Drucksache Nr. 1897/2026:
2. Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit integriertem Nahversorgungskonzept der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1897/2026
2 (nur online)
 

2. Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit integriertem Nahversorgungskonzept der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

dem Entwurf zur 2. Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EZK) mit integriertem Nahversorgungskonzept der Landeshauptstadt Hannover durch Anpassung der Zentralen Versorgungsbereiche gemäß Anlage 1 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Anpassung der Zentralen Versorgungsbereiche im EZK und die damit verfolgten Ziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf alle Menschen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Durch die 2. Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit integriertem Nahversorgungskonzept entstehen keine Auswirkungen auf das Klima.

Kostentabelle

Für die Landeshauptstadt Hannover entstehen keine Kosten.

Begründung des Antrages

Das gesamtstädtische EZK wurde im Dezember 2021 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen (DS Nr. 2181/2021). Damit ist es für die Verwaltung verbindlich und dient gegenüber der Landes- und Regionalplanung als Nachweis der fachlich korrekten Auseinandersetzung mit den raumordnerischen Vorgaben zum Einzelhandel.

Die nun zu beschließende 2. Konkretisierung des EZK dient der teilräumlichen Anpassung des Einzelhandelskonzepts an veränderte strukturelle und städtebauliche Rahmenbedingungen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel. Hintergrund hierfür sind insbesondere laufende und geplante städtebauliche Projekte, die sich auf die fußläufige Erreichbarkeit der Handelsstandorte auswirken sowie Veränderungen im Nahversorgungsnetz Döhren-Wülfels seit der Beschlussfassung des gesamtstädtischen Konzepts im Jahr 2021.

Basierend auf den Ende 2025 erhobenen, aktuellen Bestandsdaten zum stationären Einzelhandel liegt ein Gutachten der CIMA von 2026 vor, dass anhand der grundlegenden Ziele und Vorgaben des gesamtstädtischen EZK von 2021 eine Neubewertung der aktuellen Einzelhandelssituation in Döhren-Wülfel vornimmt.

Die Verwaltung schließt sich der fachlichen Einschätzung des Gutachters an und setzt die formulierten Ziele für Döhren-Wülfel in der hier vorliegenden 2. Konkretisierung des EZK (Anlage 1) um. Zentraler Baustein ist die Anpassung der Zentrenstruktur, um den strukturellen Entwicklungen im Hinblick auf den Einzelhandel Rechnung zu tragen. Die 2. Konkretisierung soll somit zu einer aktualisierten, funktional ausgewogenen Standortstruktur beitragen.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 20.07.2026 bis 19.08.2026 sind insgesamt vier Stellungnahmen bei der Verwaltung eingegangen (Anlage 2). Im Zuge der Auswertung der Stellungnahmen wurde entschieden, den neu ausgewiesenen Entwicklungsbereich Willmerstraße im konkretisierten Konzept zu verkleinern und entsprechend neu kartographisch auszuweisen. Die Begründung wurde unter Kapitel 4.3.4 entsprechend angepasst. Weitere wesentliche Änderungen wurden im Rahmen der hier vorliegenden Konkretisierung nicht vorgenommen, da keine grundlegende Kritik an den Entwicklungsabsichten für diesen Bereich enthalten war.

Die Zustimmung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses soll vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtbezirkrates Döhren-Wülfel erfolgen.
61.52 
Hannover / Sep 16, 2026