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Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte der Bethlehemgemeinde
Die Neufassung ist erforderlich, da der Träger entgegen der ursprünglichen Antragstellung statt am 01.10.2007 erst am 01.08.2008 mit der Umstrukturierung beginnen möchte.
Antrag,
zu beschließen,
1.) die Halbtagskindergartengruppe mit Essen (HtmE) der Kita Bethlehemplatz 1B (20 Plätze) zum 01.08.2008 in eine Kindergartengruppe mit 3/4-Betreuung umzuwandeln und
2.) für diese Gruppe ab 01.08.2008 laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
| Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
|---|
| Einnahmen | Einnahmen |
|---|
| Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
| sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
| Einnahmen insgesamt | €0.00 | | Einnahmen insgesamt | €0.00 | |
| Ausgaben | Ausgaben |
|---|
| Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
| Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
| Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | €15,900.00 |
4641.000/678000* |
| Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
| Ausgaben insgesamt | €0.00 | | Ausgaben insgesamt | €15,900.00 | |
| Finanzierungssaldo | €0.00 | | Überschuss / Zuschuss | (€15,900.00) | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Die Bethlehem Kirchengemeinde betreibt in Linden-Nord eine Kindertagesstätte mit insgesamt 100 Plätzen. Neben einer Hortgruppe (20 Plätze) gibt es vier Kindergartengruppen mit jeweils 20 Plätzen (2 Gruppen HtmE, 2 Gruppen ganztags).
In letzter Zeit werden die Halbtagskindergartenplätze immer weniger nachgefragt, da von vielen Eltern eine längere Betreuungszeit gewünscht wird. Der Träger hat daher eine Aufstockung der Betreuungszeit einer Halbtagsgruppe um täglich 1,5 Stunden auf eine 3/4-Betreuung beantragt. Es handelt sich bei einer Betreuungszeit bis 14.00 Uhr um ein bedarfsgerechtes Angebot, das insbesondere berufstätigen Elternteilen gerecht wird, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen.
Durch die Umsetzung der Maßnahme würde auch den Anforderungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) Rechnung getragen, wonach Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgrund verbesserter Kinderbetreuungsangebote erleichtert werden soll.
Die Mehrkosten für die Erweiterung des Betreuungsangebotes belaufen sich auf ca. 15.900,00 € jährlich. Die Finanzierung der Betriebskosten wird im Kindertagesstätten-Budget erwirtschaftet. Die geltende Betriebserlaubnis des Nds. Kultusministeriums - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder - umfasst auch die geplante Umstrukturierung und bleibt daher bestehen.
51.4 1
Hannover / Aug 14, 2007