Drucksache Nr. 1860/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zum Geschlecht "divers"
in der Ratssitzung am 29.08.2019, TOP 3.6.2.

Inhalt der Drucksache:

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1860/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zum Geschlecht "divers"
in der Ratssitzung am 29.08.2019, TOP 3.6.2.


Seit wenigen Monaten kann man sich mit dem Geschlecht „divers“ registrieren lassen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Wie viele Menschen haben sich 2019 als divers eintragen lassen ?
Ist durch die Eintragung „divers“ eine Namensänderung möglich ?

Text der Antwort

Frage 1: Wie viele Menschen haben sich 2019 als „divers“ eintragen lassen?

Als divers hat das Standesamt Hannover bisher keine Person eingetragen.
Jedoch wurde eine Eintragung als divers aus dem Melderegister einer anderen Kommune in das Melderegister der Stadt Hannover übernommen.

Frage 2: Ist durch die Eintragung „divers“ eine Namensänderung möglich?

Eine Vornamensänderung ist auch in Fällen möglich, in denen keine Eintragung als divers erfolgt.
Die Erklärung zum Vornamen wird im Rahmen der Erklärung nach § 45 b Personenstandsgesetz (PStG) abgegeben. *
Voraussetzung für die Erklärung nach § 45 b PStG ist ein ärztliches Attest, das darauf hinweist, dass die antragstellende Person Varianten der Geschlechtsentwicklung aufweist. Gemeint sind damit Varianten, bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind.

*Der Gesetzestext ist beigefügt