Informationsdrucksache Nr. 1906/2023:
Standortwechsel des „JuKiMob“ des VCP - Bezirk Hannover e.V.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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1906/2023
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Standortwechsel des „JuKiMob“ des VCP - Bezirk Hannover e.V.

Das Jugend- und Kinder Mobil (JuKiMob) des Verbands Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder - Bezirk Hannover e.V. (VCP) ist ein mobiles offenes Angebot der Kinder- und Jugendarbeit für Kinder von 6 bis 14 Jahren. Mit dem zum Spielmobil umgebauten Feuerwehrfahrzeug werden regelmäßig Standorte im öffentlichen Raum angefahren. Durch die Landeshauptstadt Hannover erfolgt unter Antragsnummer 4510067 eine Projektförderung von drei Angebotstagen pro Woche an festgelegten Standorten. Bisher waren dies:
· Weinkampswende (Bemerode)
· Feldbuschwende (Bemerode)
· Grundschule Ahlem (Ahlem)

Da es im Stadtteil Mittelfeld für die dort lebenden 684 Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren aktuell kein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit gibt, hat der VCP nun in gemeinsamen Überlegungen mit der Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit den bisherigen Angebotsstandort an der Weinkampswende zu Gunsten eines neuen Standortes in den Stadtteil Mittelfeld verlegt. Auf einer städtischen Grünfläche im Gundelachweg hat das JuKiMob seit dem 17.08.2023 begonnen, einmal wöchentlich donnerstags nachmittags ein mobiles offenes Angebot im Stadtteil zu etablieren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit richten sich generell an alle Geschlechter. In der geschlechtersensiblen Kinder- und Jugendarbeit werden Kinder und Jugendliche in ihren jeweiligen sozialen und kulturellen Hintergründen wahrgenommen. Die Mitarbeiter*innen verfolgen auf Grundlage des § 9 SGB VIII das Ziel, die Geschlechter in ihrer Präsenz zu stärken und Chancengleichheit untereinander zu fördern.

Kostentabelle

Durch den Standortwechsel entstehen, über die bestehende Zuwendung hinaus, keine zusätzlichen Kosten.

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Hannover / Sep 14, 2023