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Mit der Drucksache Nr. 0037/2024 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf für einen kommunalen Sozialindex an den Schulen in Hannover vorzulegen, der zwischen Grund- und weiterführenden Schulen unterscheidet.
Das Land Niedersachsen hat im Rahmen des Start-Chancen-Programms ebenfalls Schulsozialindizes errechnet und hat die Liste der auf Basis der Indizes durch das Start-Chancen-Programm geförderter Schulen veröffentlicht. Durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Ländern und Kommunen im Bildungsbereich sollte eine indexbasierte, zusätzliche Unterstützung einzelner Schulstandorte durch die Landeshauptstadt Hannover jedoch teilweise andere Indikatoren mit einbeziehen als die des Landes Niedersachsen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine Liste von geeigneten Indikatoren und eine Berechnungsweise für Indizes für Grund- bzw. weiterführende Schulen erarbeitet. Ziel der Indizes ist es, kommunale Ressourcen bedarfsgerecht zu steuern, nicht die soziale Lage an den einzelnen Schulen möglichst exakt und allumfassend zu beschreiben.
Da die meisten hannoverschen Grundschulen feste Schulbezirke haben, die weiterführenden Schulen jedoch nicht, ergibt sich die Notwendigkeit, unterschiedliche Daten für Grund- und weiterführende Schulen heranzuziehen. Die Primarbereiche der IGS Roderbruch, der Schulen mit besonderem pädagogischem Profil und der konfessionsgebundenen Schulen haben einen stadtweiten Schulbezirk. Im Falle von räumlichen Daten würde hier daher der städtische Durchschnitt genutzt.
Die Verwaltung schlägt eine Auswahl der folgenden Indikatoren für die Berechnung kommunaler Schulsozialindizes vor. Jedoch muss diese Auswahl zum Zeitpunkt der Analyse der Daten ggf.in Teilen re-evaluiert werden, um mathematisch-statistischen Anforderungen gerecht zu werden.
Vorgeschlagene Indikatoren für Sozialindizes für Grund- und weiterführende Schulen
Indikatoren für Grundschulen:
Variable | Datenquelle | Hinweise |
Anteil der BuT-Schüler*innen | Städtische Schulstatistik |
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Anteil der Schüler*innen mit nicht-deutscher Herkunftssprache | Städtische Schulstatistik |
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Anteil der BasU-Schüler*innen | Städtische Schulstatistik |
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Anteil der Schüler*innen mit Alphabeti-
sierungsbedarf | Städtische Schulstatistik | Ab der 3. Jahrgangsstufe |
Anteil der Prävalenz von Übergewicht | Team Sozialpädiatrie Region Hannover | Daten sind Eigentum der Region Hannover und dürfen nicht veröffentlicht werden |
Anteil mit Schwierigkeiten bei der deutschen Sprache | Team Sozialpädiatrie Region Hannover | Daten sind Eigentum der Region Hannover und dürfen nicht veröffentlicht werden |
Anteil mit 3 oder mehr Auffälligkeiten im SOPESS | Team Sozialpädiatrie Region Hannover | Daten sind Eigentum der Region Hannover und dürfen nicht veröffentlicht werden |
„Soziale Lagen“ der Sozialplanung (Dez. III) | Koordinationsstelle Sozialplanung der LHH,
Dez. III | Die „Sozialen Lagen“ sind ein von der Koordinationsstelle Sozialplanung der LHH entwickelter Index. Das dort verwendete Indikatorenset wird im Jahr 2024 überarbeitet und kann anschließend verwendet werden. |
Indikatoren für weiterführende Schulen:
Variable | Datenquelle | Hinweise |
Anteil der BuT-Schüler*innen | Städtische Schulstatistik |
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Anteil der Schüler*innen mit nicht-deutscher Herkunftssprache | Städtische Schulstatistik |
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Anteil der BasU-Schüler*innen | Städtische Schulstatistik |
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Anteil der Schüler*innen mit Alphabetisierungsbedarf | Städtische Schulstatistik | In der Sek I |
Anteil der Übergänge in die Sek I mit Notensumme, die der früheren Hauptschulempfehlung entspricht | Städtische Schulstatistik |
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Anteil der Schüler*innen, die einen Jahrgang wiederholen | Städtische Schulstatistik |
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Berechnung der Indizes
Die Verwaltung empfiehlt, die Indizes nach einer z-Standardisierung als additive, ungewichtete Indizes zu berechnen. Eine Gewichtung kann jedoch bei Bedarf zweckgebunden durchgeführt werden.
Datenschutz und Veröffentlichung
Die Verwaltung empfiehlt, keinen der einzelnen Indikatoren schulscharf zu veröffentlichen, um einerseits bei Sozial- und Gesundheitsdaten oder bei Daten über sozial benachteiligte Gruppen dem Datenschutz zu genügen und andererseits die betreffenden Schüler*innen vor Diskriminierung zu schützen. Zusätzlich ist der Fachbereich Schule bzw. die Landeshauptstadt Hannover auch nicht Eigentümer*in aller oben genannten Daten und kann somit nicht über eine Veröffentlichung verfügen.
Des Weiteren rät die Verwaltung davon ab die Reihung der Schulen entsprechend dieser Indizes zu veröffentlichen, um einer Stigmatisierung einzelner Schulen vorzubeugen.
Möglichkeiten zur Steuerung
Aus den Mitteln des Fachbereichs Schule können manche Ressourcen auf Basis eines Schulindexes gesteuert werden. U.a. aufgrund rechtlicher Vorgaben ist eine solche Steuerung aber insbesondere bei Pflichtaufgaben nicht vollumfänglich möglich. Hier können Schulindizes als Mittel zur Priorisierung oder Schwerpunktsetzung genutzt werden. Diese werden im Folgenden aufgelistet:
Besonderes Potential für die Verwendung von Schulindizes sieht die Verwaltung hinsichtlich
(1) des Mitteleinsatzes für Ganztagsschulangebote.
Über Schulindizes könnten die Zuwendungen für die Grundschulkinderbetreuung an die Träger gesteuert werden. Darüber hinaus besteht ein Potential zur Steuerung zusätzlicher Ressourcen für Bildungs- und Betreuungsangebote für Ganztagsschulkinder, wie Personalressourcen bspw. für integrative Gruppen, für einen verbesserten Betreuungsschlüssel und für erhöhten Koordinationsbedarf. So könnten über einen Schulindex die Netzwerkzeiten für Betreuungskräfte in Ganztagsschulen gesteuert werden um zur Gestaltung von attraktiveren Arbeitsverhältnissen und somit mehr Kontinuität beim Personal zu beizutragen.
Zusätzlich könnten in Ganztagsschulen über einen Schulindex höherwertige Betreuungsangebote, Angebote im Rahmen der Elternarbeit und die materielle Ausstattung des Ganztagsbetriebes gesteuert werden.
(2) der Priorisierung des Mitteleinsatzes bei Angeboten des Unterstützungsmanagements in den Bereichen Gewaltprävention, Lernförderung, Berufsorientierung und der interkulturellen Bildungsarbeit.
(3) der Planung des Personaleinsatzes der Schulhausmeister*innen und der Schulverwaltungskräfte, sofern es nicht zu einer Verschiebung von Personal ohne Aufstockung kommt.
Bei der der Stundenberechnung für Schulverwaltungskräfte werden schon jetzt auch soziale Faktoren mit einbezogen. Im Rahmen des derzeit laufenden Schulhausmeister*innenprojektes wird auch an einem Stellenbemessungsmodell für Schulhausmeister*innen gearbeitet. Hier werden möglicherweise ähnliche Kriterien wie bei der Stundenberechnung der Schulverwaltungskräfte Berücksichtigung finden.
(4) der Anpassung der Bezuschussung der Schulverpflegung in Schulen deren Schüler*innen aus einkommensschwachen Haushalten kommen. Hintergrund ist, dass die Teilnahme von Schüler*innen, die nur knapp nicht BuT-berechtigt sind, für deren Familien die Mittagessensversorgung aber trotzdem eine finanzielle Herausforderung ist, erhöht werden soll.
(5) der Priorisierung von Schulen bei der digitalen Ausstattung. So könnten gerade Schulen mit einer eher einkommensschwachen Schüler*innenschaft zu mehr digitaler Medienbildung motiviert werden.
Weitere Vorgehensweise
Nach derzeitiger Planung wird die Verwaltung Anfang 2025 eine Beschlussdrucksache vorlegen, in der u.a. genauer erläutert wird wie oft eine Neuberechnung der kommunalen Indizes zukünftig erfolgen soll, und wie oft damit eine Nachsteuerung kommunaler Maßnahmen mit einhergehen soll. Hierzu wird das Thema im AK Schulentwicklung aufgegriffen und diskutiert werden. Eine Berechnung der Indizes einschließlich Auswahl der Indikatoren soll möglichst im Laufe des 1. Halbjahres 2025 erfolgen, jedoch erst sobald alle benötigten Daten vorliegen.
Berücksichtigung von Gender- Aspekten
Der Entwurf der Sozialindizes betrifft alle Geschlechter gleichermaßen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.
Durch die Anwendung kommunaler Schulsozialindizes entstehen keine zusätzlichen Kosten.