxis stellt in diesem Kontext die stichtagsbezogene Antragsstellung dar. Kernpunkte des neuen Verfahrens sind:
· Mit der Antragstellung zum 01.03. des Jahres werden alle geplanten „Fahrten und Lager“ einschließlich der Vorhaben „Wohnortnaher Ferienbetreuung“ gegenüber dem Bereich Kinder- und Jugendarbeit bekannt gemacht und die Förderung beantragt. Diese Planungsunterlage weist die Höhe des Zuschusses aus und die Durchführungstermine. Hierzu wird eine einfache Antragsunterlage (Formblatt) zur Verfügung gestellt. Nach Antragstellung aller geplanten Maßnahmen erfolgt für diese Maßnahmen eine Mittelbindung seitens der Verwaltung.
· Die Wintermaßnahmen des neuen Jahres werden bis zum 01.12. des Vorjahres beantragt.

· Ziel ist es, jede durchgeführte Maßnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu fördern.
· Veränderungen bei der konkreten Umsetzung der Planungen, wie z.B. Terminverschiebungen, haben auf die Mittelbindung keinen Einfluss.


· Die Fördersumme beträgt 5,00 pro Übernachtung und Teilnehmerin bzw. Teilnehmer. Die Anzahl der geförderten Übernachtungen darf zwei nicht unter- und 14 nicht überschreiten.
· Bei der Bemessung der Zuwendung wird die Anzahl der Übernachtungen zugrunde gelegt. Maßnahmen mit einer Dauer von über 15 Tagen können weiterhin durchgeführt werden, sind jedoch nur mit 14 Übernachtungen förderungsfähig.
· Spontane, nicht fristgerecht eingereichte Anträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn noch Haushaltsmittel im Ansatz zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung geht zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auskömmlich sind.

Die Verwaltung verfolgt mit der Stärkung der ferienbezogenen Maßnahmen FerienCard, Fahrten und Lager, Wohnortnahe Ferien und Programme der Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche neben dem freizeitpädagogischen Zweck das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
51.5 
Hannover / 17.09.2010