Informationsdrucksache Nr. 1905/2024:
Prüfauftrag - Wiederverwendung abgeräumter Grabsteine ermöglichen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1905/2024
2 (nur online)
 

Prüfauftrag - Wiederverwendung abgeräumter Grabsteine ermöglichen

Die Verwaltung hat sich entsprechend dem Prüfauftrag aus dem Antrag Nr. 1474/2023 mit der Petrikirche Kleefeld und der Steinmetzinnung ausführlich ausgetauscht und selbst Überlegungen für einen möglichen Ablauf bzgl. der Wiederverwendung von Grabsteinen angestellt.

Austausch mit der Petrikirchengemeinde:

Im Durchschnitt stehen 20 bis maximal 25 Steine auf einem Lagerplatz auf dem Friedhof und einige Grabsteine stehen noch auf Gräbern bei denen die jeweiligen Nutzungsrechte abgelaufen sind zur Auswahl. Anders als die Städtischen Friedhöfe macht die Kirchengemeinde keine Vorschriften, welche Maße ein Grabmal erfüllen muss. Daher kann dort ein wiederverwendetes Grabmal auf jeder Grabstätte aufgestellt werden, so dass frei aus den zur Verfügung stehenden Grabmalen ausgewählt werden kann. Die Petrikirchengemeinde erhält für die Weitergabe und Zuführung zu einer Wiederverwendung der Grabsteine eine kleine Spende, die den erhöhten Personaleinsatz für diese zusätzliche Aufgabe nicht ausgleicht.

Eine nennenswerte Kostenersparnis für die Angehörigen ist laut Rücksprache mit dem Küster selten bis gar nicht zu erwarten, weil die Materialkosten (max. 20% der Gesamtkosten) für den Grabstein sehr viel geringer als die Kosten für die Bearbeitung eines Steines sind.

Für die Verwaltung ist diese Einschätzung nachvollziehbar. Alleine die Beratung, welcher Stein für die entsprechende Grabstätte infrage käme, sowie der Transport vom Friedhof zum Steinmetzbetrieb verursachen zusätzlichen Aufwand, der der möglichen Ersparnis beim Material entgegensteht.

Austausch mit Steinmetzinnung

Die Steinmetzinnung (siehe Anlage) hält es für wenig förderlich für das Steinmetzhandwerk insgesamt, wenn mit der Verwendung gebrauchter Grabsteine geworben würde. Nach Einschätzung der Innung würden die Kosten der Aufarbeitung nicht unter denen eines „neuen“ Steins liegen. Der Transport, der Einsatz von Personal, Werkzeug und Energie dürfte nicht nur teurer sein, sondern nach Aussage der Steinmetzinnung höchst wahrscheinlich einen größeren CO2-Abdruck hinterlassen. Nach fachlicher Einschätzung der Steinmetzinnung ist die Wiederverwertung eines bereits seit mindestens 20 Jahren auf einem Friedhof stehenden Steines für einen Steinmetzbetrieb und die Interessenten nicht wirtschaftlich und eine erneute Verwendung nicht pietätvoll.

Auch diese Einschätzung ist für die Verwaltung weitgehend nachvollziehbar. Die Frage des „wahrscheinlich größeren CO2-Abdrucks“ ist schwer einschätzbar, da keine entsprechenden Studien zu der Thematik gefunden wurden.

Prüfung der Verwaltung:

Grundvoraussetzungen für eine Wiederverwendung von Grabmalen:


· Das Eigentum am Grabmal muss an die Städtischen Friedhöfe übertragen worden sein.

· Grabmale müssen sorgfältig abgeräumt werden, damit sie möglichst wenig beschädigt werden. Das bedeutet einen Mehraufwand für die Städtischen Friedhöfe.

· Grabmale müssen den Gestaltungsvorschriften für die jeweilige Grabstätte entsprechen. Daher kommen nur ausgewählte Grabmale für die von den Angehörigen genutzte Grabstätte infrage.

· Die Beratung zur Auswahl des Grabmals wäre eine Aufgabe der von den Angehörigen beauftragten Steinmetzfirma zusammen mit den Angehörigen. Nur sie können fachlich beurteilen, ob das Grabmal auf der zukünftigen Grabstätte genutzt werden kann.

· Der entstehende Aufwand der Stadt für sorgfältiges Abräumen der Grabmale und der weitere Verwaltungsaufwand müsste in Rechnung gestellt werden. Ergänzender Hinweis: Die Wiederverwendung von Grabmalen unterliegt der Umsatzsteuer (Regelsteuersatz 19%).

· Aufgrund der auf den Städtischen Friedhöfen geltenden Gestaltungsvorschriften (z.B. mindestens 12 cm Stein-Tiefe) ist es nur in ganz besonderen bzw. eher wenigen Fällen möglich, einen Stein zu recyceln. Sollte es zum Beispiel erforderlich sein, dass mehrere Zentimeter in der Fläche von einem alten Grabstein abgetragen werden müssen, um die bisherige Inschrift zu entfernen, ist die Wiederverwendung des Grabsteins nur bei einem Wechsel von einer Grabstätte mit zusätzlichen/ besonderen Vorschriften auf eine Grabstelle in einer Abteilung ohne zusätzliche Vorschriften möglich.


Zusammenfassung

Theoretisch wäre es möglich, Grabmale zur Wiederverwendung vorzuhalten. Aufgrund der Rückmeldung der Steinmetzinnung und den Erfahrungen der Petrikirchengemeinde kommt die Verwaltung allerdings zu dem Ergebnis, dass der Aufwand bei der Wiederverwendung eines mindestens 20 Jahre alten Grabmals und der Entfernung vorheriger Inschriften hoch ist und eine Kostensenkung für einkommensschwache Haushalte nicht zu erwarten ist.

Insofern beabsichtigt die Verwaltung nicht, ein derartiges Angebot auf den städtischen Friedhöfen zu etablieren. Sollten die Ratsgremien das Modell trotzdem weiterverfolgen wollen, wird ausdrücklich empfohlen, dies zunächst in einer Testphase zu erproben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Diese Drucksache hat auf Genderaspekte keine Auswirkungen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

67.4 
Hannover / Sep 20, 2024