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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1839 - Moosbergstraße,
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1839
mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf Männer und Frauen gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich in dem abzuschließenden Durchführungsvertrag sämtliche anfallenden Kosten zu übernehmen. Daher entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover. Siehe auch Punkt 14 der Begründung (Anlage 2).
Begründung des Antrages
Die Wohnungsgenossenschaft Heimatwerk Hannover e.G. hat für das Grundstück Moosbergstraße/Eichsfelder Straße im Stadtteil Stöcken einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB gestellt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1839 soll für das genannte Grundstück die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine überwiegend viergeschossige Neubebauung mit Geschosswohnungen und gemeinschaftlichen und gewerblichen Nutzungen in Teilen des Erdgeschosses sowie einer Tiefgarage schaffen. Das ehemals kirchlich genutzte Grundstück der St. Christophorus-Kirche wurde von der Wohnungsgenossenschaft Heimatwerk Hannover e.G. mit dem Ziel erworben, dort nach Rückbau der bestehenden baulichen Anlagen Geschosswohnungsbau mit bezahlbaren Wohnraum für eine betreute Wohngruppe, Familien und älteren Menschen zu errichten.
Der Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken fasste am 28.09.2016 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Planungsziel war der Neubau von Geschosswohnungsbau mit wohnverträglichen Gewerbenutzungen in Teilen des Erdgeschosses und mit einer Tiefgarage.
Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 15.12.2016 bis zum 16.01.2017 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Entsprechend den oben beschriebenen Zielen soll der vorliegende Bebauungsplan nunmehr weitergeführt und öffentlich ausgelegt werden.
Die nach dem bisherigen Verfahren vorliegende Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün liegt als
Anlage 3 bei.
Um die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes herbeiführen zu können, ist der beantragte Beschluss erforderlich.
61.11
Hannover / Aug 7, 2017