Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.
Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.
Die 2. Veränderung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2013 enthält verwaltungsinterne Änderungen und die Beschlussfassungen des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 06.02.2013.
Die Veränderungen der Ein,- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit ergeben sich zwangsläufig durch die in Anlage 1 vorgenommen Änderungen.
Anlage 1 - Ergebnishaushalt
Die Spalte II dieser Anlage dokumentiert inhaltliche Veränderungen durch die Verwaltung. Der 1. Veränderungsdienst des Verwaltungsentwurfes des Haushaltes 2013 wies einen Fehlbetrag von ~ 6,7 Mio. € aus. Durch Veränderungen der Verwaltung und durch Veränderungen im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 06.02.2013 ist der Verwaltungsentwurf des Ergebnishaushaltes 2013 durch den 2. Veränderungsdienst in seinem Ergebnis ausgeglichen .
Die Veränderungen der Verwaltung beruhen auf Neuberechnungen aufgrund der aktuellsten Schlüsselzahlen des Landes vom Dezember 2012 und der Mitteilung der neusten Parameter für die Festsetzung der Regionsumlage im Januar 2013. Daraufhin wurden die Ansätze für die Schlüsselzuweisung auf der Ertragsseite sowie die Umlagen an das Land und die Region Hannover in den Aufwandspositionen angepasst.
Die Spalte VI dieser Anlage dokumentiert die Entscheidungen des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 06.02.2013. Insbesondere werden hier die beschlossenen Erhöhungen der Zuwendungen je Produkt dargestellt.
Anlage 2 - Finanzhaushalt
Anlage 2 dokumentiert die Veränderung bei der Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen sowie bei der Auszahlung bei der Gewährung von Ausleihungen im Teilhaushalt 99. Die Kreditaufnahme wurde für die Nettoregiebetriebe, die nicht rechtsfähigen Einrichtungen und die Eigenbetriebe angepasst. In gleicher Summe verändert sich auch der Betrag in der Auszahlung bei den Ausleihungen.
Die verwaltungsinterne Veränderung im TH 66 wurde erforderlich, da für die Sanierung der Raschplatzhochbrücke eine Instandhaltungsrückstellung gebildet wird. Der bisher vorgesehene Ansatz im Finanzhaushalt für 2014 und 2015 wurde daher entfernt.
Anlage 3 - Verpflichtungsermächtigungen
In der Anlage 3 ist eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2014 für die Unterbringung von Flüchtlingen dargestellt.