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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Digitaler Mietenmelder
Antrag
zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen digitalen Mietenmelder zu entwickeln und zu installieren, der idealerweise direkt mit dem Mietspiegel Hannover verlinkt ist. Mieter*innen können damit unkompliziert und datenschutzkonform prüfen, ob ihre Miete überhöht ist, und Verdachtsfälle überhöhter Mieten an die zuständigen städtischen Dienststellen melden – analog zu bestehenden Online-Tools in Städten wie Frankfurt, Hamburg oder Leipzig.
Der Mietenmelder wird inklusiv gestaltet: Neben dem digitalen Zugang stehen auch analoge Meldewege – etwa im Bürgeramt oder per Telefon – zur Verfügung, um auch Menschen ohne digitale Kompetenzen den Zugang zu ermöglichen.
Zur Bearbeitung der Meldungen wird bei der zuständigen Verwaltungseinheit (OE 61.4. Stadterneuerung und Wohnen) eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die die eingehenden Hinweise prüft und bei Bedarf weitere Maßnahmen einleitet.
Falls für die Entwicklung, Installation und den Betrieb eines digitalen Mietenmelders die vorhandenen Finanz- und Personalressourcen der Verwaltung nicht ausreichen, so wird der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss noch vor der Sommerpause 2026 über die dafür notwendigen Ressourcen informiert.
Begründung
Die Landeshauptstadt Hannover steht – wie viele Großstädte – vor der Herausforderung, Mieterinnen und Mieter wirksam vor gesetzeswidrig überhöhten Mieten zu schützen. Mit einem digitalen Mietenmelder kann Hannover eine zeitgemäße, bürgernahe und wirkungsvolle Säule des Mieterschutzes etablieren und damit einen aktiven Beitrag zur sozialen Wohnraumpolitik leisten. In Frankfurt, Leipzig und Hamburg existieren bereits entsprechende Portale; Köln und Bonn planen aktuell die Einführung.
Das Beispiel Hamburg zeigt, dass ein niedrigschwelliges, digitales Meldesystem ein geeignetes Instrument sein kann, um betroffene Mieter*innen zu stärken und Verstöße gegen das Mietrecht zielgerichtet zu verfolgen. In Hamburg können seit 2025 Mieter*innen einen Verdacht auf Mietpreisüberhöhung direkt über ein Online-Portal („Mietenmelder“) melden. Relevante Unterlagen wie Mietvertrag, Angaben zu Wohnungsgröße und Ausstattung lassen sich dort digital hochladen. Die zuständigen Bezirksämter prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit (§ 5 WiStrG – Wirtschaftsstrafgesetz) oder gar Mietwucher (§ 291 StGB) vorliegt, und leiten im Bedarfsfall rechtliche Schritte ein.
Ein vergleichbares Portal in Hannover würde die Durchsetzung bestehender Rechtsnormen im Mietrecht erleichtern, effektiven Schutz vor überhöhten Mieten bieten sowie Transparenz und Rechtssicherheit schaffen.