Informationsdrucksache Nr. 1900/2026:
Sachstandsbericht 2026 Verfahrenslots*innen

Inhalt der Drucksache:

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1900/2026
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Sachstandsbericht 2026 Verfahrenslots*innen

Mit dem vorliegenden dritten Bericht geben die Verfahrenslots*innen der Landeshauptstadt Hannover einen Überblick über die Inanspruchnahme, die Inhalte sowie die Rahmenbedingungen ihrer Beratungstätigkeit über den Berichtszeitraum August 2025 - Mai 2026. Die dargestellten Erkenntnisse beruhen auf den statistischen Daten von den im Team dokumentierten und statistisch ausgewerteten Beratungsverläufen. Die Verfahrenslots*innen begleiten junge Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie deren Familien bei der Wahrnehmung und Umsetzung ihrer Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Beratung umfasst den gesamten Leistungsverlauf von der ersten Orientierung innerhalb des Leistungssystems über die Antragstellung und Leistungsgewährung bis hin zur tatsächlichen Inanspruchnahme oder Beendigung von Leistungen.

Die im Bericht dargestellten Empfehlungen verstehen sich als fachliche Schlussfolgerungen aus den erhobenen Daten und Erfahrungen des Berichtszeitraums. Sie sollen dazu beitragen, Zugänge zu Leistungen weiterzuentwickeln, die Umsetzung gesetzlicher Leistungsansprüche zu unterstützen und die Teilhabechancen junger Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen nachhaltig zu stärken.

Die Auswertung der vorliegenden Daten ermöglicht einen Einblick in die Bedarfe der leistungsberechtigten Personen, die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung von Leistungsansprüchen sowie die Schnittstellen zwischen den beteiligten Hilfesystemen. Dabei stehen nicht Einzelfälle im Vordergrund, sondern wiederkehrende Entwicklungen und fachliche Beobachtungen, die sich aus der Gesamtheit der begleiteten Verfahren ergeben.

Die Daten bieten einen Ausschnittsüberblick der in der Landeshauptstadt Hannover bestehenden Unterstützungsbedarfe sowie der praktischen Umsetzung von Leistungen der Eingliederungshilfe.

Für den Fachbereich 50 ergeben sich aus den Erhebungen der Verfahrenslots*innen folgende Handlungsempfehlungen:


· Stärkere Unterstützung bei der Anbietersuche

· Sicherstellung der tatsächlichen Leistungsrealisierung

· Vereinfachung der Übergänge von der Kita zur Schule


Für den Fachbereich 51 ergeben sich aus den Erhebungen der Verfahrenslots*innen folgende Handlungsempfehlungen:

· Abbau von Zugangsbarrieren

· Vereinfachung und bessere Verständlichkeit von Antragsverfahren

· Niedrigschwellige Informationsangebote

· Überprüfung von Arbeitshilfen zum Umgang mit Diagnostiken

· Konsequente Umsetzung der Amtsermittlungspflichte

· Frühzeitige Einleitung von Übergangsprozessen nach § 36b SGB VIII

· Konsequente und nachvollziehbare Bescheiderteilung

· Stärkung von Transparenz und Rechtsschutz


Aufgrund der strukturellen Gegebenheiten ergeben sich übergeordnete Handlungsempfehlungen für die Region Hannover, Fachbereich 50 und Fachbereich 51:

· Ausbau diagnostischer Kapazitäten

· Weiterentwicklung der Anbieterlandschaft

· Verbesserung der Kooperation zwischen Schule und Eingliederungshilfe

· Frühzeitige und abgestimmte Übergangsplanung

· Ausbau barrierefreier und verständlicher Informationsstrukturen


Ausführliche Erläuterungen der einzelnen Handlungsempfehlungen können dem beigefügten Sachstandsbericht der Verfahrenslot*innen entnommen werden.

Die Handlungsempfehlungen werden durch den Fachbereich Jugend und Familie aufgegriffen und, sofern möglich, im Rahmen der eigenen Strukturen bearbeitet. Gleiches gilt für die Empfehlungen an den Fachbereich 50.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Beratungsleistungen der Verfahrenslots*innen und der rechtliche Anspruch gem. § 10b SGB VIII stehen jeder Person zu, die eine Behinderung hat oder von Behinderung bedroht ist und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.S 
Hannover / Sep 17, 2026