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Stadtbahnstrecke A-West, barrierefreier Ausbau der Haltestelle
Am Lindener Hafen - Einleitung Planfeststellungsverfahren
Antrag,
dem Änderungsantrag 15-1974/2026 zur DS 1896/2026 aus dem Stadtbezirksrat Linden Limmer teilweise zu folgen
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs.2 NKomVG
Finanzielle Auswirkungen
keine
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.
Kostentabelle
entfällt.
Begründung des Antrages
Stadtbezirksrat Linden-Limmer (Änderungsantrag 15-1974/2026):
Keine Verlegung der Bushaltestelle Am Lindener Hafen im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestelle
Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung der LHH wird gebeten, sich bei der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestelle Am Lindener Hafen dafür einzusetzen, dass die Bushaltestelle Am Lindener Hafen stadtauswärts nicht wie bisher geplant, um 200 m in Richtung Westen versetzt wird. Stattdessen soll die Bushaltestelle in der Nähe der Stadtbahnhaltestelle und dem jetzigen Standort erhalten bleiben.
Stellungnahme
Dem Änderungsantrag wird dahingehend gefolgt, als dass die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren „Stadtbahnstrecke A-West / Haltestelle „Am Lindener Hafen“ an der Davenstedter Straße in der Landeshauptstadt Hannover / Bau eines Mittelhochbahnsteigs und der zugehörigen betriebstechnischen Anlagen“ fordert, dass die Infra die Lage der Bushaltestelle erneut mit dem Ziel überprüft, dass diese in der Nähe des derzeitigen Standortes verbleibt.
Die Planung der infra sieht derzeit eine Verlegung der Bushaltestelle „Am Lindener Hafen“ in Fahrtrichtung stadtauswärts vor. Im weiteren Verfahren soll geprüft werden, ob eine Anordnung der Bushaltestelle in räumlicher Nähe zur Stadtbahnhaltestelle sowie zum bestehenden Nahversorgungsbereich weiterhin gewährleistet werden kann. Dabei sind insbesondere kurze und barrierefreie Wegebeziehungen zwischen Bus- und Stadtbahnverkehr, den umliegenden Einrichtungen der Nahversorgung sowie den Querungsmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende zu berücksichtigen.
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Hannover / Sep 30, 2026