Drucksache Nr. 1889/2003:
Förderprogramm Kleingärten

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Migrationsausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Migrationsausschuss
(zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1889/2003
1
 

Förderprogramm Kleingärten

Antrag,

das "Förderprogramm Kleingärten" gemäß der Anlage zu beschließen.

Begründung

Mit dem "Förderprogramm Kleingärten" soll es ermöglicht werden, dass einkommensschwache Personen, insbesondere Familien, in die Lage versetzt werden, einen Kleingarten übernehmen zu können.

Für den betroffenen Personenkreis kann es bereits eine Hürde darstellen, die jährliche Kleingartenpacht aufzubringen. Häufig erscheint es noch schwieriger, die bei Übernahme von Kleingärten anfallenden Abstandszahlungen für Bewuchs und aufstehende Gebäude aufzubringen.

So ist es zu beobachten, dass es einerseits Personen gibt, welche sich einen Kleingarten nicht leisten können, es andererseits in manchen Kleingartenkolonien zu Leerständen kommt, weil Nachfolger für die Kleingartennutzung nicht gefunden werden können. Bewusst soll das "Förderprogramm Kleingärten" dabei auch Migrantinnen und Migranten ansprechen, um einen Beitrag zur Integration zu leisten.

Das "Förderprogramm Kleingärten" kann derzeit nicht aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden, es steht jedoch ein begrenzter Betrag in Höhe von 25.000 Euro aus Spenden für allgemeine soziale Zwecke zur Verfügung. Daneben hat der Bezirksverband der Kleingärtner seine Bereitschaft erklärt, bei entsprechender städtischer Leistung den Betrag um die selbe Summe aufzustocken. Das Programm wird nur bei Beteiligung des Bezirksverbandes durchgeführt werden.

Die Förderung ist als Darlehen gedacht, jedoch mit fallender Rückzahlungsverpflichtung. Die Verpflichtung zur Rückzahlung staffelt sich nach der Dauer der ordnungsgemäßen Nutzung des Kleingartens und entfällt ganz nach 7 Jahren. Auf diese Weise soll eine missbräuchliche Verwendung der Förderung vereitelt werden.
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Hannover / Sep 4, 2003