Drucksache Nr. 1890/2015:
Grundschule Tiefenriede, Umbau zur Ganztagsschule

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Schulausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
An den Schulausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1890/2015
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Grundschule Tiefenriede, Umbau zur Ganztagsschule

Antrag,

  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zum Umbau der Grundschule Tiefenriede zur Ganztagsschule in Höhe von insgesamt 4.292.000 € durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)

    und
  2. der Mittelfreigabe in Höhe von 4.292.000 € durch den Verwaltungsaus-
    schuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-
    und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit), sowie dem Baubeginn

    zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19, 42 S - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21101345
Investitionsmaßnahme 21101901
GS Tiefenr.,Umb. Ganztagsschule
Grundschulen, sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 4.292.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 68.100,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -4.360.100,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19, 42 S - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21101
Gebäudemanagement
Grundschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 89.400,00 €
Abschreibungen 92.700,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 109.000,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -291.100,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -291.100,00 €
Anmerkung:
Es entstehen Einrichtungskosten von insgesamt 106.000 €, davon 68.100 € aus dem Teilfinanzhaushalt 42 S und 25.500 € für Mobiliar und 12.400 € für Transporte aus dem Teilergebnishaushalt 42 S (bei Sach- und Dienstleistungen ausgewiesen).

Die Einrichtungskosten sind nachrichtlich in der Kostentabelle enthalten, jedoch nicht Teil dieser Beschlussfassung.

Sach- u. Dienstleistungen
Beschaffung der Einrichtungsgegenstände: 37.900 €
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt
(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement;
1,2 % von 4.292.000 €): 51.500 €

Die Erhöhung der Energiekosten ist derzeit nicht bezifferbar.

Abschreibungen
2 % von 4.292.000 € sowie 10% von 68.100 €.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 4.360.100 €.

Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 253.200 € (37.900 € Einrichtungsmittel werden nur einmalig benötigt) führen direkt oder indirekt (durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte) zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21101/Grundschulen.

Finanzierung:
Im Teilfinanzhaushalt des Fachbereiches Gebäudemanagement wurden der Investitions-
maßnahme 21101345 (GS Tiefenr.,Umb. Ganztagsschule) 2015 Mittel in Höhe von
301.000 € zur Verfügung gestellt. Unter der gleichen Position werden in den Folgejahren Mittel in Höhe von 3.991.000 € eingeplant.

Begründung des Antrages

Das Schulgebäude wurde 1957 unter dem Namen „Mittelschule Duisburger Straße“ nach einem Entwurf des Hochbauamtes der LH Hannover errichtet.

Das Schulgebäude besteht aus Klassentrakt, Haupttrakt, Hausmeisterwohnung (im Verbin-
dungsbau), kleiner Sporthalle, Spielhalle und Pausenhalle und wurde bis 2010 durch die Realschule Stresemannschule genutzt.

Im Anschluss zog die Grundschule Bonner Straße in die Liegenschaft ein. Diese wurde am 01.06.2013 in Grundschule Tiefenriede umbenannt.

Die Grundschule Tiefenriede soll nun zu einer Ganztagsschule ausgebaut werden. Mit dem geplanten Anbau von Mensa und Freizeitbereich im Erdgeschoss wird der Ganztagsbetrieb ermöglicht. Weiterhin sind Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der kleinen Sport-
halle und des Hauptgebäudes vorgesehen.

Schulentwicklung
Die GS Tiefenriede wird 4-zügig geführt. Im Schuljahr 2014/15 wurde sie von insgesamt 399 Schülerinnen und Schülern in 17 Klassen besucht. Die derzeitige Prognose zur Einwohner-
entwicklung weist für die kommenden Jahre leicht steigende Schülerzahlen auf, sodass dieser Schulstandort auch langfristig für die Grundschulversorgung im Stadtbezirk Südstadt-
Bult benötigt wird.

Baubeschreibung
Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Barrierefreiheit
Das bestehende Schulgebäude ist bislang in wesentlichen Teilen nicht barrierefrei aus-
gestaltet.

Durch den Einbau eines Aufzugs zur Vertikalerschließung der verschiedenen Geschosse und Ebenen, der Vermittlung der Gebäudeteile durch Rampen und durch Anböschung der Außenflächen auf das erdgeschossige Niveau wird eine weitgehende Barrierefreiheit erreicht.

Da die Umkleiden im Untergeschoss der Spielhalle nicht an den Aufzug angeschlossen werden können, wird eine behindertengerecht ausgestaltete Umkleide mit WC im Erd-
geschoss neu erstellt. Die barrierefreie Anbindung weiterer Unterrichtsräume in den Ober-
geschossen des Klassentrakts mittels eines außenliegenden Erschließungsflurs soll in einem nächsten Bauabschnitt erfolgen.

Die Planung wurde mit der Beauftragten der Landeshauptstadt Hannover für Menschen mit Behinderung abgestimmt.

Terminplanung
Als Vorabmaßnahme ist eine Umverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Frühjahr 2016 erforderlich. Geplanter Baubeginn ist Juli 2016; die Fertigstellung soll bis Juni 2017 erfolgen.
19 .1
Hannover / 11.09.2015