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1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1563, 4.Änderung „Lissabonner Allee“ mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu
beschließen,
3. den Auslegungsbeschluss erst bekannt zu machen, nachdem ein un-
widerrufliches Angebot der BMW AG zum Abschluss des Städtebau-
lichen Vertrags gemäß Ds.-Nr. 1891/2005 N1 vorliegt und der Verwal-
tungsausschuss der Ds.-Nr. 1891/2005 N1 zugestimmt hat.
Die Planänderung wirkt sich in gleicher Weise auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus, Genderaspekte sind nicht betroffen.
Zu den entstehenden Kosten siehe Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1563, 4. Änderung, Abschnitt 9 Kosten für die Stadt).
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1563 umfasst das Sondergebiet Sportartikelfachmarkt und die südlich angrenzende Rue de Paris.
Der Fachmarkt für Sportartikel ist aufgegeben worden. Die Firma BMW AG beabsichtigt, an
dem Standort als Folgenutzung eine Verkaufsniederlassung mit Werkstatt einzurichten. Der
vorhandene Verkaufspavillon soll zum Verkauf von Neuwagen und Motorrädern dienen
sowie eine Werkstatt mit einem Servicebereich und ein Ersatzteillager aufnehmen. Das
vorhandene Planungsrecht (B-Plan 1563, 2. Änderung) lässt Einzelhandel nur für die
Branche Sportartikel zu.
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen das Baurecht für den Sportartikelfachmarkt
aufgehoben und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Autohaus geschaffen
werden. Außerdem ist vorgesehen, dass die private Erschließungsstraße (Fahrbahn und
östliche Seitenanlage) in Verlängerung des Sydney Garden als öffentliche Verkehrsfläche
ausgewiesen und die Rue de Paris in das Baugebiet einbezogen wird.
Im Hinblick auf die Nachnutzung im EXPO Park Hannover hat sich die Stadt verpflichtet,
südlich der Lissabonner Allee keine weiteren Einzelhandelsnutzungen mit innenstadt-
relevanten Kern- und/oder Randsortimenten, die den Zielen der Raumordnung entgegen
stehen oder die Grundzüge der Planung zum Schutz des zentralörtlichen Einzelhandels
beeinträchtigen, zuzulassen. Das geplante Autohaus ist mit den Zielen der Raumordnung
vereinbar.
Die Anbindung des Sydney Garden an die Lissabonner Allee führt zu einer Verbesserung
der Erschließung des EXPO Park Hannover. Die Straße „Rue de Paris“ ist damit nicht mehr
erforderlich und kann dem Bauland zugeschlagen werden.
Um das Konzept umsetzen zu können, ist es erforderlich, den Bebauungsplan zu ändern.
Zusatzantrag und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Am 7.07.2005 wurden für das Plangebiet der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Aufstellungsbeschluss in Verbindung mit einem Zusatzantrag beschlossen.
Nach diesem Zusatzantrag soll der im Plangebiet liegende Freiflächenkorridor zwischen
den Gärten im Wandel und der Expo Plaza hinsichtlich seines Charakters und seiner
Qualität nicht beeinträchtigt werden. Die Bäume sollen an ihrem Standort erhalten bleiben.
Die Sichtachse in der Mitte ist frei zu halten. Außerdem soll sich die Firma BMW zu einer
entsprechenden Pflege, Unterhaltung bzw. Wiederherstellung bei Bedarf verpflichten. Des
Weiteren soll sie sich bei den geplanten Neu-/Umbaumaßnahmen um hohe städtebauliche
und energetisch fortschrittliche Qualitäten (z.B. BHKW und Fotovoltaik) bemühen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei den vorhandenen Bäumen handelt es sich um Schwarzkiefern, drei Pappeln und
drei hochstämmige Magnolienreihen. Die Pappeln sowie sämtliche Magnolien weisen
erhebliche Schädigungen durch Pilze, Wurzelschäden und Stammschäden auf.
Um den Charakter der Gartenanlage zu erhalten und mit den Nutzungsabsichten des
Bauherrn zu vereinbaren, ist ein Freiflächenplan durch ein Landschaftsplanungsbüro
erstellt. Das Ergebnis stellt eine Lösung dar, die allen Ansprüchen in größtmöglichem
Umfang Rechnung trägt.
Der Freiflächenplan wird Bestandteil des städtebaulichen Vertrags. Die Pflege und
Erhaltung der Freifläche und der Bäume sowie die Forderung nach einem fortschritt-
lichen energetischen Konzept werden ebenfalls im städtebaulichen Vertrag geregelt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 26.07. bis zum
01.09.2005 statt. Während dieser Zeit sind keine Anregungen eingegangen.
Parallel zur Änderung des Bebauungsplans wird auch eine Änderung des Flächennutz-
ungsplans durchgeführt. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem
Verfahren ist die Anregung eingegangen, die im Plangebiet liegenden Schwarzen Gärten
als Grünfläche auszuweisen, da sie im formalen und funktionalen Zusammenhang mit den
Gärten im Wandel stehen und es sich um ein einheitliches Gartenkunstwerk mit weit über-
örtlicher Bedeutung handele.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gärten im Wandel sind nicht im F-Plan dargestellt. Somit besteht auch nicht der
Anlass, die Schwarzen Gärten im Flächennutzungsplan darzustellen. Die Gärten im
Wandel sind im Bebauungsplan Nr. 1563, 2. Änderung, als öffentliche Grünfläche ge-
sichert. Die Schwarzen Gärten, die Piazza und das Belvedere liegen bereits seit dem
Grunderwerb durch Decathlon vor der Weltausstellung innerhalb einer privaten
Grundstücksfläche. Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan, den Kaufvertrag
und den städtebaulichen Vertrag wird gesichert, dass der Charakter des Freiraums
gewahrt bleibt.
Die Träger von Umweltbelangen haben keine Anregungen vorgebracht.
Die Stellungnahme des Bereiches Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die
Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt.
Die Beschlussdrucksache zum städtebaulichen Vertrag (Drs.Nr. 1891/2005 N1) wurde im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss in die Fraktionen gezogen. Um die Parallelität des Bebauungsplanverfahrens und des Verfahrens für den städtebaulichen Vertrag sicher zu stellen, ist der Antragspunkt 3 hinzugefügt worden.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren
weiterführen zu können.