Drucksache Nr. 1861/2020:
Einrichtung einer integrativen Hortgruppe im Familienzentrum St. Vinzenz

Inhalt der Drucksache:

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1861/2020
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Einrichtung einer integrativen Hortgruppe im Familienzentrum St. Vinzenz

Antrag,

zu beschließen,
  • in dem Familienzentrum St. Vinzenz, Allerweg 9, 30449 Hannover, in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover e.V., zum 01.08.2020 eine Hortgruppe (20 Plätze für Kinder ab dem Schuleintritt) in eine integrative Hortgruppe mit bis zu vier Integrationsplätzen umzustrukturieren

und
  • dem Träger ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) sowie auf der Grundlage der DS Nr.: 1198/2013 "Regelung zum Ausbau und zur Finanzierung integrativer Plätze in Kindertagesstätten in Hannover" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter. Insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen -2.600,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 2.600,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 2.600,00 €
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Kostenberechnung wird von vier integrativ betreuten Kindern ausgegangen. Bei weniger integrativ betreuten Kinder verringert sich der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen .

Begründung des Antrages

Im Familienzentrum St. Vinzenz werden momentan insgesamt 42 Kindergartenkinder ab drei Jahren in zwei Gruppen (eine davon integrativ mit 17 Plätzen) und 30 Hortkinder in zwei Gruppen betreut. Eine der beiden Hortgruppen wird mit 20, die andere mit 10 Kindern belegt. Das Gebäude der Einrichtung im Allerweg wird gerade saniert, so dass das Familienzentrum sich in der Auslagerung an den Standorten Hohe Straße und der Außenstelle Deisterstraße befindet. Nach Abschluss der Sanierung soll das Hauptgebäude wieder vom Familienzentrum bezogen werden.

In den vergangenen Jahren wurde bei Hortkindern, die in der Einrichtung betreut werden, immer wieder ein besonderer Förderbedarf festgestellt. Um diese Kinder langfristig pädagogisch angemessen fördern zu können, bedarf es der Umstrukturierung der Gruppe in eine Integrationsgruppe. Die Gesamtbelegung richtet sich nach der Anzahl der integrativ betreuten Kinder in der Gruppe. Grundsätzlich können weiterhin bis zu 20 Hortkinder betreut werden. Je Kind mit besonderem Förderbedarf ist die zugelassene Höchstzahl der Plätze in der Gruppe um einen Platz zu verringern. Es können dabei maximal bis zu vier Kinder integrativ betreut werden. Werden alle Integrationsplätze belegt, so würden in der Gruppe insgesamt 16 Plätze vorgehalten werden.

Alle umliegenden Grundschulen verfügen über ein ganztägiges Betreuungsangebot. Dadurch kann die Nachmittagsbetreuung der Grundschüler aus dem Stadtteil, trotz der möglichen Platzreduzierung im Familienzentrum St. Vinzenz, weiterhin sichergestellt werden.

Die Umstrukturierung ist mit dem Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- abgestimmt. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde erteilt. Die oben beschriebene Belegung wurde darin festgeschrieben. Sie ermöglicht dem Träger die Kinder flexibel und bedarfsgerecht zu fördern.
51.42 
Hannover / 31.08.2020