Antrag Nr. 1885/2013:
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1724/2013 (Kommunales Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1885/2013 (Originalvorlage)
1724/2013 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1724/2013 (Kommunales Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover)

Antrag,


der Rat der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen:
1. Das in Anlage 1 beigefügte Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover für den Zeitraum von 2013 bis 2018/19 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 27.300.000 € (davon im Teilfinanzhaushalt 61 12.000.000 € und im Teilergebnishaushalt 61 15.300.000 €) in der jeweils aktuellen Fassung ist die verbindliche Bewilligungsgrundlage für die Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen im Rahmen des preisgünstigen, sozialen Wohnungsbaus in Hannover, des Erwerbs von Eigentumswohnungen und der Errichtung von Einfamilienhäusern analog des bis 2011 geltenden Einfamilienhaus-Programms der Landeshauptstadt Hannover.

Das Wohnraumförderprogramm (Anlage 1) wird darüber hinaus wie folgt ergänzt:
a) Für Projekte mit öffentlich gefördertem Wohnraum
- werden nicht zwingend städtebauliche Wettbewerbe oder Architektenwettbewerbe seitens der Stadt vorgeschrieben.
- werden den Bauträgern seitens der Stadtverwaltung keine überhöhten energetischen Standards vorgeschrieben. Der Passivhausstandard bleibt der Kalkulation des Investors überlassen.
- wird seitens der Stadtverwaltung auf möglichst viele Vorgaben zur Gestaltung, insbesondere zu Wohnungsgrundrissen, verzichtet.
b) Sofern der Verkauf eines städtischen Grundstücks mit der Auflage zur günstigen Wohnraumschaffung verbunden ist, erfolgt die Zusage der Förderung (Baukostenzuschuss und Aufwendungszuschuss) mit dem Grundstücksverkauf.

c) Die Auswahlkommission wird eine Kommission des Rates sein. Die Besetzung erfolgt nach dem Hare/Niemeyer Verfahren.

d) Die Vergabe von städtischen Grundstücken erfolgt künftig nicht nur nach Höchstpreisgebot, sondern auch unter Einbeziehung der besten Konzeption der künftigen Bauherren. Auch diesbezüglich wird eine Kommission des Rates zur Entscheidungsfindung eingesetzt.
Die Nummern 2. und 3. der Drucksache werden übernommen.

Begründung


Das Wohnraumförderprogramm sollte nicht nur zur Schaffung von Wohnraum mit Belegwohnrechten dienen, sondern auch zur Wohnraumschaffung mittels Eigentumswohnungen und durch Eigenheimbau. Auch der Bau und Erwerb von Eigentumswohnungen sollte unterstützt werden, da dadurch vorhandener Wohnungsbau nachverdichtet und aufgestockt werden könnte. Eine konsequente Umsetzung dieser Strategie dient nicht nur der Wohnraumschaffung, sondern erhält auch die Grün- und Freiflächen in Hannover.

Analog des Einfamilienhaus-Programms der LHH in den Jahren 2001-2003 und 2007-2011 sollten Hausbauer ebenfalls unterstützt werden. Insbesondere Familien mit Kindern können so in Verbindung mit dem KiBaBo (Kinder-Bauland-Bonus) auch in die Lage versetzt werden, Eigentum und Eigenheim in Hannover zu erwerben/zu bauen. Zudem sollen vor allem Einfamilienhäuser in verdichteter Bebauung bis zu einer noch festzulegenden Quadratmeter-Höchstgrenze geförderter und Anreize zur Eigentumsbildung gesetzt werden, damit der Abwanderungstrend ins Umland weiter stagniert. Diese Maßnahme trägt auch einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt Rechnung, da nicht alle Bauträger Mietwohnungen für den Bestand/mit Belegrechten errichten.

Zu 1a):
Die Kosten für ein Bauprojekt werden durch städtebauliche Wettbewerbe, Architektenwettbewerbe und ggf. noch Fassadenwettbewerbe deutlich gesteigert und erfordern einen immensen Zeitaufwand, so dass der Planungsprozess viel zu lang dauert und für den Investor nicht mehr kalkulierbar ist. Sofern die Schaffung von kostengünstigen Wohnraum im Vordergrund steht, sollte es dem Bauherren frei stehen, ob er einen solchen Wettbewerb durchführen möchte oder nicht, Zwangsvorgaben der Stadt sind hier weitestgehend abzulehnen.

Die Einhaltung energetischer Standards ist wichtig und richtig. Allerdings sollten hier keiner überhöhten energetischen Standards als Maßstab genommen werden, soweit kostengünstiger Wohnraum entstehen soll. Die Einhaltung der aktuellen Energieeinsparverordnung ist absolut hinreichend und ausreichend!

Die Gestaltungsvorschriften für den Wohnraum werden allein durch gesetzliche Vorgaben beschränkt, damit die Investoren auch Gestaltungs- und Kreativitätsfreiraum haben.

Zu1b):
Bauvorhaben, bei denen die Stadt die Einhaltung von geringen Mieten fordert, sollten die Zusage der Förderung (Baukostenzuschuss und Aufwendungszuschuss) automatisch erhalten, damit der Investor von Anfang an mit dem richtigen Ansatz kalkulieren kann. Ansonsten trägt der Investor das Risiko, die ohnehin nicht auskömmlichen Mieteinnahmen ggf. nicht mit der Förderung mildern zu können.

Zu 1c):
Im Sinne der Transparenz wird die Auswahlkommission eine Kommission des Rates sein.

Zu 1d):
Um städtebauliche Akzente – auch bei subventioniertem Wohnraum – zu setzen, werden Grundstücke nicht ausschließlich an den Höchstbietenden vergeben. Vielmehr werden durch eine Kommission des Rates auch die Konzeptionen der Investoren in die Vergabeentscheidung miteinbezogen.




Jens Seidel
Vorsitzender