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In den letzten Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen zur Interkulturellen Bildungsarbeit an Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (LHH) über Beschlussdrucksachen auf den Weg gebracht. In den Drucksachen wurde angekündigt, über den Verlauf der Maßnahmen zu berichten. Zudem wurde ein Bericht seitens der Politik u.a. bei einer Anhörung zum Thema „Situation der Roma in Hannover“ am 5. Juni 2024 diesen Jahres erbeten. Die Verwaltung greift dies auf und berichtet mit dieser Drucksache über die positive Wirkungsweise der Maßnahmen.
Hintergründe und Anfänge der Entwicklung
Die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus hat über die letzten Jahrzehnte zugenommen. Insbesondere bei der Kommunikation mit Eltern, die über keine oder wenig Deutsch-Kenntnisse verfügen und bei denen nicht nur die Sprache, sondern in einigen Fällen auch durch andere kulturelle Prägungen erhöhte Barrieren beim Zugang zu Bildung darstellen. Die Notwendigkeit einer verbesserten Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule wurde u.a. 2007 in einer Erklärung der Kultusministerkonferenz und Verbänden von Menschen mit Migrationshintergrund (Vgl. https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/integration-als-chance-gemeinsam-fuer-mehr-chancengerechtigkeit.html (aufgerufen am 12.07.24)) zum Ausdruck gebracht. Dabei verpflichten sich insbesondere die Verbände als Mittler*innen zwischen Schule und Elternhäusern.
In Hannover hat die Unterstützung der Schulen durch Personen mit anderen Herkunftssprachen (wie Türkisch, Arabisch oder Romanes) und Kenntnissen anderer Kulturen eine längere Geschichte und reicht bis in die Nullerjahre des Jahrtausends zurück. Es wurden Personen zu Interkulturellen Lots*innen ausgebildet, die u.a. in einzelnen Fällen an und für Schulen tätig wurden. Die Landeshauptstadt Hannover unterstützte den Einsatz dieser Personen u.a. durch die Förderung seit 2012 über Mittel der „Stadtteilorientierten Netzwerke“ mit dem Schwerpunkt der Berufsorientierung durch den Fachbereich Schule
Die Arbeit dieser Personen war dabei auch von übergeordneten und auch wissenschaftlichen Interesse. U.a. wurde in einem Evalautionsbericht die Arbeit einer „Interkulturelle Schulassistenz“ an der Peter-Ustinov-Schule evaluiert. (Büchner, Felix, „Interkulturelle Schulassistenz“, Evaluationbericht, Arbeitsstelle Diversitas der Leibniz Universität Hannover, 2017)
Bündelung und Ausweitung der Förderung im Fachbereich Schule
Da die Personen über die verschiedenen zeitlich befristeten Förderungen nicht nachhaltig gesichert waren und eine direkte Förderung durch die LHH sich in arbeitsrechtlichen Grauzonen bewegte, wurde 2017 durch die Verwaltung ein Konzept erarbeitet, dass die Arbeit auf eine qualitativ verbesserte und sichere Grundlage stellte. Eckpunkte hierfür waren insbesondere die Erstellung eines Rahmenkonzepts, das die Arbeit der Interkulturellen Schulassistenzen beschreibt und die Bereitsstellung von Zuwendungsmitteln, die von Trägern, die diese Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, beantragt werden können. Um eine klare Nomenklatur zu haben, wurde das Konzept als „Interkulturelle Bildungsarbeit (IKB)“ bezeichnet. (Neben diesem offiziellen, aber etwas technokratischen Begriff, firmieren die eingesetzten Personen weiterhin auch als „interkluturelle Schulassitenzen“ und „Kulturmittler*innen“. Auch wenn damit jeweils spezifische Schwerpunkte intendiert sind, sind alle Begriffe in dem Zusammenhang als synonym zu sehen.)
Laut Konzept sind die zentralen Aufgaben der IKB die Einbeziehung der Zielgruppe in das deutsche Schulsystem durch Unterstützung bei Beratungen, Elternabenden, Gesprächen in der Schule sowie die Begleitung einzelner Personen in passende Hilfssysteme und die niedrigschwellige Klärung interkultureller Missverständnisse zwischen bspw. Schule und Eltern, die der deutschen Sprache (noch) nicht mächtig sind.
Die Anträge auf Förderung der Maßnahmen umfassten jeweils auch eine Begründung für die Notwendigkeit des Einsatzes an den Schulen, die wiederum Grundlage für einzelne Beschlussdrucksachen für diese Maßnahmen waren. Über die zur Verfügung stehenden Mittel konnten so Maßnahmen an fünf Schulen implementiert werden. (Fortführung bestehender Maßnahmen an der Peter-Ustinov-Schule und der IGS Kronsberg sowie neu an den Grundschulen Mühlenberg, Hägewiesen und Tegelweg)
Die Etablierung dieser Maßnahmen fiel in eine Phase, in der wieder vermehrt über die „Nicht-Beschulbarkeit“ und „Gewaltbereitschaft“ einzelner Schüler*innen sowie die „Nicht-Erreichbarkeit“ von Elternhäusern in belasteten Stadtteilen („sozialen Brennpunkten“) diskutiert wurde und die in der Folge zu Sonderprogrammen wie „Schule Plus“ (Land) und „Schulen mit besonderen Herausforderungen“ (LHH) führte.
Insbesondere die herausfordernde Erreichbarkeit der Elternhäuser für Schulen führte auch zum dem Schluss, dass Brückenpersonen bzw. Kulturmittler*innen hier eine stark unterstützende Rolle spielen können. Daher wurden durch benannte und beschriebenen Bedarfe der Schulen in den Jahren 2020 bis 2022 weitere acht Standorte mit einer Interkulturellen Bildungsarbeit versorgt. Zudem wurde das Studenkontingent an vier Standorten im Programm aufgestockt (vgl. Anlage Tabelle).
In der Folge des Angriffskrieges auf die Ukraine, der dadurch ausgelösten Fluchtbewegung und der Aufnahme von über 1.400 Schüler*innen ukrainischer Herkunft an allgemeinbildenden Schulen in Hannover bestand ein weiterer Bedarf an IKB, die ukrainisch bzw. russischsprachig sind. Über Mittel aus einem Sonderhaushalt „Ukraine“ kommen hier über Poolmodelle dafür von der LHH speziell qualifizierten Personen an insgesamt 20 Schulen zum Einsatz.
Nach Auslaufen des Programms „Schulen mit besonderen Herausforderungen“ Ende 2022 konnten die über dieses Programm finanzierten Maßnahmen über den einen Etat „Pädagogische Projekte“ (Änderungsantrag zur DS 2027/2022) finanziert werden, so dass zunächst bis zum Jahresende 2024 alle benannten Maßnahmen bewilligt und fortgeführt werden können.
Einschätzung zur Wirksamkeit der Maßnahmen
Im Rahmen des Verwendungsnachweises der eingesetzten Förderung wird über einen Berichtsbogen die Einschätzung der Zielerreichung abgefragt, u.a. zur Zunahme der Interaktion und Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Familien und zur Unterstützung der Schule bei der Integration und Beschulung der Schüler*innen. Auch wenn diese Rückmeldungen von den Schulen bzw. den Träger*innen direkt erfolgen und nicht durch eine unabhängige Befragung der Eltern bzw. Schüler*innen untermauert werden, lässt sich anhand der Rückmeldungen eine nachhaltige Wirkung der IKB insbesondere im Hinblick der Ansprache und Einbindung der Eltern, der Verbesserung des Schulklimas und einer gelungener Inklusion der Schüler*innen in den schulischen Alltag feststellen. Dies ist auch der Tenor von Berichten in Presse und auf einschlägigen Portalen im Internet (Vgl. Bericht „Ohne Sprache sind die Kinder verloren“ auf dem Deutschen Schulportal (https://deutsches-schulportal.de/schulkultur/interkulturelle-bildungsassistentinnen-ohne-sprache-sind-die-kinder-verloren/, aufgerufen am 24.7.24))
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Als besonders wichtig wird dabei insbesondere die passende Herkunftssprache sowie das Kulturverständnis und der damit verbundenen interkulturelle Sensibilität der über Träger*innen angestellten Personen für die Zielgruppe der Schüler*innen und Familien benannt.
Neben diesen unmittelbaren Effekten leistet IKB mittelbar auch präventive Arbeit. Durch die Einbindung der Familien in die (Schul-)Bildungthemen der Kinder und in schulische Abläufe werden auch Zugangsbarrerien abgebaut, die auch Ursache von Gewalt sein können (Die Notwendigkeit einer interkulturellen Sensibiltät als eine wichtige Form der Prävention beschreibt Prof. Dr. Haci-Halil Uslucan („Gewaltprävention und interkulturelle Sensibilität“
https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0490-1606-2010-9-334/gewaltpraevention-und-interkulturelle-sensibilitaet-jahrgang-59-2010-heft-9?page=1, (aufgerufen am 24.7.24)).
Perspektive
Die Verwaltung ist bestrebt, die aufgrund der noch laufenden Abfrage ermittelten Bedarfe der aktuellen Standorte im Rahmen der vorgesehenen Haushaltsmittel auch künftig decken zu können. Eine Erweiterung über den momentanen Ist-Stand hinaus oder gar eine flächendeckende Versorgung an allen Schulen mit Bedarf wird jedoch nicht möglich sein.
Sollte die weitere Versorgung der aktuellen Standorte gelingen, wird beabsichtigt, insbesondere ukrainischsprachige Mitarbeitende, die alle über ein hohes Maß an interkultureller Sensibiltät verfügen, auch für weitere Zielgruppen an den Schulen einzusetzen, aber auch die Mitarbeitenden mit anderen Sprachportfolios zu halten.
Ausgebaut werden könnte die gegenseitige Unterstützung bei Übersetzungsbedarfen in den Schulen durch eine intensivere Vernetzung der eingesetzten Kräfte, so dass diese im Bedarfsfall auch an anderen Schulen unterstützen bzw. über ihre Netzwerke geeignete Personen aktivieren können.
Eine gemeinsame, extern professionell begleitete Reflexion analog zu den Kulturmittler*innen, die im Rahmen des Nachtragshaushaltes Ukraine eingesetzt werden, sollte bestenfalls die kollegiale Beratung und das gegenseitige voneinander Lernen unterstützen und würde so eine Professionalisierung des Arbeitsfeldes mit sich bringen. Hier könnte die Verwaltung zukünftig Möglichkeiten zum Austausch und zur Supervision (Krisenaufarbeitung, Fallanalyse, Resilienzförderung etc.) für alle, die im Rahmen der interkulturellen Bildungsarbeit eingesetzt werden schaffen. Damit kann auch die Unterstützung präventiver Maßnahmen der Schulen in vielen Felder, wie Gewaltprävention, Schulabsentismus oder Gesundheitsthemen passgenau intensiviert werden. Durchgeführt werden würde die Supervision wechselseitig von einer/m erfahrenen Kulturmittler*in und einer/m transkulturellen Berater*in.
Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrer*innen, Schüler*innen sind von diesen Maßnahmen gleichermaßen betroffen.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.