Drucksache Nr. 1867/2021:
Bebauungsplan Nr. 679, 1. Änderung - IGS Südstadt, Altenbekener Damm
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 15.09.2021: Stadtbezirksrat Südstadt-Bult: Mit den Änderungen aus DS 15-2072/2021 mit 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ratsversammlung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1867/2021
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 679, 1. Änderung - IGS Südstadt, Altenbekener Damm
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 679, 1. Änd. mit Begründung zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechterspezifische Auswirkungen der Planung sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Die Kosten für die Landeshauptstadt Hannover wurden bereits in der Beschlussdrucksache Nr. 0295/2016 beschlossen. Weitere Kosten werden für die geplante Erweiterung für die Sekundarstufe II entstehen, dafür wird ein gesondertes Beschlussverfahren erforderlich sein.

Begründung des Antrages

Die seit langem an diesem Standort ansässige Schule wird gegenwärtig zu einer 4-zügigen Integrierten Gesamtschule (IGS) für die Sekundarstufe I (Sek I) mit einer Ganztagsbetreuung denkmalgerecht umgebaut, saniert und erweitert. In den Erweiterungsbau wird auch eine 4-Gruppen Kindertagesstätte integriert (siehe DS-Nr. 0295/2016). Der Unterricht der neu eingerichteten Sekundarstufe II (Sek II) findet gegenwärtig an einem Außenstandort in der Anna-Zammert-Str. statt. Auf dem Schulgrundstück ist für die erforderlichen Unterrichtsräume für die Sek II ein weiterer Anbau an den östlichen Flügel erforderlich.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 679 sollen Anpassungen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Fläche für den geplanten Anbau der Sek II erfolgen. Darüber hinaus soll eine Nutzung der Sporthallen für sportliche Zwecke außerhalb des Schulbetriebes ermöglicht werden.

Die Baugrenzen für das Gebäudeensemble, bestehend aus den vorhandenen und im Bau befindlichen Gebäuden mit Erweiterungsmöglichkeiten, sollen konkretisiert und an die Belange des Denkmalschutzes angepasst werden. Die zusätzlichen überbaubaren Flächen sollen für die bauliche Erweiterung der IGS für die Sek II zur Verfügung stehen.

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat am 18.12.2019 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die in der Zeit vom 05.03.2020 bis 06.04.2020 stattgefunden hat. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat vom 19.05.2021 bis zum 21.06.2021 stattgefunden. Im Rahmen dieser Beteiligung ist eine Stellungnahme mit Anregungen vom ADFC Stadt Hannover (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) eingegangen. Dieser führt in seiner Stellungnahme an, dass eine Bewertung des zu erwartenden hohen Anstiegs des Fahrradverkehrs durch die Verlegung der SEK II Schüler fehle. Insbesondere zu Schulbeginn und -ende sei mit starken Spitzen zu rechnen. Weiterhin erscheine die Verkehrsführung sowohl in der Pfalzstraße wie auch Wißmannstraße kritisch. Sie seien durch das beidseitige Parken zu eng und unübersichtlich. Der ADFC begrüßt daher den Ausbau des Fußweges in der Wißmannstraße, regt aber die Errichtung beider Straßen als Einbahnstraßen mit nur einseitigem Parken an.

Die Radwege am Altenbekener Damm sind nach Ansicht des ADFC auch nicht für einen ansteigenden Radverkehr geeignet und entsprächen nicht dem heutigen Standard. Während ein Ausbau des Radweges auf der Nordseite des Altenbekener Damms wegen des erhaltenswerten Baumbestandes kaum möglich erscheine, böte er sich auf der Südseite geradezu an. Angesichts der vielen weiteren Schulen in der Südstadt regt der ADFC daher im Rahmen des Ausbaus der IGS Südstadt an, auch die Radverkehrsanlage auf der Südseite des Altenbekener Damms vom Maschsee bis zur Lindemannallee als 3 m breiten Zweirichtungsradweg gemäß Standards der Velorouten zu ertüchtigen.

Die Verwaltung erwartet durch den Ausbau der IGS-Südstadt auch einen Anstieg des Radverkehrsaufkommens, jedoch hält sie die Radwege am Altenbekener Damm und insbesondere im Umfeld der IGS-Südstadt beidseitig mit einer Breite von etwa 2 Meter für ausreichend dimensioniert, in gutem Zustand und hinreichend gekennzeichnet. Zusätzlich ist der nördliche Radweg am Altenbekener Damm von der Stresemannstraße bis zur Lindemannallee und darüber hinaus als Zweirichtungsradweg eingerichtet. Der zusätzlich aufkommende Fahrradverkehr wird durch die vorhandenen Radwege aufgenommen werden können.

Ein Ausbau der Radwege am Altenbekener Damm in den geforderten Dimensionen wäre nur im Rahmen einer konzeptionellen Gesamtbetrachtung des Straßenraumes möglich. Die historisch bedeutsame beidseitige Allee mit denkmalgeschützter Bebauung wäre eine einschränkende Rahmenbedingung, die einen Umbau erschweren würde. Darüber hinaus hat das Herrichten deutlich schlechterer Radwege im Stadtgebiet gegenwärtig eine höhere Priorität.

Die Radverkehrsanlagen liegen außerhalb des Geltungsbereiches und sind somit nicht Reglungsbestandteil des Bebauungsplans.

Überlegungen, die Wißmannstraße sowie die Pfalzstraße als Einbahnstraße einzurichten wurden im Planverfahren untersucht. Das Verkehrsgutachten kommt aber zur Schlussfolgerung, dass es sich beim zusätzlich zu erwartende KfZ-Verkehr, bezogen auf den gesamten Tagesverkehr, um keine erheblichen Zunahmen handeln wird. Deshalb hat der Gutachter lediglich optional vorgeschlagen - soweit erforderlich - Bring- und Abholbereiche in der Pfalzstraße und Wißmannstraße einzurichten und zu prüfen, ob die Wißmannstraße zur Einbahnstraße werden könnte.

Die Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 31.08.2021