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Straßenausbaubeitrag Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder Straße bis Melanchthonstraße - Aufwandsspaltung -
Antrag,
für die Anlage Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder Straße bis Melanchthonstraße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der östlichen Nebenanlage (Gehweg, Radweg und Grünflächen) gesondert zu ermitteln und abzurechnen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht ausgeführt.
Kostentabelle
Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 110.000 € erwartet.
Begründung des Antrages
In der Philipsbornstraße/Guts-Muths-Straße wurden in den Jahren 2010/2011 und 2012 auf der östlichen Straßenseite der Radweg auf gesamter Länge und der Gehweg in Teillängen neu ausgebaut. Diese Verkehrsflächen hatten aufgrund von Baumwurzeln und der jahrzehntelangen Nutzungsdauer erhebliche Schäden aufgewiesen und hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen entsprochen.
Die Ausbaumaßnahmen erfüllen den Tatbestand der Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) bzw. des § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS).
Für die Baumaßnahmen ist ein beitragsfähiger Aufwand von ca. 345.000,- € entstanden.
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von
§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des
OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).
Die Anlage Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße gehört zu den Straßen, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 a und c SABS betragen die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand 25 % für die Radwege und
55 % für die Gehwege/Grünanlagen.
Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
66.03
Hannover / 02.09.2015