Drucksache Nr. 1905/2023 E1:
Änderungsanträge zur Drucksache 1905/2023 Luftreinhalteplan Hannover 2023

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1905/2023 E1
1 (nur online)
 

Änderungsanträge zur Drucksache 1905/2023 Luftreinhalteplan Hannover 2023

Antrag,

die Änderungsanträge der Stadtbezirksräte Döhren-Wülfel, Linden-Limmer und Herrenhausen-Stöcken abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Maßnahmen zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung richten sich gleichermaßen an alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig vom Geschlecht. Von den Maßnahmen profitieren Frauen und Männer gleichermaßen.
Von den gesundheitsschädlichen Folgen der Luftschadstoffbelastung sind in besonderer Weise Kinder, kranke und alte Menschen betroffen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Eine Reduzierung auf Tempo 30 Km/h kann zur Minderung von CO2-Emissionen führen, wenn damit auch eine Verstetigung des Verkehrs erreicht wird. Das setzt voraus, dass der Verkehrsfluss auf den in den Anträgen genannten Straßen bei aktuell Tempo 50 km/h gestört ist. Eine Verlegung des Lastkraftverkehrs durch Einführung der Mautpflicht für bestimmte Straßen könnte wiederum aufgrund längerer (Um-)Wege zu einer Erhöhung der CO2-Gesamtemissionen führen. In der Gesamtbetrachtung wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen keinen nachweisbaren Effekt auf die CO2-Emissionen haben werden.

Kostentabelle

- Entfällt. -

Begründung des Antrages


1. Änderungsantrag des Stadtbezirks Döhren-Wülfel (Drs.-Nr. 15-2067/2023):
Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zum Zwecke der Luftreinhaltung in den Straßen: Abelmannstraße, Am Mittelfelde, Am Schafbrinke.

und

2. Änderungsantrag des Stadtbezirks Herrenhausen-Stöcken (Drs.-Nr. 15-2091/2023):
Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Straßen Alte Stöckener Straße und Schaumburgstraße auf Tempo 30 km/h.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in den genannten Straßen auf Tempo 30 km/h ist aktuell rechtlich nicht möglich. Derzeit ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs vorrangiges Ziel der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Sollten sich diese ändern, wird die Verwaltung die Vorschläge erneut prüfen und nach den dann bestehenden rechtlichen Möglichkeiten eine Umsetzung anstreben.

Im Übrigen handelt es sich um eine einschränkende Maßnahme, die nur Bestandteil des Luftreinhalteplans (LRP) sein könnte, wenn die festgelegten Grenzwerte im Stadtgebiet überschritten würden.


3. Änderungsantrag des Stadtbezirks Linden-Limmer (Drs.-Nr. 15-1956/2023):
Die B6 im Stadtbezirk Linden-Limmer soll der Mautpflicht unterliegen, da es nicht im Interesse des Stadtbezirks Linden-Limmer ist, den überregionalen Lastverkehr durch die dichtbebaute B6 im Stadtbezirk zu führen, deren Anwohner*innen durch Luftschadstoffe und Lärm stark belastet werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der B6 handelt es sich bereits um eine mautpflichtige Strecke für Lkw > 7,5 t, so dass der Antrag entbehrlich ist und zu keiner Änderung des Luftreinhalteplans führt. Die Entscheidung über die Mautpflicht von Bundesstraßen liegt auch nicht in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover.


Allgemeiner Hinweis:

Vor dem Hintergrund der angestrebten Mobilitätswende und Klimaneutralität bis 2035 wird der vom Rat am 27.01.2011 beschlossene Masterplan Mobilität (MM 2025) bis Ende 2024 aktualisiert. Der Masterplanprozess wurde im August gestartet; das Beteiligungskonzept befindet sich derzeit in der Abstimmung.

67.10  / Dez. V
Hannover / Nov 3, 2023