Antrag Nr. 1862/2022:
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE., FDP-Fraktion und Fraktion Die PARTEI & Volt: Kostenaufwand für Hybridsitzungen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1862/2022 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE., FDP-Fraktion und Fraktion Die PARTEI & Volt

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE., FDP-Fraktion und Fraktion Die PARTEI & Volt: Kostenaufwand für Hybridsitzungen

Antrag

zu beschließen:

0. Die Verwaltung prüft und legt dem Rat anschließend bis Ende Juli 2022 möglichst in einer Übersicht dar, welche der folgenden Einrichtungen für die Durchführung von Hybridsitzungen einschließlich einer Mikrofonanlage umsetzbar und welche Kosten und welcher personeller Aufwand damit verbunden wären:

  • Sicherstellung des gegenwärtigen technischen Supports im Ratssaal und dessen Ausweitung auf den Hodlersaal;
  • fest installierte Videokonferenztechnik mit personeller Unterstützung;
  • fest installierte, voll automatisierte Videokonferenztechnik;
  • mobile Videokonferenztechnik mit personeller Unterstützung.

Die Verwaltung gibt für eine der technischen Lösungen eine Empfehlung unter Berücksichtigung fiskalischer Interessen ab.

2. Die Verwaltung prüft und legt dem Rat darüber hinaus dar, welcher kostengünstigste Weg der unter 1. genannten Möglichkeiten beschritten werden kann, um auch Hybridsitzungen der Bezirksräte in Räumlichkeiten der Bezirksräte zu ermöglichen.

Begründung


Die Landesregierung hat es durch eine Änderung in § 64 NKomVG (LT-Drs. 18/10246) ermöglicht, durch eine Änderung der Hauptsatzung der kommunalen Vertretung auch nach Ende der Pandemie Sitzungen unter Einsatz von Videokonferenztechnik stattfinden zu lassen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Teilhabemöglichkeiten am kommunalen Mandat insgesamt zu stärken; denn unsere Demokratie lebt davon, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, an Entscheidungsprozessen mitzugestalten. Der Rat der Landeshauptstadt selbst hat im Mai 2022 bereits beschlossen, Mandatsträger*innen auch außerhalb der Pandemie die Sitzungsteilnahme mit Videokonferenztechnik zu ermöglichen (DS 1363/2022).

Mit dem obigen Prüfauftrag soll die Grundlage geschaffen werden, um für die anstehenden Haushaltsverhandlungen eine Entscheidung finden zu können, in der technische Interessen ebenso abgebildet werden wie Interessen der denkmalschutzsensiblen Gestaltung der Säle.