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1908/2023 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 25.09.2023: Jugendhilfeausschuss: Zur Kenntnis genommen
1908/2023 (Originalvorlage) |
Informationsdrucksache | ||||||||||
In den Jugendhilfeausschuss |
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Die Landeshauptstadt Hannover beteiligt junge Menschen bereits seit vielen Jahren an Entscheidungen in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung. Dies geschieht auf Basis der durch die Bundesrepublik ratifizierten UN Kinderrechtskonvention und den Vorgaben des § 36 im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Im Bundesprogramm „Jugendgerechte Kommune“, an dem die Landeshauptstadt von 2016 bis 2018 als niedersächsische Referenzkommune teilnehmen konnte, wurde die Vielfalt der bestehenden Beteiligungsbemühungen positiv hervorgehoben. Entsprechend fokussierte die „jugendgerechte Kommune“ in Hannover die Koordinierung und fachliche Zusammenführung bestehender Strukturen.
Mit der „Gesamtstrategie Jugendbeteiligung“ wurden aus den Erfahrungen des Bundesprogramms heraus folgende Handlungsfelder für die Jugendbeteiligung in den Haushaltsjahren 2021/2022 beschlossen:
2. Durchführung eines jährlichen Jugendforums mit den Jugendvertretungen von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Vertreter*innen der Jugendverbände, Vertreter*innen frei organisierter Jugendszenen und jugendlicher Initiativen und der städtischen Schüler*innenvertretungen
3. Aufbau einer Fachstelle Jugendbeteiligung in der Fachplanung der Kinder- und Jugendarbeit
4. Betrieb eines Jugend(beteiligungs)büros als Anlaufstelle für engagierte Jugendliche zur Information und zur Unterstützung in ihrem Beteiligungswillen
5. Kooperation mit Beteiligungsstrukturen im Bereich der Ganztagsgrundschulen und der Hortbetreuung mit dem Ziel der Nachwuchsförderung
Zu den einzelnen Handlungsfeldern ist Folgendes zu berichten
1. Jugendvertretungen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Die Fachstelle Jugendbeteiligung entwickelte eine Handreichung zur Unterstützung von Trägern und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Aufbau von „repräsentativen und offenen Versammlungsformen als Partizipationsmöglichkeit in der Jugendeinrichtung“. Sie unterstützte auf Anfrage einzelne Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im Aufbau von Einrichtungsvertretungen durch fachberatende Tätigkeiten und begleitete die Entwicklung eines „Beteiligungskonzeptes“ für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover.
Zum Zeitpunkt dieses Berichts sind der Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit insgesamt 27 Einrichtungen (davon 20 Jugendeinrichtungen) bekannt, denen es trotz der einschränkenden Bedingungen unter den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gelungen ist, institutionelle Beteiligungsformate zu entwickeln und Jugendvertretungen in den Einrichtungen zu etablieren (eine detaillierte Auswertung der Bestandserhebung vom Juni 2023 findet sich in Anlage 1). Der Aufbau von Jugendvertretungen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wird nach dem Ende der pandemischen Einschränkungen fortgeführt.
Die entstandenen Beteiligungsformen sind so unterschiedlich wie die Einrichtungen und in der Regel passgenau für den Standort entwickelt. Bestehende Jugendvertretungen werden von den Einrichtungen in der Regel als Bereicherung empfunden, selbst dann, wenn sich der Weg dorthin schwierig gestaltete. Junge Menschen profitieren von dieser aktivierenden Form der Beteiligung persönlich.
2. Durchführung eines jährlichen Jugendforums
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Sars-Cov-2-Pandemie verhinderten für einen sehr langen Zeitraum die Durchführung von Präsenzveranstaltungen großer Gruppen. Nachdem die Möglichkeiten unter verschärften Hygienebedingungen wieder eingeräumt wurden, zeigte sich eine große Müdigkeit der Zielgruppe sich den kontrollierenden Bedingungen unterzuordnen. Die Erfahrungen mit zwei Großveranstaltungen zur Jugendbeteiligung im Innenstadtdialog wurden in der „Fach-AG Beteiligung“ der AG nach § 78 SGB VIII Kinder- und Jugendarbeit mit anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe ausgewertet.
Die im Innenstadtdialog umgesetzten zentralen Veranstaltungsformate erreichten vor allem interessierte, mobile junge Menschen. Die Anzahl der Teilnehmenden blieb hinter den Erwartungen zurück. Nach Einschätzung der beteiligten Träger bezogen sich junge Menschen in Folge der Erfahrungen in der Pandemie eher auf ihre Wohnquartiere, als sich auf übergeordnete, stadtweite Prozesse einzulassen. Dieser verstärkte Sozialraumbezug junger Menschen ist nach wie vor zu beobachten. Der Bereich Kinder- und Jugendarbeit entschied sich 2022 daher gemeinsam mit den in der AG nach § 78 aktiven Träger*innen der freien Jugendhilfe das geplante „stadtweite Jugendforum“ zu Gunsten niederschwelliger Beteiligungsformate in den Stadtteilen hintenanzustellen. Gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe wurden „Jugendversammlungen im Stadtteil“ konzipiert, die auf die in den „Jugend zu Corona“ (JuCo)-Studien vielfach geäußerte Kritik jungen Menschen, ihnen werde nicht zugehört und kein Raum in aktuellen Entwicklungen gegeben, reagiert. Die Jugendversammlungen sind daher als Anhörung ohne ein konkretes, projektbezogenes Beteiligungsinteresse konzipiert (vgl. Anlage 2). Sie sind inhaltlich offen und niederschwellig angelegt. Mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe in der offenen Kinder- und Jugendarbeit stehen dabei beteiligungserfahrene, in den Sozialräumen verankerte Partner in der Umsetzung zur Verfügung. Die Fachstelle Jugendbeteiligung übernimmt hier die Koordinierung und stellt den Ergebnistransfer in Politik und Verwaltung sicher. Die bislang durchgeführten Versammlungen lassen das entstandene Format als vielversprechend erscheinen. Sollten sich diese Tendenzen in den geplanten Veranstaltungen bis Jahresende bestätigen lassen, ist eine Ausdehnung des Formats auf alle Stadtteile zu empfehlen.
3. Aufbau einer Fachstelle Jugendbeteiligung
Im Sachgebiet 51.58 Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit wurde nach DS H-0363/2019 eine Vollzeitstelle für das Thema Jugendbeteiligung geschaffen. Mit dieser sollte bereits 2020 eine Fachstelle für Jugendbeteiligung aufgebaut werden, die gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe die Bemühungen um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Stadtentwicklungsprozessen koordinieren und vorantreiben soll.
Nachdem dieses Unterfangen durch Sars-Cov-2-Pandemie Anfang 2020 zunächst ebenfalls nur stark eingeschränkt umgesetzt werden konnte, wurde der Fachstelle Ende 2020 die Verantwortung für die Beteiligung junger Menschen im Innenstadtdialog übertragen. In diesem Rahmen wurden zwei „OpenAir“-Jugendzentren, eine Jugendkonsultation, eine Befragung der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Innenstadtentwicklung, sowie Befragungen von jungen Menschen in der Innenstadt durchgeführt. Außerdem begleitete die Stadtjugendpflege für die Jugendbeteiligung fachlich den Gesamtprozess.
Die Fachstelle Jugendbeteiligung arbeitet vernetzt in der Region Hannover und im Land Niedersachsen und ist so in einen größeren Prozess der Stärkung und Weiterentwicklung von politischer Jugendbeteiligung eingebunden. Auch innerstädtische konnten Vernetzungsstrukturen etabliert werden. Dazu gehören u.a. regelmäßige Routinen mit der Koordinierungsstelle Einwohner*innenbeteiligung.
Die Fachstelle Jugendbeteiligung übernimmt innerhalb der Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit den Schwerpunktbereich Jugendbeteiligung. Sie ist damit auch für die Jugendbeteiligung an der Jugendhilfeplanung verantwortlich. Mit Erhebungen wie der mit I-DS 2069/2021 nach politischem Auftrag vorgelegte Befragung zum Freizeitverhalten junger Menschen an weiterführenden Schulen, ermöglicht die Landeshauptstadt eine Integration niederschwelliger Formen der Jugendbeteiligung in Prozesse der Jugendhilfeplanung.
Die Fachstelle Jugendbeteiligung wird innerhalb der Stadtverwaltung zunehmend als Ansprechpartner in Bezug auf Prozesse der Jugendbeteiligung wahrgenommen. Sie trägt dazu bei, Prozesse der Einwohner*innenbeteiligung jugendgerechter und damit für Kinder- und Jugendliche attraktiver zu gestalten. Die Fachstelle leistet damit einen effektiven Beitrag zu mehr Kinder- und Jugendbeteiligung als Teil der Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt. Neben der Koordinierungsstelle Einwohner*innenbeteiligung konnte auch eine Zusammenarbeit mit dem städtisch geförderten „Bürgerbüro Stadtentwicklung“ im Bereich der Jugendbeteiligung aufgebaut werden.
Der Aufbau eines Jugendbeteiligungsbüros lag auf Grund der pandemischen Einschränkungen und der Priorisierung der Umsetzung von Jugendbeteiligung im Innenstadtdialog nicht im zentralen Handlungsfokus des Bereichs Kinder- und Jugendarbeit. Eine Umsetzung im Haus der Jugend gestaltete sich nicht zuletzt wegen der eingeschränkten Raumressourcen als ausgesprochen schwierig. Im Haus der Jugend wurden daher Beteiligungsformate im Sinne von Jugendvertretungen in den Einrichtungen priorisiert.
Aus ihnen entstand unter anderem die Initiative zur Gründung eines Jugendparlaments in Hannover. Seit Mitte 2022 arbeitet eine Gruppe junger Menschen im Haus der Jugend an ihrer Idee eines demokratisch verfassten und in die kommunalen Entscheidungsstrukturen eingebundenen Jugendparlaments. Die Arbeit der landesweit gut vernetzen Gruppe wird mit Personalressourcen des Hauses der Jugend begleitet. Sie erhält zudem Unterstützung durch die Stadtjugendpflege und finanzielle Unterstützung aus den für das Jugendbeteiligungsbüro hinterlegten Mitteln. In einem von den jungen Menschen selbst organisierten und durch die Mittel der Jugendbeteiligung finanzierten „Meet-Up“ erhielt die Gruppe großen Zuspruch seitens der anwesenden Politik und Verwaltungsstrukturen. Die von der Initiative erarbeitete Struktur eines „Jugendparlaments für Hannover“ ist geeignet die bestehende Beteiligungslandschaft der Landeshauptstadt um ein institutionalisiertes Element der Jugendbeteiligung zu erweitern und so Jugendbeteiligung in der Kommunalpolitik zu stärken.
In Gesprächen und Beratungen mit bestehenden Initiativen und Gruppen junger Menschen, die sich in Hannover selbstorganisiert an kommunalpolitischen Prozessen beteiligen wollen, wurde deutlich, dass es diesen Gruppen weniger an pädagogisch organisierten Beteiligungsformaten fehlt. Sie wünschen sich vor allem kostenarme Räumlichkeiten und infrastrukturellen Ressourcen, die unkompliziert zugänglich sind. Daher sollte ein Jugendbeteiligungsbüro als „Co-Working-Space“ entwickelt werden, in dem seitens der Fachstelle Jugendbeteiligung auch Beratungsangebote vorgehalten werden können.
Mittlerweile ist es gelungen in der Glockseestraße 35 städtische Räume für die Umsetzung einer institutionalisierten Anlaufstelle für Jugendbeteiligungsprozesse (Jugendbeteiligungsbüro) zu finden. Die Räume wurden zuvor durch die BBS 6 als Unterrichtsräume genutzt. Eine bauliche Freigabe der Räumlichkeiten (Brandschutzprüfung) steht noch aus. Die personellen Ressourcen der Fachstelle Jugendbeteiligung sollen dem Jugendbüro nach Freigabe der Räumlichkeiten anteilig fachberatend und pädagogisch begleitend zur Verfügung stehen.
Die für das bislang nicht umgesetzte Jugendbeteiligungsbüro eingeplanten Mittel wurden 2021/22 für die Finanzierung der „Pop-Up“-Jugendzentren im Innenstadtdialog verwendet und dienen aktuell der Finanzierung von Bedarfen der Initiative zur Gründung eines Jugendparlaments.
Mit DS 2773/2022 nebst Änderungsantrag 3129/2022 zur Einsetzung einer Expert*innenkommission für den Hannover Fonds wurden in der Expert*innenkommission zwei Plätze für Jugendliche geschaffen. Mit der Umsetzung des Beschlusses zeigte sich schnell die Schwierigkeit einer jugendgerechten Gestaltung solcher Formate. Die Fachstelle unterstützt und begleitet daher mittlerweile auch junge Menschen, die an Fachgremien und Beiräten der Landeshauptstadt (wie bspw. dem Hannover Fonds) teilnehmen und berät die umsetzenden Stellen, wie sich Gremienstrukturen anpassen lassen und sie weniger (über)fordernd für junge Menschen und damit jugendgerechter gestaltet werden können.
Bereits seit 2012 begleitet der Bereich Kinder- und Jugendarbeit den Beirat zur Förderung von Jugendkulturen. Die Geschäftsführung ist seit Einrichtung der Fachstelle Jugendbeteiligung dort angesiedelt. Der Beirat wurde 2012 mittels eines Haushaltsbegleitantrages eingerichtet. Bereitgestellt wurden 50.000 EUR, die auf Vorschlag des Beirats an Initiativen der Jugendkultur vergeben werden. Der Beirat zur Förderung von Jugendkulturen verzeichnete bereits 2022 eine Rückkehr zum Vor-Corona-Niveau und hat die zur Verfügung stehenden Mittel für 2023 bereits vollständig an Projekte zur Förderung der Jugendkultur vergeben.
Der Beirat arbeitet aktuell an einem Vorschlag zu seiner rechtlichen Fassung. Die jungen Menschen wünschen sich die Möglichkeit, dieses seit über 10 Jahren etablierte Beteiligungsgremium aus der Projektphase zu holen und zu verstetigen. Die Verwaltung unterstützt den Beirat dabei in rechtlichen Fragen. Zur Fortführung und Absicherung dieser etablierten Struktur institutionalisierter Jugendbeteiligung erscheint eine rechtlich verbindliche Fassung durch eine Satzung sinnvoll.
Neben den durch den Beirat vergebenen Fördermitteln ist mit H-0197/2023 ein Fördertopf „Mehr Kinder- und Jugendbeteiligung“ zur Stärkung jugendlichen Engagements zur Innenstadtentwicklung eingerichtet worden. Dieser ist der Fachstelle Jugendbeteiligung zugeordnet worden und nach Freigabe des Haushalts auch abrufbar. In 2023 sollen die Mittel insbesondere verwendet werden, um Initiativen junger Menschen die kostenfreie Nutzung des „Aufhof“ zu ermöglichen (Übernahme der Nutzungsentgelte aus dem Fördertopf). Für 2024 müssen Vergabekriterien entwickelt werden, die eine niederschwellige Vergabe an Initiativen junger Menschen ermöglicht. Die Fachstelle Jugendbeteiligung übernimmt im Rahmen ihrer Personalkapazitäten die Begleitung und Unterstützung selbstorganisierter, engagierter Jugendgruppen, die mit ihren Projektideen auf den eingerichteten Fördertopf zugreifen wollen.
Die Verwendung der Mittelansätze in beiden Fördertöpfen sollen für eine bedarfsgerechte Planung evaluiert werden: die Mittel im Fördertopf „Mehr Kinder- und Jugendbeteiligung“, da er neu eingerichtet wurde, für den „Beirat zur Förderung von Jugendkulturen“, da die Mittel in den vergangenen zehn Jahren gleichgeblieben sind.
5. Nachwuchsförderung in Hort und Ganztagsgrundschule
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Sars-Cov-2-Pandemie wirkten insbesondere in den Bereichen der öffentlichen Bildung und damit in den Schulen und Horten, in denen laut Gesamtstrategie die Strukturen der Beteiligung junger Menschen auch unter Begleitung der Fachstelle Jugendbeteiligung gestärkt werden sollten. Eine Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Bereichen ergab sich auch auf Grund mangelnder Ressourcen nicht. Die in die Jugendbeteiligung investierten Personalstellenanteile sind derzeit nicht ausreichend, um eine strukturierte Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Schule und dem Bereich Kindertagesstätten aufzubauen.
Allerdings konnte eine Vernetzung der Fachstelle Jugendbeteiligung mit dem für das Projekt „Pimp your Town“ verantwortlichen Träger „Politik zum Anfassen e.V.“ hergestellt werden. Es wird erwartet, dass sich Synergien zwischen diesem etablierten Projekt politischer Bildung und den verschiedenen Formaten der Jugendbeteiligung in Hannover erzeugen lassen.
Das Feld der Jugendbeteiligung ist nach der Sars-Cov-2-Pandemie zu Recht in den Fokus öffentlicher Planungsbelange gerückt. Immer mehr Planungsvorhaben sollen (gemäß § 36 NKomVG) durch Beteiligungsprozesse für junge Menschen qualifiziert werden. Die Informationen über geplante Beteiligungsverfahren sind in der Landeshauptstadt gerade für junge Menschen nur schwer zugänglich. Die Beteiligungsbemühungen verschiedener Stellen sind selten koordiniert und in der Regel nicht informativ zusammengefasst veröffentlicht. Um Prozesse der Jugendbeteiligung zu befördern scheint es daher notwendig eine jugendgerechte Informationsstrategie zu entwickeln, die Zugänge für junge Menschen zu Beteiligungsverfahren verbessert. Dabei müssten die Bedarfe der beteiligenden Organisationseinheiten der Verwaltung ebenso Berücksichtigung finden, wie die Bedürfnisse jugendlicher Nutzer*innen der Angebote. Jugendliche Nutzungsgewohnheiten sollten mit (daten)rechtlichen Notwendigkeiten bestmöglich in Einklang gebracht werden, um eine jugendgerechte, digitale Form der Information zur Verfügung stellen zu können.
Darüber hinaus bedarf die Beteiligung junger Menschen an kommunalpolitischen Prozessen insgesamt einer jugendgerechten oder jugendverständlichen Gestaltung. Laut den „Leitlinien für die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner in der Landeshauptstadt Hannover“ stehen am Beginn jedes Beteiligungsprozesses „Transparenz und Nachvollziehbarkeit zum Ziel und Zweck der Beteiligung“. Dafür wäre es hilfreich, wenn in Beschlussdrucksachen neben der „Klimawirksamkeitsprüfung“ und der Betrachtung von „Gender-Aspekten“ ganz im Sinne des § 36 NKomVG dargelegt würde, in wie weit die Interessen von Kindern und Jugendlichen durch den Beschluss betroffen sind und ob und gegebenenfalls in welcher Weise Kinder und Jugendliche beteiligt werden.
Eine solche Prüfung ist schlussendlich eine notwendige Voraussetzung für die Ernsthaftigkeit aller Maßnahmen der Jugendbeteiligung. Sie schärft den Blick des Gemeinwesens für die Belange junger Menschen und stellt ihre Beteiligung an der Entwicklung und der Gestaltung des Gemeinwesens sicher, solange sie als Minderjährige noch nicht über die Rechte Erwachsener verfügen.
Klimawirksamkeit
Durch die dargestellten Maßnahmen kann es zu klimaschädlichen Emissionen durch Nutzung von Strom, Heizenergie und fossilen Brennstoffen wie Kraftstoffen kommen. Die Kinder- und Jugendarbeit hat in der Regel mit im Themenfeld erfahrenen jungen Menschen zu tun und ist bereits deshalb darauf ausgerichtet klimaschädliches Verhalten möglichst zu minimieren.
Die zu erwartende Klimabelastung bewegt sich im normalen notwendigen und nicht vermeidbaren Rahmen in Bezug auf die Bewirtschaftung von Räumen. Damit verbundene Reisetätigkeit lässt sich durch die Auswahl der genutzten Verkehrsmittel möglichst klimafreundlich gestalten.
Im Produkt 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Laut Haushaltsrundschreiben 01/2023 ist „im Haushaltssicherungskonzept XI […] unter dem Block C. Interne Optimierungen u.a. ein Konsolidierungsbetrag von 10 Mio. € durch eine restriktive Haushaltsbewirtschaftung beschlossen worden“. Um das Erreichen dieses Beitrags zu sichern, sind die Ansätze der Aufwendungen für das Jahr 2023 zu 95% freigegeben. Für das Jahr 2024 wird voraussichtlich eine Freigabe von 90% der Ansätze der Aufwendungen erfolgen. Die Zuwendungen sind zu 100% freigegeben.
Damit stehen für die Umsetzung von Maßnahmen der Jugendbeteiligung
für das Haushaltsjahr 2023 187.916,80 €
für das Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich 179.689,60 €
zur Verfügung. Im Stellenplan 2023/24 ist außerplanmäßig (befristet bis Ende 2024) ein VZÄ für die Fachstelle Jugendbeteiligung und damit zur Umsetzung der Gesamtstrategie vorgesehen.