Drucksache Nr. 1888/2019 E1:
Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Ricklingen Nr. 15-2505/2019 zur
DS-Nr. 1888/2019 Umsetzung des zweiten und dritten Bauabschnitts der Erneuerung der Grünverbindung Canarisweg

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1. Ergänzung
1888/2019 E1
3
 

Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Ricklingen Nr. 15-2505/2019 zur
DS-Nr. 1888/2019 Umsetzung des zweiten und dritten Bauabschnitts der Erneuerung der Grünverbindung Canarisweg

Antrag,


dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Ricklingen Nr. 15-2505/2019 zur Drucks. Nr. 1888/2019 nicht zu folgen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der
Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf alle Geschlechter aus.

Kostentabelle

Es wird auf die Kostentabelle der Ursprungsdrucksache 1888/2019 hingewiesen.
Bei Umsetzung eines getrennten Fuß- und Radweges statt des geplanten 3,00 m breiten Fuß- und Radweges ist aufgrund der zusätzlichen Flächenbefestigungen und der erforderlichen baulichen Abfangung der Böschung im Bereich zwischen Auftaktplatz und erster Wegeabzweigung Richtung Wohnbebauung mit einer Kostensteigerung von rund 35.000-40.000 € zu rechnen.

Begründung des Antrages

Die mit der Drucksache 1888/2019 vorgelegte Planung der Verwaltung sieht die Verlegung und Verbreiterung des derzeit sehr schmalen Weges, der von der Bornumer Straße Richtung Wohnbebauung Canarisweg führt und auf Flächen des Bundes liegt, auf städtische Fläche Richtung Südosten vor. Aufgrund der zu erwartenden Frequentierung wird eine Breite des Fuß-/Radweges von 3,00 m als ausreichend erachtet. Das zur Verfügung stehende städtische Grundstück ist im westlichen Bereich 9,00-10,00 m breit, im weiteren Verlauf Richtung Osten weitet es sich auf ca. 15,00 m auf. Da das Grundstück ein starkes Gefälle aufweist, müssen für die Umsetzung der Planung die Höhenverhältnisse angepasst und voraussichtlich 12 Bäume gefällt werden (ein Baum wurde in der Zwischenzeit aus Verkehrssicherungsgründen bereits gefällt, daher hat sich die Zahl im Vergleich zur Drucksache 1888/2019 reduziert). Bei diesen Bäumen handelt es sich um drei Hainbuchen, drei Feldahorne (davon zwei große mehrstämmige), zwei Eichen (davon eine große mit einem Stammumfang von 1,60 m), zwei Ulmen und zwei große Mehlbeeren (Stammumfang 1,75 m).

Mit Drucksache 15-1505/2019 wird die Verwaltung aufgefordert, einen getrennten Fuß- und Radweg statt des ursprünglich geplanten 3,00 m breiten gemeinsamen Fuß- und Radweges zu prüfen unter der Voraussetzung, dass keine zusätzlichen Bäume gefällt werden müssen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Ricklingen aus folgenden Gründen nicht zu folgen:

Die Auswirkungen eines getrennten Fuß- und Radweges mit einer Gesamtbreite von 4,60 m (Radweg für Zweirichtungsverkehr 2,50 m, Fußweg 2,00 m, Markierungsstreifen 0,10 m) wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Aufgrund des größeren Flächenbedarfs müssten voraussichtlich sechs zusätzliche Bäume gefällt werden. Es handelt sich dabei um einen mehrstämmigen Bergahorn, eine große Eiche (Stammumfang 2,90 m), drei große Hainbuchen und eine große Ulme.
- Wegen der geringen Grundstücksbreite könnten wegebegleitende Sichtschutzpflanzungen zur B65 nur in geringem Umfang umgesetzt werden.
- Zusätzliche Flächen würden versiegelt werden (ca. 220 qm).
- Mehrkosten in Höhe von rund 35.000 – 40.000 €
67.22 
Hannover / 24.10.2019