Antrag Nr. 1873/2004:
Antrag der CDU-Fraktion zur Vergabepraxis von Gutachten, Werkaufträgen, u.ä.

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zur Vergabepraxis von Gutachten, Werkaufträgen, u.ä.

Antrag,

zu beschließen:

Die Verwaltung erarbeitet Vorgaben zur besseren Transparenz bei der Vergabe von Gutachten, Werkaufträgen u.ä.. Ziel soll eine frühzeitige Information der Ratsmitglieder und -gremien sein.


Folgende Schwerpunkte sind zu berücksichtigen:


•Festlegung einer Wertgrenze von 15.000 € für die Verwaltung.

•Über alle Maßnahmen unterhalb einer Wertgrenze von 15.000 € ist mit der entsprechenden Drucksache zu informieren.

• Weitere Entscheidungszuständigkeiten: Bis 225.000 € der Verwaltungsausschuss; über 225.000 € hat der Rat zu entscheiden.

•Sofern bei Ratsaufträgen die Beschäftigung Externer bzw. Dritter erforderlich ist, wird den Gremien bereits im Vorfeld der finanzielle Aufwand mitgeteilt.

Begründung

Die Vergabepraxis von Gutachten, Werkaufträgen usw. ist im Bereich der Verwaltung zu wenig transparent und führt damit immer wieder zu Irritationen. Um die Ratsgremien und -mitglieder zukünftig frühzeitig und umfassend zu informieren, erarbeitet die Verwaltung ein entsprechendes Papier und legt es den Gremien zur Beratung vor.

Rainer Lensing

Vorsitzender