Drucksache Nr. 1869/2012 E1:
Bebauungsplan Nr. 1743 – Altes Forsthaus –
Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Teil B)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1869/2012 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1869/2012 E1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1743 – Altes Forsthaus –
Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Teil B)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat die mit der Beschlussdrucksache Nr. 1869/2012 verfolgten Beschlüsse in der Sitzung am 17.10.2012 mit 8 zu 9 Stimmen abgelehnt. Begründet wurde diese Entscheidung mit der Nichteinhaltung des 100 m-Abstandes der Bebauung zum Waldrand , dem Vorhandensein (Überfluggebiet) von Fledermäusen und dem ablehnenden Votum des Eilenriedebeirates zur Planung.
Die Entscheidung des Stadtbezirksrates betraf alle Antragspunkte, also auch den Aufstellungsbeschluss. Der Stadtbezirksrat hat damit zum Ausdruck gebracht, dass er den Planungszielen insgesamt ablehnend gegenübersteht.
Die Verwaltung empfiehlt, das Planverfahren mit den vorgeschlagenen Zielen weiter zu verfolgen, weil die Bedenken des Stadtbezirksrates ausräumbar sind. Zu verweisen ist diesbezüglich auf die Ausführungen der Planbegründung zum Waldabstand (Abschnitt 3.1, Seite 5 oben) und zu Fledermäusen (Abschnitt 2.2 des Umweltberichtes, Seite 15). Der Eilenriedebeirat wollte sich in der Sitzung am 17.09.2012 mit der Planung befassen. Nach vorheriger Information über die Planungsinhalte durch die Verwaltung sah der Eilenriedebeirat jedoch keinen Beratungsbedarf und setzte den Punkt "Äußerung des Eilenriedebeirates zum B-Plan 1743 - Altes Forsthaus" ohne Aussprache von der Tagesordnung ab.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, die Restfläche
zwischen der Wohnbebauung im Westen und dem Tiergartenrand im Osten mit einer neuen
Wohnbebauung zu beplanen, wirkt sich auf alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße aus.

Kostentabelle

Durch das Planverfahren entstehen der Stadt Hannover Kosten für die Herstellung der entwässerungstechnischen Anlagen und der Verkehrsflächen. Durch den Verkauf von erschlossenen städtischen Baugrundstücken sind Einnahmen zu erwarten (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1743, Abschnitt I 6 (Kosten für die Stadt). .

61.13 
Hannover / 06.11.2012