Drucksache Nr. 1905/2023:
Luftreinhalteplan Hannover 2023

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 20.09.2023: Stadtbezirksrat Südstadt-Bult: Einstimmig
  • 20.09.2023: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Mit den Änderungen aus Drucks. Nr. 15-1956/2023 mit 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zugestimmt.
  • 21.09.2023: Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld: Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
  • 25.09.2023: Stadtbezirksrat Nord
  • 04.10.2023: Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • 04.10.2023: Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
  • 05.10.2023: Stadtbezirksrat Ricklingen
  • 09.10.2023: Stadtbezirksrat Mitte
  • 09.10.2023: Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
  • 12.10.2023: Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • 12.10.2023: Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
  • Zukünftig: Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Zukünftig: Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Zukünftig: Ausschuss für Umweltschutz Klimaschutz und Grünflächen
  • Zukünftig: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Zukünftig: Ausschuss für Haushalt Finanzen Rechnungsprüfung Feuerwehr und öffentliche Ordnung
  • Zukünftig: Verwaltungsausschuss
  • Zukünftig: Ratsversammlung
  • Zukünftig: Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1905/2023
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Luftreinhalteplan Hannover 2023

Antrag,

den als Anlage beigefügten Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Luftreinhalteplan mit seinen Maßnahmen zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung richtet sich gleichermaßen an alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig vom Geschlecht. Von den Maßnahmen profitieren Frauen und Männer gleichermaßen.
Von den gesundheitsschädlichen Folgen der Luftschadstoffbelastung sind in besonderer Weise Kinder, kranke und alte Menschen betroffen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die im Luftreinhalteplan aufgeführten Maßnahmen führen zu einer Verringerung der NO2- Belastung, schwerpunktmäßig durch eine Reduzierung des motorisierten, mit fossilen Kraftstoffen angetriebenen Verkehrs. Diese Reduzierung bedingt auch eine Verminderung der CO2-Emissionen.

Kostentabelle

Im städtischen Haushalt fallen 2024 Kosten für das Entfernen der Schilder zur Kennzeichnung der Umweltzone in Höhe von ca. 50.000 Euro an. Für die Amtliche Bekanntmachung des Luftreinhalteplans im Amtsblatt für die Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover werden Kosten in Höhe von ca. 5.000 Euro entstehen.

Begründung des Antrages

2007 beschloss der Rat der Landeshauptstadt Hannover einen Luftreinhalte-Aktionsplan, dem dann in 2011 ein Luftqualitätsplan mit zahlreichen neuen Maßnahmen folgte, weil die NO2-Grenzwerte 2010 noch nicht eingehalten wurden und für die Beantragung der Fristverlängerung bei der EU ein Luftqualitätsplan vorgelegt werden musste. Doch trotz der im Luftqualitätsplan enthaltenden Maßnahmen wurde im Jahr 2015 der NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ immer noch nicht an allen Hauptverkehrsstraßen eingehalten. Infolgedessen wurden weitere Maßnahmen unabhängig vom Luftqualitätsplan 2011 beschlossen und umgesetzt, um den gesetzlichen Grenzwert einzuhalten.

Seit 2020 liegen die NO2-Jahresmittelwerte an allen Messstationen in Hannover unter dem Grenzwert von 40 µg/m³. Diese positive Entwicklung der NO2-Immissionen war Anlass für die Prüfung, ob die Aufrechterhaltung der Umweltzone noch verhältnismäßig ist.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für die Aufrechterhaltung der Umweltzone erst dann kein Anlass mehr besteht, wenn auch zukünftig ohne Umweltzone eine dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet ist.

Die Landeshauptstadt Hannover hat das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim mit der Durchführung einer solchen Prognoserechnung im August 2021 und (für ergänzende Berechnungen) im Juli 2022 beauftragt. Die Ergebnisse zeigen, dass unter Berücksichtigung ungünstigster Umstände (meteorologische Einflüsse, Verkehrsmengenzunahme) eine sichere Einhaltung des NO2-Grenzwertes auch in der am höchsten belasteten Friedrich-Ebert-Straße ohne Umweltzone ab 2024 sichergestellt wäre (siehe Anlage, Kap. 10.1.6).

Mit dem hier vorgelegten Luftreinhalteplan Hannover 2023 hebt die Landeshauptstadt Hannover daher die Fahrverbote in der Umweltzone zum 1.1.2024 auf.

Unabhängig davon ist es das Ziel der Landeshauptstadt Hannover, neben der formalen Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte, auch die Luftqualität und damit Aufenthalts- und Lebensqualität, insbesondere bezogen auf die physische Gesundheit der Bevölkerung, zu verbessern. Daher wurden die seit 2015 hinzugekommenen Maßnahmen jetzt in den Luftreinhalteplan Hannover 2023 mit aufgenommen. Auch wird weiterhin konsequent an der Verkehrswende gearbeitet, um durch eine starke Verringerung des motorisierten Individualverkehrs zugunsten von Öffentlichem Nahverkehr sowie Rad- und Fußverkehr eine Minderung der Luftschadstoffbelastung zu erreichen. Ein Instrument zum Erreichen dieser Ziele ist der Masterplan Mobilität, der in 2024 fortgeschrieben werden soll. Hier und mit Hilfe der Stadtplanung können Maßnahmen umgesetzt werden, die zu einer weiteren Minderung der Luftschadstoffbelastung führen werden.

Dies ist nicht zuletzt auch deshalb sinnhaft, weil es seitens der Europäischen Union Bestrebungen zur weiteren Absenkung der Grenzwerte in den nächsten Jahren gibt.

Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf des Luftreinhalteplans lag zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 20.07.2023 bis zum 31.08.2023 im Gebäude des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün, Arndtstr. 1, 30167 Hannover, öffentlich aus (aufgrund der Sommerferien zwei Wochen länger als notwendig) und konnte Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Außerdem wurde der Entwurf des Luftreinhalteplans im Internet unter https://www.hannover.de zur Ansicht und zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 04.09.2023 beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün eingereicht werden. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt Nr. 468 vom 20.07.2023 und durch Anzeigen am 20.07.2023 in zwei hannoverschen Tageszeitungen (Hannoversche Allgemeine Zeitung, Neue Presse).
Bis einschließlich 4.9.2023 sind keine Stellungnahmen von Privatpersonen, Bürgerinitiativen, Unternehmen, Verbänden, Kammern und Innungen oder Gebietskörperschaften eingegangen. Eine Überarbeitung des Luftreinhalteplans aufgrund von Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit ist daher nicht notwendig. Die hier vorgelegte Fassung des Luftreinhalteplans 2023 ist allerdings aufgrund verwaltungsinterner Vorschläge geringfügig ergänzt bzw. aktualisiert worden.
67.10  / Dez. V
Hannover / Sep 14, 2023