Antrag Nr. 1889/2026:
Antrag der SPD-Fraktion: Chancen-Kitas bedarfsgerecht fördern – Neueinstufungen zum Folgejahr berücksichtigen

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der SPD-Fraktion: Chancen-Kitas bedarfsgerecht fördern – Neueinstufungen zum Folgejahr berücksichtigen

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt,

das Verfahren zur Einstufung und die Finanzierung der sogenannten Chancen-Kitas dahingehend anzupassen, dass eine im Rahmen der Berechnung festgestellte Einstufung ab dem 1. Januar des auf die Feststellung folgenden Kalenderjahres finanzierungswirksam wird.

Begründung


Kindertagesstätten in Stadtquartieren mit besonderen sozialen Herausforderungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Familien. Die Einstufung als Chancen-Kindertagesstätte trägt dem erhöhten pädagogischen und personellen Unterstützungsbedarf dieser Einrichtungen Rechnung.

Veränderungen in der sozialen Struktur eines Quartiers und die daraus entstehenden zusätzlichen Anforderungen an eine Kindertagesstätte wirken sich unmittelbar auf deren pädagogischen Alltag aus. Eine erst rückwirkend oder mit größerem zeitlichen Abstand erfolgende finanzielle Berücksichtigung wird diesem tatsächlichen Unterstützungsbedarf nicht gerecht und erschwert den Trägern eine verlässliche Personal- und Finanzplanung.

Neu festgestellte Einstufungen sollen deshalb spätestens zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres finanzierungswirksam werden. Dadurch werden Bedarf und Förderung zeitlich enger miteinander verknüpft und gleichzeitig eine verlässliche Planungsgrundlage für die Träger geschaffen.