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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt192. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Hainholz / Schulenburger Landstraße, Gewerbegebiet Hainholz
Feststellungsbeschluss
Antrag,
die 192. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) mit der Begründung (Anlage 4) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.
Ziel dieser Flächennutzungsplan-Änderung ist die Weiterentwicklung bzw. Steuerung der Entwicklung des teilweise als Fachmarktstandort zu bezeichnenden Bereichs im Gewerbegebiet Hainholz, der sowohl durch den ÖPNV als auch durch den Individualverkehr gut zu erreichen ist. Frauen sind aufgrund ihrer spezifischen Lebenssituation häufig auf Teilzeitarbeitsplätze angewiesen, die möglichst verkehrsgünstig zu erreichen sind. Diese Erreichbarkeit wirkt sich auch günstig auf Kundenkreise aus, die nicht über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages:
Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2366 / 2006 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 0767 / 2007 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Mit der 192. Änderung des Flächennutzungsplanes soll in Fortführung bzw. Umsetzung des Fachmarktkonzepts von 1996 der Rahmen für eingeleitete und für künftige Entwicklungen im Fachmarktstandort Schulenburger Landstraße geschaffen werden. Im Kern ist - wie auch bereits beim Fachmarktstandort Vahrenwalder Straße umgesetzt - vorgesehen, in einer Zone beidseits der Schulenburger Landstraße "Gemischte Baufläche" auszuweisen, in den übrigen Bereichen "Gewerbliche Baufläche". Zur Sicherung unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit sowie der städtebaulichen Verträglichkeit soll für das ansässige Möbelhaus "Sondergebiet - Möbelfachmarkt" dargestellt werden.
Für Teilbereiche ist die Aufstellung von Bebauungsplänen vorgesehen bzw. eingeleitet.
Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, wurde mit Anschreiben vom 07.05.2007 mit Frist bis zum 11.06.2007 gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB durchgeführt. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die eingegangenen Stellungnahmen, soweit erforderlich mit Anmerkung der Verwaltung versehen, aufgeführt. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, über die zu entscheiden wäre, liegen aus diesem Verfahrensschritt nicht vor.
Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 31.05.2007 beschlossene Entwurf der 192. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung haben in der Zeit vom 14.06.2007 bis 13.07.2007 öffentlich ausgelegen.
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und seiner Begründung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, soweit erforderlich mit Anmerkung der Verwaltung versehen, aufgeführt. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, über die zu entscheiden wäre, liegen auch aus diesem Verfahrensschritt nicht vor.
Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.
Zusammenfassende Erklärung
Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 5 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 192. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.
Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:
Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Übersicht über die Stellungnahmen der Behörden in den Verfahren
nach § 4 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 2 BauGB
Anlage 3 - Zeichnerische Darstellung zur 192. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - Begründung zur 192. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 5 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
61.15
Hannover / Jul 25, 2007