Drucksache Nr. 1866/2020:
Neues Rathaus, Brandschutzsanierung, 1. Bauabschnitt

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1866/2020
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Neues Rathaus, Brandschutzsanierung, 1. Bauabschnitt

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zum 1. Bauabschnitt der Brandschutzsanierung im Neuen Rathaus in Höhe von insgesamt
4.265.000 €

2. sowie dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 11114300
VwG Neues Rathaus, BS Sofort 1
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 4.265.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -4.265.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 11114
Produkt 11118
Zentrale Dienstleistungen
Gebäudemanagement
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 51.200,00 €
Abschreibungen 128.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 64.000,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -243.200,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -243.200,00 €
Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt
(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 4.265.000 € = rd.51.200 €.

Abschreibungen
3 % von 4.265.000 € = rd. 128.000 €.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 4.265.000 € = rd. 64.000 €.

Die anfallenden Aufwendungen in Höhe von rd. 243.200 € p.a. führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Teilhaushalt 18, Produkt 11114.

Finanzierung
Im Teilfinanzhaushalt des Fachbereichs Gebäudemanagement, stehen in der Investitionsmaßnahme 11114300 VwG Neues Rathaus, BS Sofort 1, Mittel in den Jahren 2020 bis 2023 zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Allgemeines
Das Neue Rathaus Hannover am Trammplatz 2 wurde von 1901 – 1913 geplant und errichtet. Es dient seitdem als Rathaus und Hauptsitz der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover.
Im Gebäude befinden sich aktuell ca. 300 Büros für ca. 500 Mitarbeiter*innen sowie 12 Besprechungs- und Veranstaltungsräume.
Das Gebäude entspricht nicht den heute geltenden Anforderungen an den baulichen Brandschutz und soll daher zur Verbesserung der Sicherheit aller Nutzer*innen des Neuen Rathauses in zwei Bauabschnitten entsprechend ertüchtigt werden.

Baubeschreibung
Für das Neue Rathaus wurde ein Brandschutzkonzept durch ein Sachverständigenbüro als Grundlage für daran anknüpfende Planungen erstellt. Die im Brandschutzkonzept festgelegten Maßnahmen können aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen jedoch nicht in einem Zug umgesetzt werden. Die Brandschutzmaßnahmen sollen daher in zwei Abschnitten realisiert werden.
Zunächst soll in einem 1. Bauabschnitt die Nutzbarkeit der Rettungswege (Brandschutz-/Rauchschutztüren, Ausgänge ins Freie, etc.) und die Überwachung der erhöhten Brandentstehungsgefahren mittels einer Brandmeldeanlage im Kellergeschoss gewährleistet werden. In einem 2. Bauabschnitt sollen die Kellergeschosse gegenüber den darüber liegenden Geschossen abgeschottet werden.

Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Barrierefreiheit
Um die behindertengerechte Erschließung der öffentlich zugänglichen Bereiche zu verbessern, werden neben den neuen auch alle bereits vorhandenen Rauchschutztüren mit Drehflügelantrieben zur automatischen Türöffnung ausgestattet.
Zusätzlich werden die Türen mit einer Feststellanlage ausgestattet, um eine dauerhafte Offenstellung zu ermöglichen, soweit dies dem Sicherheitskonzept des Neuen Rathauses nicht widerspricht.

Terminplanung
Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit den Nutzern.
Maßnahmenbeginn ist ab Frühjahr/Sommer 2021 möglich; die Dauer beträgt voraussichtlich 2 Jahre.
19 .1
Hannover / 01.09.2020