Drucksache Nr. 1868/2017:
Änderung der Förderrichtlinie für Elterninitiativen (KT) und Kleinen Kindertagesstätten (KKT)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1868/2017
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderung der Förderrichtlinie für Elterninitiativen (KT) und Kleinen Kindertagesstätten (KKT)

Antrag,

die in der Anlage 1 beigefügten Änderungen der Richtlinie über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen (KT), mit Wirkung zum 01.08.2017 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte sind durch die Novellierung der Richtlinie nicht berührt und bleiben daher berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 35601
Kindertagesstätten
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 1.700.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.700.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.700.000,00 €
Die Aufwendungen in Höhe von 1.700.000 € für das Jahr 2017 sowie 3.800.000 € für das Jahr 2018 stehen im wesentlichen Produkt 36501 Kindertagesbetreuung im Haushalt 2017/2018 zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Die wesentliche Änderung dieser Richtlinie ist begründet durch die Anpassung der Betreuungszeiten im Ganztagsbereich, so dass auch im Bereich der Kinderläden und Kleinen Kindertagesstätten eine Ganztagsregelbetreuung von 8 Std. /täglich bzw. 40 Std./wöchentlich gewährleistet ist. Dementsprechend wurden die geförderten Personalstunden für die pädagogischen Fachkräfte angepasst (vgl. Punkt 7.4.1/ 7.4.3 der Anlage). Gleichwohl wurde eine Vereinheitlichung dahingehend vorgenommen, dass das pädagogische Personal gem. § 4 Abs.2,3 KiTaG hinsichtlich der Betreuungszeit am Kind gefördert wird (z.B. 40 Stunden Förderung der Erst- und Zweitkraft bei Ganztagsöffnung) und Verfügungs- und Ausgleichszeiten im Sinne des § 5 KiTaG im Ergänzungskraftbereich finanziert werden. Somit ist nicht nur die einheitliche Handhabung verschiedener Betreuungsformen innerhalb der Richtlinie gewährleistet, sondern es gelten konforme Betreuungszeiten für die unterschiedlichen Finanzierungsformen der Kindertagesstätten im Stadtgebiet Hannover.



Eine weitere wesentliche Änderung ist die Einführung von Sonderöffnungszeiten (vgl. 7.4.5 der Anlage) gem. § 8 des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (KiTaG), um dem Wohl der Kinder sowie den Belangen der Eltern Rechnung zu tragen im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es werden einrichtungsbezogene und altersübergreifende Früh- und Spätdienste eingerichtet. Dementsprechend entfällt die derzeit geltende Regelung für Früh – und Spätdienste in Horten zum 31.07.2017 sowie die bisher im Einzelfall bewilligten Früh- und Spätdienste in einigen Kinderläden / KKT´s. Gleichwohl wird Einrichtungen, die keine Ganztagsbetreuung anbieten, nur dann ein Frühdienst gewährt, wenn diese auch durch ihre tatsächlichen Öffnungszeiten nicht die nächsthöhere Betreuungszeit erreichen.

Ab dem 01.08.2017 erfolgt eine Finanzierung von nicht pädagogischem Personal (Küche /Reinigung) im KKT-Bereich ganztags (vgl. 8.2 der Anlage). Ab dem 01.01.2019 ist die Förderung von nicht pädagogischem Personal ebenfalls für KKT Einrichtungen mit einer Betreuungszeit von 6 Std./ Tag vorgesehen.

Außerdem erfolgte die Aufnahme bereits beschlossener Drucksachen und interner Regelungen (wie z.B. die Mieterhöhung im KT Bereich – vgl. DS 0115/2016 oder die Vertretungskosten 0037/2017 N1) sowie der Regelungen zum Umgang mit Altersübergreifenden Gruppen (vgl. 7.4.4 der Anlage) oder die Anpassung an die derzeit gültigen Sachkostenpauschalen (vgl. 10 der Anlage).

Mit der Kinderladen Initiative e.V. wurden im Rahmen der Novellierung diverse Gepräche geführt, so dass eine Einigkeit über die geänderte Förderrichtlinie erzielt wurde.




51.41 
Hannover / 04.08.2017