Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.
Die Auswirkungen auf das Klima werden in der Begründung unter Punkt 6.5 behandelt.
Für die Landeshauptstadt Hannover entstehen keine Kosten.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Ledeburg und umfasst den Bereich zwischen Mecklenheidestraße, Immelmannstraße, Flemmingstraße und Verdener Straße.
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 973 „Mecklenheidestraße/Köhnsenstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gewerbe- und Nahversorgungsstandortes geschaffen werden. Dies beinhaltet den Neubau eines Lebensmittelmarktes durch die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH, den Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen innerhalb der einbezogenen Flächen sowie die Schaffung einer Raumkante im Einmündungsbereich der Verdener Straße in die Mecklenheidestraße zur städtebaulichen Aufwertung und Gliederung.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 973, 1. Änderung wurde vom 09.07.2026 bis zum 10.08.2026 veröffentlicht. Während dieser Zeit sind 3 Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen im Wortlaut sind dieser Drucksache beigefügt (Anlage 5-7).
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Begründung des Entwurfs mit Umweltbericht wurden aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geprüft. Der Plan und die Begründung wurden redaktionell überarbeitet. Änderungen wurden in der Begründung in den Kapiteln 1 bzgl. der Größe des Plangebietes und bzgl. des Flächennutzungsplanes, in Kapitel 4 bzgl. des Inhalts des Bebauungsplanes, in Kapitel 6 bzgl. der Belange der Umwelt sowie in Kapitel 7 (Gutachten), Kapitel 8 (Durchführungsvertrag) und Kapitel 9.2 (Flächenbilanz) vorgenommen. Der Umweltbericht wurde entsprechend in den Kapiteln 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes, 3.3.1 Immissionen, 3.4 Schutzgut Tiere, 3.5 Schutzgut Pflanzen, 3.7 Schutzgut Boden, 3.8 Schutzgut Wasser, 4.1.1 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt sowie 9.0 Allgemein verständliche Zusammenfassung aktualisiert. Im Übrigen wird die Begründung mit Umweltbericht als Begründung des Bebauungsplans unverändert übernommen.
Der beantragte Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.