Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.
Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.
Die 2. Veränderung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2012 enthält verwaltungsinterne Änderungen und die Beschlussfassungen des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 08.02.2012.
Darüber hinaus werden zur 1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf vom 06.02.2012 noch einige Änderungen nachrichtlich dargestellt, die durch einen technischen Fehler im Ausdruck nicht enthalten waren (Anlage 3).
Die Veränderungen der Ein,- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit ergeben sich zwangsläufig durch die in Anlage 1 vorgenommen Änderungen.
Anlage 1 - Ergebnishaushalt
Die Spalte II dieser Anlage dokumentiert inhaltliche Veränderungen durch die Verwaltung. Insbesondere im Teilhaushalt 99 wurden durch Neuberechnungen aufgrund der aktuellsten Schlüsselzahlen des Landes die Ansätze für die Schlüsselzuweisung, den Finanzausgleich und den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf der Ertragsseite und die Umlagen an das Land und die Region Hannover in den Aufwandspositionen angepasst. Diese Veränderungen führen zu einer Verbesserung des Ergebnisses von ~9,9 Mio. €.
Darüber hinaus erfolgte im Teilhaushalt 52 eine Korrektur der Veranschlagung. Fehlerhafte Erfassungen aus dem ersten Veränderungsdienst wurden korrigiert, der Aufwand damit insgesamt um rd. 2,3 Mio. € reduziert.
Die Spalte VI dieser Anlage dokumentiert die Entscheidungen des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 08.02.2012. Sofern Beschlüsse des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 08.02.2012 das HSK VIII Programm betreffen, sind diese Veränderungen unter der Spalte HSK VIII (Spalte IV) dargestellt.
Nach dem derzeitigen Beratungsstand ergibt sich für den Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung des ersten und zweiten Veränderungsdienstes eine Verbesserung von insgesamt ~ 25,3 Mio. €. Daraus resultiert ein aktueller Fehlbedarf 2012 von 68,6 Mio. €
Anlage 2 - Finanzhaushalt
Anlage 2 dokumentiert die Veränderung bei der Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehn im Teilhaushalt 99. Die Korrektur wurde erforderlich, damit der zulässige Ansatz für die Kreditaufnahme der Summe der Nettoinvestitionen entspricht.