Drucksache Nr. 1902/2018:
Jugend Ferien-Service;
Festsetzung Nutzungsentgelte Feriendorf Eisenberg "Günter Richta" 2019

Inhalt der Drucksache:

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1902/2018
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Jugend Ferien-Service;
Festsetzung Nutzungsentgelte Feriendorf Eisenberg "Günter Richta" 2019

Antrag,

1. der Neuregelung der Nutzungsentgelte für das Feriendorf Eisenberg, Günter Richta ab 01.01.2019 zuzustimmen. Die Preise setzten sich je aus einem Grundpreis und einem Teilnehmerpreis zusammen.
Die Grundpreise werden wie folgt festgesetzt: Grundpreis Gehöft = 410,00 € pro Nacht, Grundpreis Zimmer Goldbornhof = 25,00 € pro Nacht. Ermäßigungen auf den Grundpreis: Hannoversche Gruppen erhalten 10 % Ermäßigung, für Übernachtungen innerhalb der Woche (ohne Feiertage) wird ein Nachlass von 5 % gewährt. Für Kurzaufenthalte (1 oder 2 Nächte) wird ein Zuschlag von 5 % erhoben.
Der Teilnehmerpreis wird auf 12,90 € je Teilnehmer/Nacht festgelegt. Kinder unter 9 Jahren erhalten einen Nachlass von 10 %, für Kinder unter 2 Jahren ist es kostenfrei. Ab drei Übernachtungen erhalten Gruppen auf je 11 TeilnehmerInnen einen Freiplatz.

2. den Sachgebietsleiter zu ermächtigen, jährlich Preisanpassungen bis zu jeweils 4 %, gerundet auf den nächsten vollen Eurobetrag, eigenständig vornehmen zu dürfen.

3. den Sachgebietsleiter zu ermächtigen, in begründeten Ausnahmefällen mit einzelnen Kunden Sonderkonditionen zu vereinbaren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Drucksacheninhalt verhält sich geschlechtsneutral.

Kostentabelle

Die Entgelte wurden moderat im Durchschnitt um 2 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Preise setzen sich jeweils aus dem Grundpreis und dem Teilnehmerpreis zusammen. Der überwiegende Teil der Erlöse ergibt sich aus den Entgelten für Gruppenübernachtungen in Gehöften.



Entgelt 2018
Entgelt 2019
Erhöhung
Erhöhung %
Grundpreis externe Gruppen pro Gehöft/Übernachtung
400,00 €
410,00 €
10,00 €
2,5%
Grundpreis hannoversche Gruppen pro Gehöft/Übernachtung
360,00 €
369,00 €
9,00 €
2,5%
Teilnehmerpreis je Übernachtung
12,70 €
12,90 €
0,20 €
1,6%

In 2017 wurden im Feriendorf Eisenberg Benutzungsgebühren in Höhe von 405.000 € erwirtschaftet. Durch diese Entgeltsteigerung sowie eine leichte Erhöhung der Übernachtungszahlen, ergeben sich Mehrerträge in Höhe von ca. 10.000,00 €. Die Auswirkungen sind in den Haushaltsanmeldungen für den Haushaltsplan 2019/2020 beim Produkt Jugend Ferien-Service 36602 berücksichtigt.

Begründung des Antrages


zu 1.
Die Festsetzung der Nutzungsentgelte für das Feriendorf Eisenberg erfolgte letztmalig im Jahr 2008 mit DS 2441/2008 N1. Die aktuelle Struktur der Preisliste ist jedoch schon sehr viel länger gültig.
Zu Beginn dieses Jahres hat nunmehr das städtische Rechnungsprüfungsamt eine Schwerpunktprüfung zur Abwicklung und Abrechnung der Nutzungsentgelte für Ferieneinrichtungen und der Teilnehmerentgelte für Ferienmaßnahmen in OE 51.51 abgeschlossen. Die Prüfung hatte zum Ziel, festzustellen, ob die Abrechnung und Abwicklung der im Jahr 2017 durchgeführten Ferienmaßnahmen und Nutzungsüberlassungen (Belegungen) in den vom JFS betriebenen Ferieneinrichtungen sowohl formal und inhaltlich - unter Betrachtung der Verfahrensabläufe - ordnungsgemäß durchgeführt als auch in der Finanzbuchhaltung korrekt abgebildet wurden. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer Infodrucksache vom Rechnungsprüfungsamt vorgelegt.

Das RPA hat unter anderem die Empfehlung ausgesprochen, die Preisliste des Feriendorfes Eisenberg zu überarbeiten. Die bisherige Preisliste wies zahlreiche unterschiedliche Preise, Sonderregelungen und Ermäßigungen aus. Dies war nicht immer eindeutig formuliert und die Regelungen konnten unterschiedlich interpretiert werden. Die Preisstruktur war somit nicht nur unübersichtlich, sondern auch kundenunfreundlich.

Die vorgelegte Preisliste beschränkt sich nunmehr auf die Nennung von zwei Grundpreisen und einem Teilnehmerpreis und regelt weiterhin wenige Ermäßigungen sowie einen Preisaufschlag. Die Liste ist damit eindeutig, übersichtlich, kundenfreundlich und leicht verständlich. Die Ermäßigung für hannoversche Gruppen ist uns, genau wie die Ermäßigung für Kinder, wieder ein besonderes Anliegen, da diese der Hauptzielgruppe der Einrichtung zu Gute kommen.

Die Neustrukturierung der Preisliste ist soweit möglich ertragsneutral kalkuliert. Es wurde eine Gebührenanhebung von durchschnittlich 2 % eingerechnet, die Kostensteigerungen auffangen soll.

Die neue Preisliste wurde im Beirat des Jugend Ferien-Service auf der Sitzung vom 04.06.2018 vorgestellt und beraten. Das Gremium hat den Vorschlägen zugestimmt.

zu 2. und 3.
Die Formulierungen entsprechen den in DS 2441/2008 N1 auf Anregung des RPA getroffenen Regelungen. Sie haben sich in der Praxis bewährt, daher besteht keine Notwendigkeit, sie inhaltlich zu verändern. Ein erneuter Beschluss wird vorgeschlagen, da die bisherige Regelung ausdrücklich für den Betriebsleiter des Netto Regiebetriebes galt, der Jugend Ferien-Service nach einer Umorganisation nunmehr jedoch wieder als Sachgebiet der Kernverwaltung angehört.
51.5 
Hannover / 20.08.2018