Drucksache Nr. 1888/2011:
Straßenausbaubeitrag Im Heidkampe von Meffertstraße bis An den Deichwiesen
- Abschnittsbildung -

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1888/2011 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1888/2011
1
 

Straßenausbaubeitrag Im Heidkampe von Meffertstraße bis An den Deichwiesen
- Abschnittsbildung -

Antrag,

für die Straße Im Heidkampe von Meffertstraße bis An den Deichwiesen den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau sämtlicher Verkehrs- und Grünflächen und der Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von bis ca. 1/3 des beitragsfähigen Ausbauaufwandes erwartet.

Begründung des Antrages

Die Straße Im Heidkampe von Meffertstraße bis An den Deichwiesen, die sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet, soll 2011/2012 ausgebaut werden
(Drucksache Nr. 0913/2011).

Die geplanten Baumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung. Die Verbesserungen bestehen u.a. darin, dass erstmals separate Geh- und Radwege und auch Parkflächen angelegt werden und sämtliche Verkehrsflächen auf einem verstärkten Unterbau neu hergestellt werden.

Für den Straßenausbau wird ein beitragsfähiger Ausbauaufwand von ca. 1,3 Mio. € entstehen.

Mit dem Ausbau der Straßenteillänge von Meffertstraße bis An den Deichwiesen wird das letzte Teilstück der Straße Im Heidkampe innerhalb der geschlossenen Ortslage von Grund auf neu hergestellt. Unter Geltung der 1992 in Kraft getretenen Straßenausbaubeitragssatzung wurden bislang folgende Teillängen der Straße
Im Heidkampe neu ausgebaut und nach der Straßenausbaubeitragssatzung im Wege der Abschnittsbildung abgerechnet:
- Teillänge von Dreihornstraße bis Gernsstraße
- Teillänge von Gernsstraße bis Dahlgrünweg.
Die übrigen Teillängen der Straße Im Heidkampe (südlich Dreihornstraße und von Dahlgrünweg bis Meffertstraße / Uslarplatz) wurden bereits vor Inkrafttreten der Straßenausbaubeitragssatzung ausgebaut und sind nicht beitragsfähig.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von
§ 6 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einen Abschnitt, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 OVG B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Straße Im Heidkampe gehört zu den "Durchgangsstraßen"; der von den Anliegern zu tragende Anteil am ausbaubeitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 a - d der Straßenausbaubeitragssatzung je nach Straßenteileinrichtung zwischen 25 und 65 %

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
66.03 
Hannover / 22.09.2011