Antrag Nr. 1872/2013:
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu Drucks. Nr. 1724/2013 (Kommunales Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1872/2013 (Originalvorlage)
1724/2013 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE LINKE.

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu Drucks. Nr. 1724/2013 (Kommunales Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover)

Antrag

Die Ratsversammlung möge beschließen:
Die Anzahl der Wohnungen in den Programmteilen B und C wird dahingehend modifiziert, dass auf den Programmteil B (Niedrige Einkommen mit Belegrecht), 50 Wohnungen entfallen und auf den Programmteil C (Niedrige bis mittlere Einkommen ohne Belegrecht), 30 Wohnungen.

Die Auswirkungen auf den Haushalt werden diesem Vorschlag entsprechend adaptiert.

Begründung

Die im Auftrag der Landeshauptstadt Hannover herausgegebene „Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung in der Landeshauptstadt Hannover“ „Preisdatenanalyse für Mietwohnungen in Immobilien 2012“ legt eine andere Schwerpunktsetzung des Wohnraufbedarfes nahe, als die in dem hier behandelten Antrag vorzufindende. Nämlich eine stärkere Gewichtung für das niedrigere Preissegment. Daran ändert die Textpassage das „Verschiebungen bei der Anzahl der geförderten Wohnungen je Programmteil […] im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel möglich“ Drucksachennummer 1724/2013, S. 4 seien nicht viel.

Auf den Seiten 11 und 12 in der Tabelle 3 und der Abbildung 2 der schon genannten „Preisdatenanalyse für Mietwohnungen in Immobilien 2012“ lässt eine rückläufige Entwicklung von Wohnungsangeboten nach Preissegmenten im Vergleich „im Mittel der Jahre 2007 bis 2011“ zum Anteil 2012 in den Preisklassen „unter 5 EUR / m²“ und „5 bis unter 6 EUR / m²“ erkennen. Zugegeben sagt dies nichts über die Nachfragesituation aus. Über die prognostische Nachfrage mag der Sozialbericht 2013 zu Rate gezogen werden, welcher in der Zusammenfassung auf Seite 6 ausweist: „Je höher das Alter desto niedriger ist die Transferleistungsquote. Höchste Transferleistungsquoten sind unter Kindern und Jugendlichen (25%), niedrigste in der Generation 60 plus (8,1%) zu finden. Dafür steigt der Anteil derjenigen, die Transferleistungen beziehen, in der Generation 60 plus mit Abstand am stärksten“. Der vielzitierte demographische Wandel lässt die Befürchtung nahe liegen, dass die Anzahl der Transferleistungsberechtigten in Hannover in Zukunft eher steigt, als sinkt.

Diese Annahme wird durch einen weiteren Punkt in der Zusammenfassung des Sozialberichts noch gestärkt. So ist im Punkt 2 ebenfalls auf Seite 6 zu lesen: „Ende 2011 bezogen über 78.000 HannoveranerInnen (15,2%) ‚Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II oder XII‘. Das ist – verglichen mit 2006 – ein ‚absoluter und relativer Tiefstand‘.“. Diese Erkenntnis ist eine positive. Aber für die Berechnung von Wohnraumbedarf taugt diese nicht, bildet diese Aussage eine historische Ausnahmesituation eines entspannten Arbeitsmarktes auf einem Niveau ab, welches in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung einzigartig ist. Die LHH sollte sich auf einen Konjunkturrückgang einstellen, in dessen Folge auch eine höhere Anzahl von Transferleistungsbeziehern einhergehen, die bezahlbaren Wohnraum benötigen.

Oliver Förste
Fraktionsvorsitzender