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Antrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zu Drucksache Nr. 1868/2006 Ausbau der Blumenauer Straße
Antrag,
dem Änderungsantrag 15-1924/2006 aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer nicht zu folgen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Stadtbezirksrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2006 folgenden Antrag beschlossen:
Der Bezirksrat möge die o.g. Drucksache mit folgenden Änderungen beschließen
1. (abgelehnt)
2. (zurückgezogen)
3. Entsprechend dem Beschluss des Bezirksrates vom 25. Januar 2006 wird der freie Rechtsabbieger von der Fössestraße in die Blumenauer Straße aufgehoben und die Stephanusstraße im Bereich des Küchengartens aufgepflastert.
4. Entsprechend dem Beschluss des Bezirksrates vom 14. Juni 2006 wird die Haltestelle der Buslinien 120 und 132 Richtung Lindener Markt unter die Fußgängerbrücke verlegt und eine Querungsmöglichkeit für FußgängerInnen zur gegenüberliegenden Haltestelle geschaffen.
5. (zurückgezogen)
Dem Antrag sollte aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden.
Die im Änderungsantrag beschlossenen Punkte betreffen nicht den mit der Drucksache 1868/2006 vorgelegten Ausbaubereich der Blumenauer Straße und stehen in keinem unmittelbarem Zusammenhang mit aber auch nicht im Widerspruch zu den geplanten Baumaßnahmen. Eine zeitgleiche Realisierung der beschlossenen Punkte mit dem Umbau der Blumenauer Straße und den übrigen im Umfeld liegenden Baustellen (Ihmezentrum, …) würde auch zu erheblichen Problemen im Bauablauf und bei der Verkehrsführung während der Baumaßnahmen führen. Daher wird eine Behandlung der Punkte, losgelöst von der vorliegenden Drucksache empfohlen.
Für die im Punkt 3. des Änderungsantrages geforderte Veränderung des Einmündungs-
bereiches Fössestraße/Blumenauer Straße und die geplante Aufpflasterung an der Stephanusstraße sollen nach Fertigstellung der Arbeiten am Ihmezentrum, Gilde-Carré
und der nördlichen Seite der Blumenauer Straße Detailpläne erarbeitet werden.
Die in Punkt 4. geforderte Verlegung der Bushaltestelle wird die Verwaltung mit dem Betrei-
ber üstra und dem Aufgabenträger des ÖPNV, der Region Hannover, prüfen. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage nach einer zusätzlichen Querungsmöglichkeit im Bereich einer möglichen neuen Haltestelle geprüft.
66.22
Hannover / 29.09.2006