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den veränderten Rahmenbedingungen hinsichtlich der ursprünglichen Intention des Förderprogrammes Rechnung zu tragen und das vorgeschlagene Vorgehen zu beschließen:
· 50% der für das Förderprogramm „Durch die Krise“ bereitstehenden Mittel werden im Sinn der allgemeinen Deckung dem Gesamthaushalt zugeführt. Angesichts der weiterhin sehr schwierigen Finanzlage ist es geboten, das aktuelle Defizit um 3,5 Mio. € zu reduzieren. Die derzeit laufenden Konsolidierungsprogramme HSK X und HSK XI bleiben davon unberührt und sind ungeschmälert umzusetzen.
· Bis zu 50% der für das Förderprogramm „Durch die Krise“ bereitstehenden Mittel werden zur Förderung gezielt identifizierter Maßnahmen eingesetzt. Hierzu hat die Verwaltung zunächst die nachstehend aufgeführten Bedarfe mit dem Volumen von rd. 3,5 Mio. € in den Blick genommen. Für den Fall, dass der Bedarf im Sinne dieser Drucksache nicht mehr gegeben ist und die Budgets nicht aufgebraucht wurden, so fließen die Mittel im Sinn der allgemeinen Deckung dem Gesamthaushalt zu.
Förderung von Maßnahmen aus dem zweiten Block:
Die hier zu fördernden Maßnahmen sind an das ursprüngliche Förderprogramm „Durch die Krise“ angelehnt, die Förderbedingungen sind allerdings angepasst. Insbesondere ist das Kriterium der Bestandsgefährdung nicht länger Voraussetzung für eine Fördermaßnahme. Die Ausgestaltung erfolgt weiterhin nach den Prinzipien „spezifisch, befristet und zielgruppenorientiert“. Das bedeutet, eine etwaige Förderung muss
·
spezifisch sein; Grund für die Gewährung einer Förderung ist die Abfederung von Belastungen, die unmittelbar durch die gegenwärtige Energie- und Inflationskrise entstanden sind bzw. durch die Folgeerscheinungen der Corona-Pandemie verstärkt werden.
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befristet sein; die Förderung gilt nur temporär. Sie wird für die in 2022 - 2024 entstandenen Bedarfe gewährt, wobei die Auszahlung der Förderung auch in 2024 erfolgen kann.
·
zielgruppenorientiert sein; private Endverbraucher*innen, aber auch gewerbliche und industrielle Kund*innen können nicht Adressat einer städtischen Förderung sein. Sinn und Zweck einer städtischen Unterstützung ist – analog zu den Stabilitätspaketen der Corona-Pandemie – die Stabilisierung der sozialen und kulturellen Infrastruktur in der Stadt. Empfänger*innen einer entsprechenden Förderung können in diesem Sinne ausschließlich Vereine, Verbände und Einrichtungen aus den Bereichen Soziales, Kultur, Sport, Jugend und Gesellschaft sein.
Auf der Basis verwaltungsinterner Abstimmungen wird hierfür folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
Dez. II/ Inflationsausgleich/ Zuwendungen
· Ausgleich der zusätzlichen Mehraufwendungen bei den Zuwendungen durch die Sonderzahlungen „Inflationsausgleich“ mit einem Volumen von bis zu 800.000 €
Sofern ein Träger die Sonderzahlung „TV Inflationsausgleich“ als tarifliche Leistung in seinem Tarifvertrag verankert hat und die LHH in den Fällen die tatsächlichen Personalaufwendungen erstattet, können diese auch im Rahmen der Verwendungsnachprüfung der Zuwendungen erstattet bzw. als Aufwand anerkannt werden
. Dies trifft beispielsweise auf Beratungsstellen verschiedener Fachrichtungen und Ganztagsschulkooperationspartner*innen aber auch z.B. auf Frauenhäuser und Frauentreffpunkte zu.
Als Bestandteil der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst haben sich die Tarifvertragsparteien u.a. über eine Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise, i.H.v. insgesamt 3.000 €, geeinigt. Bestandteile sind eine steuerfreie Sonderzahlung im Juni 2023 i.H.v. 1.240 €, sowie ebenso steuerfreie monatliche Sonderzahlungen von Juli 2023 bis Februar 2024 i.H.v. 220 €.
Die dadurch zusätzlich benötigten Mittel werden entsprechend der Meldungen der Fachbereiche in die jeweiligen TH verschoben.
Dez. III/Soziales/ Suchthilfe
· Ausgleich preisbedingter Belastungen für in besonderer Weise betroffene Träger in Höhe von 200.000 €
Hierfür sind die bereits gestellten Zuwendungsanträge bei Bedarf in der Summe entsprechend anzupassen. Das zur Mittelverteilung notwendige Antrags- und Bewilligungsverfahren wird von Dez. III zeitnah festgelegt und bekannt gegeben. Die zusätzlichen Mittel werden in den TH 50 / Produkt 35101/ KST 50012100 verschoben.
Dez. IV/Jugend:
· Zum Ausgleich inflationsbedingter Preissteigerungen wird der städtische Zuschuss für Ferienmaßnahmen für das Jahr 2023 erhöht. Hierfür wird eine Summe von bis zu 120.000 € eingesetzt.
Hierfür sind die bereits gestellten Zuwendungsanträge bei Bedarf in der Summe entsprechend anzupassen. Die zusätzlichen Mittel werden bei Abruf in den TH 51 / Produkt 36201/ KST 51508012 verschoben.
Dez. V:
· Fortsetzung der an proKlima bzw. Klimaschutzagentur vergebenen Leistungen zur Energieberatung sowie zu einem Förderprogramm „Mikroinvestitionen“ mit einem Volumen von 250.000 €, durch die Erweiterung der bestehenden Aufträge im TH 67/ Produkt 56101/ KST 67100001.
Dez. VII/Sport:
· Zur Stützung von Sport und Vereinen sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
o Bereitstellung von Sondermitteln für das Projekt eco-Sport in Höhe von
50.000 €. Das bereits bestehende Beratungsprogramm wird im TH 67/ Produkt 56101 aufgestockt.
o Förderung energetischer Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen in Höhe von 500.000 €.
Die Mittel für die zusätzliche Förderung werden im Jahr 2024 dem TH 52 zur Verfügung gestellt, davon 100.000 € im Ergebnishaushalt (Produkt 42101) und 400.000 € im Investitionshaushalt (PSP-Element I.42101.901). Für die zur Förderung vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen werden zu gegebener Zeit auf Grundlage der Grundsätze der Sportförderung nach dem im Programm „Energetische Sportstättensanierung in der Region Hannover“ üblichen Verfahren Einzeldrucksachen ins Beratungsverfahren gegeben.
o Übernahme zusätzlicher Finanzbedarfe in den Hallen- und Freibädern für 2023 und 2024 in Höhe von rund
680.000 €.
Die Freibadbetreiber*innen, die von der LHH mit einer Zuwendung gefördert werden, haben für die Jahre 2023 und 2024 einen Antrag auf Erhöhung ihrer Zuwendung gestellt. Für das Volksbad Limmer soll aufgrund der geprüften Anträge die städtische Zuwendung von 99.600 € auf 140.000 € pro Jahr und für das Leinhäuser Bad die Zuwendung von 99.600 € auf 120.000 € pro Jahr erhöht werden.
Bei den übrigen Bädern (Fössebad, Anderter Bad, Kleefelder Bad) ist die Anpassung des vertraglich vereinbarten Betriebskostenzuschusses aufgrund von Preissteigerungsklauseln und/oder erheblich gestiegenen Energiekosten notwendig.
Die zusätzlichen Mittel werden in den TH 52/ Produkt 42403 verschoben.
o Unterstützung des Eisstadions durch einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von
120.000 € für die Jahre 2023/2024 bzw. ein Zuschuss an die nutzenden Vereine des Eisstadions
. Die zusätzlichen Mittel werden in den TH 52/ Produkt 42401/ KST 52115660 verschoben
.
Aus den Mittel werden die beiden im Eisstadion tätigen Sportvereine unterstützt, die in der Saison 2022/23 aufgrund der Energiepreissteigerungen erhöhte Eismieten an die Betreiberin zahlen mussten. Der EC Hannover Indians e. V. soll deshalb eine Zuwendung in Höhe von 14.403,18 € und die EC Pferdeturm Hunters e.V. eine Zuwendung in Höhe von 13.481,21 € erhalten.
Die restlichen Mittel werden nach Bedarf direkt zur temporären Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an die KMG-Network GmbH als Betreiberin des Eisstadions in der Eislaufsaison 2023/24 verwendet. Die Eismieten wurden zur Saison 2023/24 in Absprache mit den Vereinen reduziert.
Dez. VII/Kultur:
· Zur Stützung von Kultur sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden
o Förderung energetischer Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen in Höhe von
250.000 €.
Die Mittel für die zusätzliche Förderung werden im Jahr 2024 dem TH 41 zur Verfügung gestellt, davon 100.000 € im Ergebnishaushalt (Produkt 27304 und Produkt 28102) und 150.000 € im Investitionshaushalt (PSP-Element I.27304.901). Anträge werden nach dem üblichen Projektzuwendungsverfahren der Stadt bearbeitet. Soweit die Entscheidungs-grenzen der Verwaltung überschritten werden, gibt die Verwaltung Einzeldrucksachen ins Verfahren.
o Überbrückungshilfe als Zuwendung für Kulturakteur*innen (keine Einzelpersonen und -projekte, aber einschließlich Ateliergemeinschaften u.ä. Gruppen), die 2023/2024 durch den FB Kultur gefördert werden, zum Ausgleich allgemeiner Kostensteigerungen der Jahre 2022 – 2024 in Höhe von
500.000 €. Die Mittel werden im Jahr 2024 dem TH 41 im Ergebnishaushalt (Produkt 27304 und Produkt 28102) zur Verfügung gestellt. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren, wird vom FB 41 zeitnah festgelegt und bekannt gegeben.
Um den Förderbedürfnissen passend Rechnung tragen zu können, sind die zwei Hilfearten innerhalb des Kulturbereichs in der Höhe verschiebbar. Sollten die Anträge die verfügbaren Mittel von 750.000 € überschreiten, erfolgt nach inhaltlicher Antragsprüfung eine prozentuale Auszahlung an alle Anträge, die positiv geprüft wurden.
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet. Da aber Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert werden, wird von einer langfristig positiven Auswirkung auf klimaschädliche Emissionen ausgegangen.
Als Folge des russischen Überfalls auf die Ukraine kam es in Deutschland zu einem
sprunghaften Anstieg der Energiepreise. Die LHH hat seinerzeit unverzüglich darauf reagiert und das Signal an Vereine und Einrichtungen in der Stadt gesendet, dass die LHH im Bedarfsfall finanzielle Mittel zur Stabilisierung der sozialen und kulturellen Infrastruktur bereitstellen werde. Die LHH hat dafür ein Förderprogramm „Durch die Krise“ aufgelegt, das vom Rat beschlossen und mit zunächst 3,5 Mio. € dotiert wurde. Im Zuge der Haushaltsberatungen ist diese Summe dann durch Ratsbeschluss auf rund 7 Mio. €
verdoppelt worden.
Neben der Förderung von Energieberatungen und Mikroinvestitionen sollten die Mittel unter bestimmten Voraussetzungen als direkte Finanzhilfen an Vereine und Einrichtungen ausgekehrt werden. Diese ggf. zu leistende Förderung war allerdings von Beginn an als nachrangig gegenüber Förderinstrumenten von Land und Bund definiert und an restriktive Auszahlungsbedingungen geknüpft. Insbesondere kam eine Förderfähigkeit erst in Betracht, wenn eine Bestandsgefährdung der betroffenen Einrichtung angenommen werden musste.
Die seither eingetretene Entwicklung führt – soweit wahrnehmbar – dazu, dass Mittelabforderungen aus dem Förderprogramm der LHH nicht oder nur mehr in marginalem Umfang realistisch erscheinen. Die auf Bundesebene beschlossenen Energiepreisbremsen und darüber hinaus das Hilfsprogramm des Landes Niedersachsen lassen eine kausal auf die Energiepreisentwicklung zurück zu führende Bestandsgefährdung im Regelfall als ausgeschlossen erscheinen.
Die mittelbaren Auswirkungen des Ukraine-Krieges und fortbestehende bzw. jetzt erst sichtbar werdende Folgeerscheinungen der Corona-Pandemie bleiben allerdings trotz der oben skizzierten Entlastungsmomente z.T. deutlich spürbar. Punktuelle Hilfen und strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz sind daher weiterhin angezeigt, bedürfen allerdings der differenzierten Begründung. Die Verwaltung schlägt deswegen das Vorgehen aus dem Beschlusstext vor.