Drucksache Nr. 1908/2024:
Hannover auf dem Weg zur Kinderfreundlichen Kommune

Informationen:

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1908/2024 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Personal Organisation und Digitalisierung
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Gleichstellungsausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Sport, Bäder und Eventmanagement
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1908/2024
2 (nur online)
 

Hannover auf dem Weg zur Kinderfreundlichen Kommune

Antrag,

1. zu beschließen, dass die Landeshauptstadt Hannover sich beim Projekt „Kinderfreundliche Kommune“ als siebte Großstadt bundesweit um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ bewirbt.

2. zu beschließen, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem projektzuständigen Verein Kinderfreundliche Kommune e. V. ein Konzept bzw. einen Aktionsplan entwickelt. Über den Sachstand des Projekts und des Aktionsplans wird jährlich in den Fachausschüssen berichtet.

3. zu beschließen, dass die Umsetzung aller beteiligungsbezogenen Aufgaben im Rahmen „Kinderfreundliche Kommune“ mit den bisherigen Bemühungen der Landeshauptstadt um eine Weiterentwicklung der Einwohner*innenbeteiligung und der Gesamtstrategie Jugendbeteiligung abzustimmen sind.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Umsetzung des Projekts "Kinderfreundliche Kommune" orientiert sich an den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und fördert deren Interessenvertretung. Hier wird darauf geachtet, dass die Projektumsetzung geschlechtersensibel erfolgt.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Projekt hat keine Klimaauswirkungen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36301
Verwaltung der Jugendhilfe
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Personalaufwendungen €102,372.00
Sach- und Dienstleistungen €33,500.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€135,872.00
   
  
Für die Mitgliedergebühr für die Programmbegleitung durch „Kinderfreundliche Kommunen e. V." entstehen Kosten in Höhe von 21.000 Euro pro Jahr. Aufgrund der vorgegebenen Projektlaufzeit von 5 Jahren (für Großstädte ab 150.000 Einwohner*innen) entstehen für die Gesamtlaufzeit Kosten in Höhe von 105.000 Euro.

Für die Projektjahre 2025 und 2026 werden über den aktuell beschlossenen Doppelhaushalt jeweils 22.500,- Euro zur Verfügung gestellt, die als Mitgliedsbeitrag in die Prozessbegleitung von Kinderfreundliche Kommune e. V. investiert werden.

Für die Jahre 2025 und 2026 verfügt das Projekt damit über einen unverplanten Sachkostenanteil von 1.500 Euro jährlich, der bedarfsgerecht eingesetzt wird. Es werden über das Budget 51 jährlich befristet bis zur Ende der Projektlaufzeit zudem 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wird vom Fachbereich Jugend und Familie mit einer Befristung von 5 Jahren eine personelle Ressource als Projektkoordination gestellt. Ebenso werden die Personalkosten in Höhe von 102.372 Euro über den Fachbereich 51 zur Verfügung gestellt.

Weitere Kosten können sich aus dem zu erarbeitenden Aktionsplan ergeben – diese müssen über das Haushaltsaufstellungsverfahren für die Jahre 2027ff eingeplant werden.

Begründung des Antrages

Die Landeshauptstadt Hannover hat als ein langfristig wirkendes Ziel definiert, Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Für eine zukunftsfähige und lebendige Stadt ist das Wohl von Kindern und Jugendlichen wesentlich, das ist ein zentraler zukunftsweisender Standortfaktor. Trotz einer alternden Gesellschaft nehmen wir Kinder und Jugendliche als Bürger*innen dieser Stadt ernst und beteiligen sie. So baut die Landeshauptstadt Hannover ihre Attraktivität für Familien aus.
In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass im Jahr 2024 doppelt so viele Menschen ihren 60. Geburtstag feiern werden, als geboren oder eingeschult werden. Aus den demographischen Herausforderungen einer alternden Gesellschaft hat sich mittlerweile auch ein demokratisches Problem entwickelt. Kinder und Jugendliche sind mittlerweile zu einer Minderheit in unserer Gesellschaft geworden – ein Grund mehr, dass ihre Rechte stärker und verbindlich in den Blick genommen werden.

Kinder sollen in unserer Stadt sicher und beschützt aufwachsen können. Die Sicherung von Kinderrechten bedeutet vorrangig den Schutz vor Verletzung ihrer Rechte und ebenso, Bedingungen für ein optimales und freudvolles Aufwachsen zu schaffen. Das sehen wir als unsere kommunalpolitische Verantwortung und wollen dies als Stadtverwaltung maßgeblich umsetzen. Es beginnt mit der Haltung in den Köpfen von Kommunalbeschäftigten und Bürger*innen, einem offenen Verständnis von Bürger*innenbeteiligung auch für Kinder und Jugendliche. In der Kommune leben die Kinder, hier wollen und sollen sie mitwirken sowie mitgestalten. Ein Verständnis von Demokratie schon für die Kleinsten zu etablieren, Familien ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Gestaltung ihres Lebensumfelds aufzuzeigen, das sind Bausteine, um eine demokratisch agierende, mündige Bürger*innenschaft in der Landeshauptstadt zu stärken.

Mit der Projektierung zur Kinderfreundlichen Kommune erfüllt die Landeshauptstadt Hannover zudem die bundespolitischen Forderungen, kommunale Maßnahmen um Beteiligungsrechte der jungen Bürger*innen an der Schnittstelle zur Verwaltung auszubauen. Die Forderung ergibt sich aus der Umsetzung des § 12 der UN-Kinderrechtskonvention, dem Recht auf Beteiligung.

Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover
Die Beteiligung am Projekt „Kinderfreundliche Kommune“, welches vom Deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland begleitet und durch den am 14.02.2012 gegründeten Verein „Kinderfreundliche Kommune - Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten und Gemeinden Deutschlands“ gesteuert wird, ist im Sinne einer familienfreundlichen und beteiligenden Stadtentwicklung äußerst gewinnbringend. Die Beteiligung an dem Projekt liegt dabei im gesamtstädtischen Interesse, die inhaltliche Umsetzung muss als Querschnittsaufgabe durch alle Dezernate gesehen werden. Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung ist das Tragen des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ für die Landeshauptstadt Hannover eine signifikante Zukunftsinvestition. Dabei erscheint eine Weiterentwicklung unter professioneller Begleitung sinnvoll und verschafft der Landeshauptstadt Hannover sowohl bundesweit als auch international Aufmerksamkeit und Wahrnehmung hinsichtlich einer kinderfreundlichen Stadtentwicklung. Die Aufwertung vorhandener Strukturen, eine stärkere Öffentlichkeitswirksamkeit sowie die mögliche Akquise von Fördermitteln sind wohl die bedeutendsten Nutzfaktoren bei einer Beteiligung.

Ein regelmäßiger Situations- und Zustandsbericht zur Beschreibung der Vorortentwicklung in Form eines kommunalen Kinder- und Jugendberichts ist letztendlich sowohl für die Verwaltung als auch für die Kommunalpolitik von hohem Interesse. Dabei lohnt es sich nicht nur unter gesellschaftspolitischen, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, bei der nachwachsenden Generation präventiv zu investieren. UNICEF Untersuchungen zufolge kann ein Land für jeden Euro, das es in frühkindliche Bildung investiert, mit der achtfachen volkswirtschaftlichen Rendite rechnen.

Für die Landeshauptstadt Hannover wird das Familienmanagement im Fachbereich Jugend und Familie beauftragt im Rahmen der bisher bekannten Rahmenbedingungen des Projektes „Kinderfreundliche Kommune“ alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um die Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover als Pilotkommune ab 2025 zu ermöglichen.

Die Stadtverwaltung erstellt dann ab 2025 in einem partizipativen Prozess einen Aktionsplan mit zeitlich fixierten Zielen, klaren Verantwortlichkeiten und einem den Vorhaben angemessenen Budget, der zwischen dem Rat der Stadt und dem Verein „Kinderfreundliche Kommune e. V.“ abgestimmt und abschließend vom Rat der Stadt verabschiedet wird.

Der Aktionsplan basiert auf lokalen Herausforderungen und Entwicklungspotentialen, die sich aus einer Standortbestimmung heraus ergeben. Das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ gilt vorerst für vier Jahre. Nach zwei Jahren erfolgt ein Zwischenbericht. Zum Ende des Vier-Jahres-Zeitraums müssen die Standortbestimmung und ein neuer Aktionsplan vereinbart werden. Dadurch bleibt der Landeshauptstadt Hannover das Siegel dauerhaft erhalten. Das kann zum Marketing und zur Akquise von Sponsor*innen genutzt werden.

Leistungen des Projektträgers „Kinderfreundliche Kommune e.V.“

Die Kommune wird durch das Programm vom Verein Kinderfreundliche Kommunen begleitet und unterstützt. Der Verein stellt sachverständige Expert*innen zu Verfügung, um Verwaltungs- und Kinderfragebögen auszuwerten sowie Empfehlungen für einen Aktionsplan auszusprechen. Der Verein unterstützt darüber hinaus die lokale Öffentlichkeitsarbeit und nimmt die Landeshauptstadt Hannover in das Bundesnetzwerk auf und vernetzt mit der „Child Friendly Cities Initiative“. Die Landeshauptstadt Hannover profitiert vom professionellen Erfahrungsaustausch, nimmt an den Netzwerktreffen und an den Workshops des Vereins teil. Bei Bedarf gibt es Unterstützung durch regionale Fortbildungsangebote. Der Trägerverein Kinderfreundliche Kommune e. V. verfügt über weite Netzwerkressourcen (z.B. Moderator*innennetzwerke), mit denen das Vorhaben unterstützt wird.

Bausteine der Kinderfreundlichen Kommune


Die folgenden Bausteine einer „Kinderfreundlichen Kommune“ sind international erprobt und Kriterien dafür, wie die Kinderrechte im Leben und der Politik verankert sind.

Im Zuge der Bewerbung der Landeshauptstadt Hannover um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein, vielmehr zeigt der zu erarbeitende Aktionsplan den Weg zur Realisierung der Kinderfreundlichen Kommune auf:

1. Beteiligung von Kindern (z.B. weitreichende Beteiligungsrechte von Schüler*innen, Kinder- und Jugendparlamente oder Kinder- und Jugendforen)
2. Kinderfreundliche Rahmengebung (z.B. im Bereich der Gesundheitsvorsorge oder im Bereich Kinderschutz)
3. Übergreifender Aktionsplan (gemeinsam von Stadtrat, Stadtverwaltung sowie Bürger*innen, inklusive der Kinder und Jugendlichen, getragen)
4. Interessenvertretung für Kinder (z.B. Stadtjugendpfleger*in oder Jugendbeteiligungsbüro)
5. Vorrang für das Kindeswohl (garantierte Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen der Gesetzgebung, Politik und Verwaltung)
6. Ausgewiesener Kinder- und Jugendetat
7. Regelmäßiger Zustandsbericht der Kinderfreundlichen Kommune (in Form einer fundierten, regional differenzierten sowie regelmäßig publizierten lokalen Kinder- und Jugendberichterstattung als Teil der Jugendhilfeplanung)
8. Information über und Stärkung der Kinderrechte als dauerhaft angelegte Aufgabe
9. Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen (z.B. freie Träger, die sich für Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte einsetzen)
51.F 
Hannover / Sep 23, 2024