Drucksache Nr. 1895/2026:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 973, 1. Änderung - Mecklenheidestraße / Köhnsenstraße, Beschluss über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1895/2026
7 (nur online)
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 973, 1. Änderung - Mecklenheidestraße / Köhnsenstraße, Beschluss über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. den Beschlussvorschlägen der Verwaltung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit entsprechend der Anlage 4 zu folgen und
  2. den Bebauungsplan Nr. 973, 1. Änderung - Mecklenheidestraße / Köhnsenstraße, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung mit Umweltbericht entsprechend der Anlage 2 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Auswirkungen auf das Klima werden in der Begründung unter Punkt 6.5 behandelt.

Kostentabelle

Für die Landeshauptstadt Hannover entstehen keine Kosten.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Ledeburg und umfasst den Bereich zwischen Mecklenheidestraße, Immelmannstraße, Flemmingstraße und Verdener Straße.

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 973 „Mecklenheidestraße/Köhnsenstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gewerbe- und Nahversorgungsstandortes geschaffen werden. Dies beinhaltet den Neubau eines Lebensmittelmarktes durch die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH, den Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen innerhalb der einbezogenen Flächen sowie die Schaffung einer Raumkante im Einmündungsbereich der Verdener Straße in die Mecklenheidestraße zur städtebaulichen Aufwertung und Gliederung.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 973, 1. Änderung wurde vom 09.07.2026 bis zum 10.08.2026 veröffentlicht. Während dieser Zeit sind 3 Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen im Wortlaut sind dieser Drucksache beigefügt (Anlage 5-7).

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Begründung des Entwurfs mit Umweltbericht wurden aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geprüft. Der Plan und die Begründung wurden redaktionell überarbeitet. Änderungen wurden in der Begründung in den Kapiteln 1 bzgl. der Größe des Plangebietes und bzgl. des Flächennutzungsplanes, in Kapitel 4 bzgl. des Inhalts des Bebauungsplanes, in Kapitel 6 bzgl. der Belange der Umwelt sowie in Kapitel 7 (Gutachten), Kapitel 8 (Durchführungsvertrag) und Kapitel 9.2 (Flächenbilanz) vorgenommen. Der Umweltbericht wurde entsprechend in den Kapiteln 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes, 3.3.1 Immissionen, 3.4 Schutzgut Tiere, 3.5 Schutzgut Pflanzen, 3.7 Schutzgut Boden, 3.8 Schutzgut Wasser, 4.1.1 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt sowie 9.0 Allgemein verständliche Zusammenfassung aktualisiert. Im Übrigen wird die Begründung mit Umweltbericht als Begründung des Bebauungsplans unverändert übernommen.

Der beantragte Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.

61.11 
Hannover / Sep 16, 2026