Informationen:
verwandte Drucksachen:
1897/2024 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 02.10.2024: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 10.10.2024: Verwaltungsausschuss
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Nord
1897/2024 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis) |
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Ein Bebauungsplan existiert für das Plangebiet nicht. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich daher zurzeit noch nach § 34 BauGB.
Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen das Gelände des Nordstadt-Klinikums und steht nahezu vollständig unter Denkmalschutz. Es ist sowohl durch das historisch etablierte Krankenhaus-Pavillonsystem als auch durch die bereits eingeleitete Zentralisierung des Klinikbetriebes im Ostbereich des Gesamtareals geprägt. Auch das vorhandene Freigelände mit starkem Baumbestand und Umgebungsmauer ist ein wichtiges raumbildendes Element.
Die angrenzenden Siedlungsbereiche der Nordstadt sind überwiegend durch eine dichte, urbane Bebauungsstruktur aus gemischten Wohnquartieren geprägt. Nordwestlich befindet sich auf dem ehemaligen Gelände der Landesfrauenklinik ein relativ neues Wohnquartier. Südlich grenzt der St.-Nikolai-Friedhof an.
Mit der Medizinstrategie 2030 hat das KRH eine umfassende Neuorganisation der verschiedenen Krankenhausstandorte in der Region Hannover eingeleitet. Daraus ergeben sich für den Standort des Nordstadtkrankenhauses neue Nutzungsoptionen, die einer planerischen Steuerung bedürfen.
Das Bebauungsplanverfahren soll nunmehr die Entwicklungsperspektiven auf dem Gelände sowie die Einbindung des Umfeldes miteinander in Einklang bringen, um eine attraktive und bedarfsgerechte Weiterentwicklung im dicht bebauten Stadtteil Nordstadt zu ermöglichen.
Die Ziele der Planung sind daher zum einen, die organisatorische Neuordnung und weitere Konzentration des Klinikbetriebes im östlichen Teil des Geltungsbereiches zu ermöglichen und zum anderen die Umnutzung der nicht mehr für den Krankenhausbetrieb benötigten Bereiche im westlichen Teil zu einer gemischten Nutzung aus Wohnen und gewerblichen Nutzungen, die sich gut mit der angrenzenden Kliniknutzung vereinbaren lassen, zu steuern.
Einzelne Teile des Geländes sind bereits aus der Kliniknutzung entlassen worden. Es ist absehbar, dass Weitere hinzukommen. Das Verfahren dient der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes mit integrierter Verkehrs- und Freiraumplanung und bietet die Möglichkeit, die denkmalrechtlichen Belange und die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten aufeinander abzustimmen.
Weitere Ziele des Verfahrens sind die Stärkung der internen Wegebeziehungen und die Schaffung einer vernetzten Freiraumstruktur innerhalb des von einer raumbildprägenden Mauer eingefassten Gesamtareals. Auch das Herausstellen der städtebaulich und historisch wertvollen Mitte sowie die Weiterentwicklung einer gemischten Nutzung entlang der horizontalen Achse mit Anknüpfung und Öffnung des Areals zum Stadtteil bedarf einer Gesamtplanung. Auch bauliche Erweiterungs- und Umnutzungsmöglichkeiten sind in diesen Gesamtzusammenhang zu untersuchen, damit Einzelvorhaben zeitlich und baulich-räumlich unabhängig voneinander entwickelbar sind.