Drucksache Nr. 1875/2005 N1:
Bebauungsplan Nr. 1208, 1. Änderung - Podbielskistraße -
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1875/2005 N1
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1208, 1. Änderung - Podbielskistraße -
Auslegungsbeschluss

Antrag,


1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1208, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Bebauungsplanänderung sieht im Wesentlichen eine Änderung der Ausnutzungszahlen sowie der überbaubaren Fläche im Bereich des Gewerbegebietes sowie des nördlich gelegenen Mischgebietes an der Podbielskistraße vor. Weiterhin beinhaltet die Änderung eine geänderte Zuordnung sowie Festsetzung von Ausgleichsmaßanhmen. Gender-Aspekte werden hierdurch nicht berührt. Die Wohngebiete, der Spielplatz sowie die anderen öffentlichen Grünanlagen sind von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen. Es ist somit insgesamt davon auszugehen, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle


Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen der Bebauungsplanänderung Nr. 1208, 1. Änderung werden in der Begründung zum Bebauungsplan unter Abschnitt 4 "Kosten für die Stadt" dargelegt. Es entstehen keine Kosten. Für den städtischen Haushalt können jedoch Einnahmen durch den Erschließungsbeitrag einschließlich Ausgleichsmaßnahmen von ca. 675.000,00 € erzielt werden.

Begründung des Antrages


Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld fasste am 30.03.2000 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit dem Planungsziel für den Bereich der Gewerbegebiete an der Podbielskistraße zwischen der Käthe-Steinitz-Straße und dem Grundstück Podbielskistraße Nr. 316 ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit vier- bis zehngeschossiger Bebauung in ein Gewerbegebiet mit Begrenzung der Gebäudehöhe auf 10 m abzuändern. In diesem Bereich waren im Bebauungsplan Nr. 1208 straßenbegleitende Baukörper mit Innenhöfen und Tiefgaragen für nicht störende Gewerbebetriebe sowie Büros und Verwaltungen vorgesehen. Der Bedarf für derartige Nutzungen ging allerdings zurück, zudem bestehen im Stadtgebiet noch ausreichende Angebote für Nutzungen dieser Art. Andererseits bestand konkretes Interesse von Investorenseite im genannten Bereich Autohäuser anzusiedeln. Aufgrund der Nachbarschaft zu einem großen Autohaus mit Tradition macht die Ausweitung dieser Nutzung am genannten Standort Sinn und soll gefördert werden. Allerdings weisen diese Nutzungen andere Gebäudestrukturen und Funktionsabläufe auf, so dass eine Änderung des Bebauungsplanes vorgesehen werden musste.

Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 20.04.2000 bis zum 19.05.2000 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gingen keine Schreiben bzw. Stellungnahmen ein.

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fasste für diesen Änderungsbereich am 07.12.2000 den Aufstellungsbeschluss. Dieser Aufstellungsbeschluss sollte die Möglichkeit eröffnen, gemäß § 33 Abs. 2 BauGB (in der Fassung vor dem 20.07. 2004) zwei Autohäuser bereits vor Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes zu zulassen. Die Autohäuser wurden daraufhin genehmigt und gebaut.

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ergab sich jedoch die Notwendigkeit, das ehemalige städtebauliche Konzept des bisher geltenden Bebauungsplanes Nr. 1208 nicht nur für die Grundstücke der Autohäuser, sondern weiträumiger den veränderten Grundzügen der Planung anzupassen. So wurde geplant, für das gesamte Gewerbegebiet zwischen Klingerplatz und Käthe-Steinitz-Straße mit ursprünglich vier- bis zehngeschossiger Blockrandbebauung nunmehr großflächig eine Ausweitung der überbaubaren Fläche und Begrenzung der maximalen Gebäudehöhe auf 15 m vorzusehen. Lediglich am West- und Südrand des Gewerbegebietes entlang der angrenzenden Wohnbebauung sollen die Geschosszahlen aus dem Bebauungsplan Nr. 1208 beibehalten werden.

Zudem stellte sich heraus, dass die Ausgleichsmaßnahmen zum Naturschutz im ursprünglichen Bebauungsplan in Teilen nicht ausreichend festgesetzt worden waren, so dass sie nicht rechtssicher abgerechnet werden können. Diese Mängel sollen ebenfalls im Verfahren der 1. Änderung behoben und der heutigen Rechtslage angepasst werden.

Weiterhin steht eine damals geplante Ausgleichsmaßnahme (Umbau der Dunantstraße) nicht mehr zur Verfügung, so dass alternative Maßnahmen gefunden werden mussten.

Aus diesen Gründen wurde der ursprünglich vorgesehene Geltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1208 auf den nahezu gesamten Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 1208 ausgedehnt und entsprechend am 01.07.2004 durch den Verwaltungsausschuss die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1208, 1. Änderung beschlossen.

Die in der Anlage 3 zur Begründung des Bebauungsplanes Nr. 1208, 1. Änderung dargestellte städtische Fläche zur Anpflanzung von 9 Ausgleichsbäumen befindet sich im Bereich der Breiten Wiese im Stadtteil Misburg-Nord. Die Planungen für die Bepflanzung dieser Fläche wurden bisher keinem Gremium vorgestellt. Aufgrund der Erforderlichkeit dieser Fläche als Ausgleichsmaßnahme im Bebauungsplan Nr. 1208, 1. Änderung wird nunmehr die vorliegende Drucksache auch dem Bezirksrat 5 (Misburg-Anderten) zur Anhörung gegeben.


Die gutachterliche Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde ist als Anlage beigefügt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeits-
prüfung (UVPG) ist aufgrund der Umweltauswirkungen nicht erforderlich.

Der vorliegende Bebauungsplan wird nach den Vorschriften des BauGB in der Fassung vor dem 20.07.2004 fortgeführt. Um die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.





 61.11
Hannover / 19.10.2005