Drucksache Nr. 1884/2005:
Umwandlung und Förderung des Innovativen Modellprojektes der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. in der GS Alemannschule in einen Regelhort

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Schulausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1884/2005
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Umwandlung und Förderung des Innovativen Modellprojektes der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. in der GS Alemannschule in einen Regelhort

Antrag,

  • der Umwandlung des Innovativen Modellprojektes der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. in der GS Alemannstraße, Alemannstraße 5, 30165 Hannover zum 01.10.2005 in eine Regelhortgruppe zuzustimmen und
  • der damit einhergehende Erhöhung der laufenden Finanzierung von zurzeit zusätzlichen 46.620 € pro Jahr

zu zustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit der Beschlussdrucksache verbundene Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen aus, da ein Angebot dieser Hortbetreuung sowohl Eltern als auch Kindern zugute kommt. Das angestrebte Betreuungsangebot schließt Mädchen als auch Jungen ein, ohne eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben46.620,00 €*1.4641.678000.0
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt46.620,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-46.620,00 € 
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten-
ausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und die Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt

Begründung des Antrages

Mit der Drucksache 1354/2005 wurde die Fortsetzung der Förderung des Innovativen Modellprojektes an der GS Alemannstraße beschlossen.
In der Begründung zu dieser Drucksache wurde bereits daraufhingewiesen, dass der Träger eine Umwandlung in eine Regelhortgruppe bereits ein zweites Mal beantragt hatte.
Die Finanzierung einer Regelhortgruppe war zum damaligen Zeitpunkt nicht abgesichert, so dass die Umwandlung daher vorerst zurückgestellt wurde.

Aus den noch zur Verfügung stehenden Mitteln des "Platzhalters" für den Stadtbezirk Vahrenwald/ List (19.600 €) sowie einer Restfinanzierung aus dem UA 4645 in Höhe von 27.020 €, kann nunmehr die Aufstockung des Innovativen Modellprojektes in einen Regelhort budgetneutral vorgenommen werden. Es handelt sich hierbei um einen Hort mit einer Betreuungszeit bis 16:00 Uhr sowie einer Ganzjahresöffnung (GJÖ).

Die Restfinanzierung wurde möglich, da der Schülerladen "Schalk" in Linden-Mitte die Betreuung zum 31.07.2005 eingestellt hat. Die "Lindener Elterninitiative e.V." hat den Betrieb des Schülerladens aufgegeben, da aufgrund ausbleibender Nachfrage eine Weiterführung der Einrichtung nicht möglich gewesen wäre.
Die hierdurch freigewordenen Mittel wurden vorrangig im Stadtteil Linden für die Förderung des Innovativen Modellprojektes an der GS Salzmannstraße (DS Nr.: 1466/2005) eingesetzt.
Durch die genannte Maßnahme wird die Schulkindbetreuung im Stadtbezirk Linden-Limmer bedarfsgerecht verändert.

Die freiwerdenden Mittel können somit für die Umwandlung des Innovativen Modellprojektes der GS Alemannstraße in einen Regelhort verwandt werden. Mit der Finanzierung ist auch die Ferienbetreuung sichergestellt.

Das Nds. Landesjugendamt hat der AWO eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Die Raumnutzung ist mit dem Fachbereich Bibliothek und Schule abgestimmt.
51.4 
Hannover / 22.09.2005