Drucksache Nr. 1875/2024:
Jugend Ferien-Service, Sommercamp Otterndorf
Sanierung der Mehrzweckhalle, vorbereitende Maßnahmen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1875/2024 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Haushalt Finanzen Rechnungsprüfung Feuerwehr und öffentliche Ordnung

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung (zur Kenntnis)
 
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1875/2024
1 (nur online)
 

Jugend Ferien-Service, Sommercamp Otterndorf
Sanierung der Mehrzweckhalle, vorbereitende Maßnahmen

Antrag,

1.) die Verwaltung zu beauftragen, mit den Kooperationspartner*innen Verhandlungen zur gemeinsamen Umsetzung der Sanierung der Mehrzweckhalle im Sommercamp Otterndorf und dem zukünftigen Betrieb der Halle zu führen. Als Kooperationspartner*innen sind die Stadt Otterndorf (sie möchte die Halle in der Schließzeit für Vereinssport nutzen) und die Sommerlager Otterndorf Energie GmbH (diese ist an der Nutzung der Dachfläche für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage interessiert) eingebunden. Insbesondere stimmt der Rat einer Bewerbung um Fördermittel des Bundes aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ zur Sanierung der Halle zu.
2.) Nach Abschluss der Verhandlungen wird die Verwaltung beauftragt, entweder einen Zuschuss in der auf die LHH entfallenden Höhe zu leisten oder die Planung der Sanierung der Mehrzweckhalle zu beauftragen. Hierüber wird eine gesonderte Beschluss-DS vorgelegt.

3.) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI zur Grundlagenermittlung, Vorplanung und Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahme zu beauftragen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Drucksacheninhalt verhält sich geschlechtsneutral.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Mehrzweckhalle wurde im Jahr 1967 erbaut. Die Halle ist nicht gedämmt. Die Fensterfront und die Tore entsprechen heutigen Anforderungen nicht. Voraussetzung für eine Bewerbung um die Fördermittel sind klima- und ressourcenschonendes Bauen und ein klimafreundlicher Gebäudebetrieb nach Abschluss der Maßnahme (Effizienzgebäude-Stufen 40 bzw. 70 gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude). Die Sanierungsmaßnahme ist somit hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz überaus positiv zu bewerten.
Weiterhin ist mit der Sommerlager Otterndorf Energie GmbH der Bau einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Halle geplant. Auch diese Maßnahme trägt erheblich zu einer Verbesserung der Energienutzung bei und wird sich auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung auswirken.
Die Ausgestaltung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Bauplanung.

Kostentabelle

Um die Maßnahme beginnen zu können sind die Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Kostenschätzung) für die Sanierungsmaßnahme zu beauftragen. Die Kosten für diese Schritte werden geschätzt bei 35.000,00 € liegen. Der Betrag kann im PSP Element I.36602.901.2, Konto 78730000 "sonstige Baumaßnahmen" zur Verfügung gestellt werden.

Begründung des Antrages

Historie
Die Mehrzweckhalle im Sommercamp Otterndorf wurde ursprünglich im Jahr 1967 fertiggestellt. Neben der Halle befinden sich Lagerräume, ein Tonstudio, eine Tribüne, die Heizungsanlage, Zimmer und sanitäre Einrichtungen in dem Gebäude. Pläne aus den Jahren 1990-1992 lassen auf eine Teilsanierung der Lüftung, der Hallenfassade und des Daches schließen.

Nutzung
In der Saison dient die Halle dem Camp als Sporthalle, für Kinovorführungen, als Veranstaltungszentrum, Diskothek und Versammlungsraum. Außerhalb der Saison wird die Halle zum Trocknen der Zeltplanen und als Lager für Matratzen, Zeltplanen und Weiteres genutzt.
Neben diesen alltäglichen Nutzungen ist eine funktionstüchtige Halle insbesondere bei schlechtem Wetter unverzichtbar, sie ist z.B. Rückzugs-, Wärme- oder Trocknungsraum in Krisensituationen. Die Halle dient im Camp außerdem als Schutzraum bei Unwetterwarnungen. Ohne eine funktionsfähige Mehrzweckhalle ist der sichere Betrieb des Sommercamps nicht darstellbar.

Zustand
Die Mehrzweckhalle im Sommercamp ist erheblich sanierungsbedürftig. Die Elektronik muss komplett überarbeitet werden, diese fällt immer wieder aus. Die Notausgangstüren (Holztore) sind abgängig. Aus der Fensterfront lösen sich Scheiben und drohen herauszufallen. Die Verdunklungsanlage ist abgängig. Das Fundament ist porös, bei steigendem Grundwasser dringt Wasser in die Funktionsräume der Halle ein. Energetisch ist das Gebäude absolut unzureichend. Der Hallenboden und der Prallschutz an den Seitenwänden genügen heutigen Sicherheitsvorschriften nicht mehr.
OE 19.14 hat im Rahmen der Amtshilfe die Halle begutachtet und dringenden Sanierungsbedarf bestätigt (siehe Anlage 1).

Ziel
Um das Angebot des Sommercamps zu erhalten, ist eine Sanierung der Halle unumgänglich.
· Der Förderverein Sommerlager möchte die LHH bei dem Vorhaben unterstützen und hat bereits 2022 vom Planungsbüro Brenker & Tegethoff GBR eine Ideenskizze entwickeln lassen. Neben dem Erhalt der Nutzungsmöglichkeiten wäre eine zusätzliche Nutzung für Seminare und Lehrgänge möglich, wenn das Gebäude um einen Seminarraum ergänzt würde. Dies wäre eine überaus sinnvolle Angebotsergänzung für die Einrichtung. Weiterhin würde sich der Förderverein mit Eigenleistungen an der Sanierung beteiligen.
· Darüber hinaus besteht die Idee einer effektiveren Nutzung der Räumlichkeiten. Das Sommercamp nutzt die Halle derzeit fast ausschließlich in den Sommermonaten. In der Schließzeit wird sie nur als Lager und Trocknungsraum genutzt. Nunmehr ist die Stadt Otterndorf an uns herangetreten, da in der Stadt Hallenkapazitäten insbesondere im Winterhalbjahr dringend benötigt werden. Die Halle könnte in der Schließzeit der Einrichtung von örtlichen Vereinen genutzt werden. Die LHH könnte dann einen Teil der Betriebs- und Unterhaltskosten einsparen. In Sondierungsgesprächen hat die Stadt Otterndorf auch eine Beteiligung an den Investitionskosten in Aussicht gestellt. Die örtlichen Verantwortlichen stehen einer solchen Lösung sehr interessiert gegenüber. Die Verwaltung der Stadt Otterndorf hat dem Rat der Stadt Otterndorf eine einsprechende Beschlussdrucksache zur Beratung vorgelegt.
· Die Sommerlager Otterndorf Energie GmbH würde die Dachfläche zur Installation einer neuen PV-Anlage nutzen. Der Strom könnte den Eigenbedarf im Camp und beim Betrieb der Halle decken.

Fördermittel
Die Sanierung von Sporteinrichtungen, insbesondere für Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit, wird vom Bund mit dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ gefördert. Eine neue Förderperiode dieses Programms ist für 2025 avisiert. Das Programm hat die Sanierung und Modernisierung kommunaler sozialer Einrichtungen, insbesondere von Schwimmbädern und Sporthallen im Fokus. Voraussetzungen sind klima- und ressourcenschonendes Bauen und ein klimafreundlicher Gebäudebetrieb nach Abschluss der Maßnahme (Effizienzgebäude-Stufen 40 bzw. 70 gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude). Antragsberechtigt sind ausdrücklich Städte und Gemeinden. Die Förderhöhe für den Baukostenzuschuss beträgt in der Regel 45% der förderfähigen Kosten, bei Kommunen in einer Haushaltsnotlage bis zu 75 %. Voraussetzung für die Bewerbung um die Mittel ist u.a. ein Beschluss des Rates der Stadt, der eine grundsätzliche Zustimmung zu dem Bauvorhaben beinhaltet.

Investitionsvolumen
Das notwendige Investitionsvolumen ist abhängig von der zukünftigen Nutzung und den notwendigen Maßnahmen. Der Fachbereich Gebäudemanagement geht in einer ersten Kostenschätzung von ca. 1.745.000 € aus. Das angesprochene Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ sieht Fördersätze zwischen 45% und 75% der Sanierungskosten vor. Die Stadt Otterndorf hat eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50% der Restkosten avisiert.

Kostenschätzung
1.745.000,00 €

Fördersatz Bundesprogramm
45%
75%
Fördermittel
785.250,00 €
1.308.750,00 €
Stadt Otterndorf
479.875,00 €
218.125,00 €
Stadt Hannover
479.875,00 €
218.125,00 €

Das geschätzte Investitionsvolumen ist somit vom Fördersatz des Bundesprogramms abhängig.

Notwendige erste Schritte
Im nächsten Schritt sind die Erwartungen der Stadt Otterndorf und die Anforderungen der LHH zu konkretisieren. Weiterhin müssen die Förderbedingungen des Bundesprogramms für die neue Förderperiode abgewartet und mit den Gegebenheiten vor Ort abgeglichen werden. Im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI ist die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Kostenschätzung zu beauftragen. Diese Unterlagen sind ebenso für eine Bewerbung um die Bundesmittel erforderlich. Die Kosten für diese Schritte werden bei 35.000,00 € liegen. Der Betrag kann im Produkt 36602 zur Verfügung gestellt werden.

Das Projekt ist bisher bei der LHH weder personell noch finanziell eingeplant. Die Beauftragung weiterer Planungsschritte und eine Umsetzung der Sanierungsmaßnahme kann insofern nur nach Zusage der Fördermittel des Bundes, einer Zusage der Kostenbeteiligung durch die Stadt Otterndorf und nach Klärung der personellen und finanziellen Ressourcen in der LHH erfolgen.

Im Rahmen der Detailplanung des Projektes sind weitere Gespräche mit den Kooperationspartner*innen geplant, zu ermitteln ist u.a., ob sich die Stadt Otterndorf oder die Samtgemeinde Hadeln mit eigenen Personalkapazitäten in die Planung einbringen können.

Der Rat der LHH erklärt mit dieser Drucksache seine grundsätzliche Zustimmung, die Planungen für diese Baumaßnahme zu verfolgen, insbesondere stimmt er einer Bewerbung um Bundesmittel zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Kooperationspartner*innen Verhandlungen zur gemeinsamen Umsetzung der Baumaßnahme und dem zukünftigen Betrieb der Halle zu führen.
51.5 
Hannover / Sep 16, 2024