Drucksache Nr. 1883/2019:
Übergang der Großtagespflegestelle "Löschknirpse" der Feuerwehr in die Rechtsform einer Außenstelle des Familienzentrums Rotekreuzstraße

Inhalt der Drucksache:

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1883/2019
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Übergang der Großtagespflegestelle "Löschknirpse" der Feuerwehr in die Rechtsform einer Außenstelle des Familienzentrums Rotekreuzstraße

Antrag,

zu beschließen,
  • die Großtagespflegestelle der Feuerwehr am Standort Karl-Wiechert-Allee 60 b (10 Betreuungsplätze für Kinder von 1-3 Jahren) zu einer Krippengruppe als Außenstelle des Familienzentrums Rotekreuzstraße umzuwandeln und

  • ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, der Finanzierung der 10 Krippenplätze in Ganztagsbetreuung in unverändertem zeitlichen Umfang zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 43.500,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 43.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 43.500,00 €
Für das Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen gewährt das Land höhere Zuwendungen als in der Kindertagespflege. Die Ansätze für die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sowie für die Personalaufwendungen werden vom FB Feuerwehr (FB 37) zum FB Jugend und Familie (FB 51) verschoben.

Begründung des Antrages


Mit den Drucksachen 2127/2012 sowie 2484/2016 N1 wurde die Einrichtung der Großtagespflegestelle „Löschknirpse“ der Feuerwehr am Standort Karl-Wiechert-Allee (Feuer-und Rettungswache 5) beschlossen und am 01.12.2012 in Betrieb genommen.

In den letzten Jahren hat sich die Rechtsform der Großtagespflege jedoch in der Praxis eher als hinderlich herausgestellt, da z.B. durch die direkte Zuordnung der Kinder zu der jeweiligen Tagespflegeperson oder die Beschränkung von Vertretungskräften eine verlässliche Betreuung aller Kinder (z.B. bei Krankheitsausfällen) nur schwierig gewährleistet ist.

Sowohl der FB 37, als auch der FB 51 haben großes Interesse am Erhalt eines Betreuungsangebotes, welches durch die Öffnungszeiten von 06:30 – 17:30 Uhr insbesondere dem Schichtdienst der Mitarbeitenden der Feuerwehr Rechnung trägt.

Darüber hinaus ist im feuerwehrtechnischen Dienst bereits jetzt ein deutlicher Fachkräftemangel zu spüren. Um neue Mitarbeiter*innen gewinnen zu können, muss ein attraktives Angebot seitens der LHH bereitgestellt werden, welches gewährleistet, Berufs- und Familienleben vereinbaren zu können.

Im Vorfeld haben zwischen den beteiligten Fachbereichen Abstimmungsgespräche stattgefunden. Unter Beachtung der Vorschriften des Nds. Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) wird übereinstimmend der Übergang in eine Einrichtung gem. § 1 KiTaG befürwortet.

Um den Standort erhalten zu können, müssen die "Löschknirpse" als Außengruppe einer Kindertagesstätte geführt werden. Auf Grund der räumlichen Nähe bietet sich hierfür das städtische Familienzentrum Rotekreuzstr., Rotekreuzstr. 23 A, an.

Die Mitarbeiter*innen der Großtagespflegestelle sowie des Familienzentrums Rotekreuzstr. (3 Kindergartengruppen, eine davon als integrative Gruppe, alle 68 Plätze in Ganztagsbetreuung) erarbeiten ein pädagogisches und organisatorisches Konzept.

Das bisherige pädagogische Personal der Großtagespflegestelle mit insgesamt 145,5 Wochenarbeitsstunden wechselt organisatorisch vom FB 37 zum FB 51. Die Stundenanzahl des Personals der Großtagespflegestelle bleibt unverändert. Die Anbindung an den FB 37 wird durch den Standort und durch regelmäßige Teilnahme an Dienstbesprechungen sichergestellt.

Die 10 Krippenplätze werden vorrangig an Kinder von Mitarbeiter*innen der Feuerwehr vergeben. Sollten Vakanzen entstehen, werden diese zwecks Besetzung an das FamilienServiceBüro gemeldet.

Plötzliche Ausfallzeiten z.B. durch Krankheit können ab dem 01.08.2019 durch Einsatz von Mitarbeiter*innen des FZ Rotekreuzstraße leichter aufgefangen werden, so dass eine verlässliche Betreuung gewährleistet ist.

Zugleich wird den Mitarbeiter*innen der Außengruppe ermöglicht, an Fortbildungen des FB 51 für Kita-Beschäftigte teilzunehmen.

Die Eltern werden zeitnah von dem geplanten Übergang der Großtagespflegestelle informiert. Die Höhe der Elternbeiträge bleibt unverändert. Den Eltern von sechs Kindern, deren Verträge mit der Großtagespflege über eine kürzere tägliche Betreuungszeit noch über den 01.08.2019 hinaus abgeschlossen wurden, wird bis zum Vertragsablauf Bestandsschutz zugesichert.

51.42 
Hannover / 30.07.2019