Drucksache Nr. 1900/2022:
IGS Vahrenheide-Sahlkamp, Erweiterung der Lehrküche

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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1900/2022
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

IGS Vahrenheide-Sahlkamp, Erweiterung der Lehrküche

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Erweiterung der Lehrküche in Höhe von insgesamt € 400.000 €
sowie
2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme B.191801003
IGS Vahrenheide-Sahlkamp Lehrküche
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 400.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -400.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19, 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21802
Gebäudemanagement
IGs
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 29.300,00 €
Abschreibungen 12.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 6.000,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -47.300,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -47.300,00 €
Anmerkung:
Es entstehen Einrichtungskosten in Höhe von 24.500 € (konsumtiv, bei Sach- und Dienstleistung ausgewiesen) im Teilergebnishaushalt 40.

Die Einrichtungs- und Transportkosten sind nachträglich in der Kostentabelle enthalten, jedoch nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 400.000 € = 4.800 €

Beschaffung der nichtinvestiven Einrichtungs- und Transportkosten (einmalig) = 24.500 €

Abschreibungen
3% von 400.000 € = 12.000 €

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3% auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 400.000 € = 6.000 €.

Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 22.800 € (24.500 € Einrichtungsmittel werden nur einmal benötigt) führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte indirekt zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21802 IGS.

Finanzierung
Im Teilfinanzhaushalt des Fachbereiches Gebäudemanagement stehen 400.000 € einschl. MifriFi bis 2024 Für das Projekt B.191801003 zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Schulentwicklung:
Die IGS Vahrenheide-Sahlkamp ist eine vierzügige IGS im Sekundarbereich I im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide. Im Schuljahr 2021/22 wird sie laut Amtlicher Schulstatistik insgesamt von 719 Schüler*innen, inklusive der Doppelzählung von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, besucht.
Die IGS Vahrenheide-Sahlkamp wird aufgrund der anhaltend hohen Schulplatzbedarfe im Bereich der weiterführenden Schulen dauerhaft zur Bedarfsdeckung benötigt.

Maßnahmenbeschreibung
Einzelheiten der geplanten baulichen Maßnahmen können den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden.

Barrierefreiheit:
Die Planung wurde gemäß den Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover zum Thema „Barrierefreies Bauen“ durchgeführt. Dies gilt sowohl für die Erreichbarkeit der Lehrküche im Gebäude als auch die Zugänglichkeit der Einrichtung bzw. Ausstattung.

Terminplanung
Die Fertigstellung der Baumaßnahme mit anschließender Inbetriebnahme der Lehrküche wird unter Annahme eines ungestörten Bauablaufes und unter Lieferengpässen für Materialien voraussichtlich im Monat März 2023 erfolgen.
19 .2
Hannover / 08.06.2022