Antrag Nr. 1864/2021:
Antrag der SPD-Fraktion auf Reduzierung der Standgebühren für den Weihnachtsmarkt 2021

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1864/2021 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

  • 10.09.2021: Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: Nach Ablehnung zu Beginn der Sitzung (3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen), ein Ziehen in die Fraktionen zuzulassen, zu einem späteren Zeitpunkt mit 8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen
  • Durch Neufassung erledigt: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ratsversammlung

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der SPD-Fraktion auf Reduzierung der Standgebühren für den Weihnachtsmarkt 2021

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Unterstützung der Händler*innen, Schausteller*innen und Marktbeschicker*innen zur Kompensation der Folgen der Corona-Pandemie für den diesjährigen Weihnachtsmarkt 2021 die Standgebühren um 50% zu reduzieren. Zudem sind die Gebühren erst nach Beginn des Weihnachtsmarktes im Laufe der ersten Woche zu entrichten.

Begründung


Besonders für die Schausteller*innen und Marktbeschicker*innen ist die Situation während der Corona-Pandemie überaus existenzbedrohend, da sie sowohl in 2020 als auch in 2021 massive Einbußen erlitten haben. Um die finanziellen Belastungen für die Händler*innen, Schausteller*innen und Marktbeschicker*innen zu begrenzen, sollen die Standgebühren für den Weihnachtsmarkt in diesem Jahr erneut um die Hälfte gesenkt werden und erst dann fällig werden, wenn der Weihnachtsmarkt tatsächlich stattfindet. Sonst besteht die Gefahr, dass Weihnachtsmarktstände nicht öffnen könnten, da schon die Standgebühren für viele Schausteller*innen schwer tragbar sind, besonders, wenn hier in Vorleistung gegangen werden muss. Zudem sind die Perspektiven für ein erfolgreiches Geschäft in Folge infektionsschutzrechtlicher Vorschriften derzeit sehr unsicher. Aufgrund der fortwährenden pandemischen Lage ist deshalb auch für den Weihnachtsmarkt 2021 eine Gebührenregelung analog derer des vergangenen Jahres im Rahmen des „Hannoverschen Stabilitätspakets in der Corona-Krise“ (DS 0982/2020) zu treffen.

Durch die Senkung der Standgebühren können die Schausteller*innen und Marktbeschicker*innen gezielt unterstützt und ein attraktiver Weihnachtsmarkt ermöglicht werden. Gleichzeitig kann dies auch Impulse für eine deutliche Wiederbelebung der Innenstadt und insbesondere der Altstadt in der Weihnachtszeit setzen.