Drucksache Nr. 1860/2014:
Aufbau eines niedrigschwelligen Angebotes für Mütter und Väter und deren Kinder zur sozialen und integrativen Unterstüzung in der Flüchtlingsunterkunft Munzeler Str. 25 als Modellprojekt

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1860/2014 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1860/2014
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Aufbau eines niedrigschwelligen Angebotes für Mütter und Väter und deren Kinder zur sozialen und integrativen Unterstüzung in der Flüchtlingsunterkunft Munzeler Str. 25 als Modellprojekt

Antrag,

zu beschließen,

dass die Verwaltung ein niedrigschwelliges Angebot für Mütter und Väter und deren Kinder zur sozialen und integrativen Unterstützung in der Flüchtlingsunterkunft Munzeler Str. 25 als Modellprojekt aufbaut. Das Projekt soll ab den 01.01.2015 zunächst für zwei Jahre beginnen, vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zum Haushalt 2015.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung des Konzepts werden die Belange von Mädchen und Jungen sowie von Müttern und Vätern berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 28.764,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -28.764,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -28.764,00 €
Die Kosten des Eltern-Cafés betragen jährlich insgesamt 28.764,00 € und setzen sich wie folgt zusammen:
Eltern-Café:
Das Honorar der Stadtteilmutter beträgt bei einer Öffnungszeit des Eltern-Cafés von 4 x 2 Stunden die Woche, zuzüglich jeweils ½ Stunde Vor- bzw. Nachbereitungszeit:
2,5 Std. x 4 Tage x 4,3 Wo x 12 Mo x 10,50 € die Stunde = 5.418,00 €
Betreuung und Beratung:
Die Kosten für Betreuung und Beratung während der Öffnungszeit des Eltern-Cafés, jeweils an 2 Tagen für 2 Stunden von einer Erzieherin und einer Beratungskraft, zuzüglich 1 Stunde zur Vor- und Nachbereitungszeit, betragen:
1 Erzieherin TVöD S8, 3 Std. x 2 Tage x 1.391,00 € (Jahresarbeitswochenstunde) = 8.346,00 €
1 Sozialpäd. TVöD S12, 3 Std. x 2 Tage x 1.500,00 € (Jahresarbeitswochenstunde) = 9.000,00 €
Sachkosten:
Die Sachkosten des Eltern-Cafés sind mit 4.000,00 € kalkuliert, zuzüglich einmalig 2.000,00 € für Anschaffungen z.B. von Bodenmatten für Babys, Spiel- und Bastelmaterialien, Fachliteratur und mehr.
Die Mittel stehen im Produkt Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Ausgangslage
Im Folgenden ist die Umsetzung des Konzepts dargestellt.
Die Verwaltung wird im Rahmen bestehender Ressourcen, in der Flüchtlingsunterkunft Munzeler Str. 25, ein niedrigschwelliges Angebot aufbauen. Dieses Angebot richtet sich an Mütter und Väter und deren Kinder, die in dem Flüchtlingswohnheim untergebracht sind.

Mit dem Beschluss über das Konzept (Leitbild zur Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen in der LHH) hat der Rat Aussagen zu den qualitativen Standards bei der Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen getroffen (DS 0026/2013 u. DS 2781/2012 sowie das Konzept zur Unterbringung DS 1583/2011N1).
In den Unterkünften leben unter anderem Familien mit Kindern. Die Problematiken der einzelnen Personengruppen, welche sich aus den spezifischen Flüchtlingssituationen ergeben, betreffen insbesondere auch deren Kinder.


Lebenssituation der Flüchtlinge
Die Mehrzahl der Flüchtlinge stammt aus aktuellen Krisen- und Kriegsgebieten. Sie sind durch Flucht, Vertreibung, Gewalterfahrungen u.v.m. ihrer bisherigen Existenz beraubt, zum Teil traumatisiert und in ihrem Vertrauen zu anderen Menschen bzw. in ihrer Lebenssituation verunsichert. Die besondere Herausforderung ist, mit einem niedrigschwelligen Angebot den von Ängsten und Skepsis geprägten Familien, sowie ihrem Bedürfnis nach Schutz, in ihrer neuen Lebenssituation sensibel und behutsam zu begegnen, zu unterstützen und zu begleiten.

Anspruch auf Kinderbetreuung
Grundsätzlich haben Kinder, die ihren Lebensmittelpunkt in Hannover haben, hier einen Anspruch auf eine Betreuung in der Krippe ab dem ersten Lebensjahr, sowie einen Anspruch auf Betreuung im Kindergarten im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt.
Gerade für die Flüchtlinge ist diese Betreuung sehr wichtig und trägt zu einer sicheren Lebenssituation bei. Allerdings wird dieser Anspruch häufig nicht wahrgenommen. Kulturelle Unterschiede führen bei vielen Flüchtlingen zu einer ablehnenden Haltung für diese Form der Kinderbetreuung. Hier ist es notwendig, diese Hemmnisse durch niedrigschwellige praktische Erfahrungen im Wohnheim abzubauen. Bei der Vermittlung einer Betreuung unterstützen sowohl der Kommunale Sozialdienst -Beratungsstelle für Asylsuchende- als auch das FamilienServiceBüro in der Kurt- Schumacher-Straße.

Zielsetzung
Ziel ist mit einem niedrigschwelligen Angebot für Mütter und Väter und deren Kindern einen Ort im Flüchtlingsheim anzubieten, der ihnen Schutz und Hilfe bietet, sich in der neuen Lebenssituation zurechtzufinden. Dies soll durch ein sog. „Eltern-Café“ umgesetzt werden. Das Eltern-Café soll von einer semiprofessionellen MitarbeiterIn (z.B. Integrationslosten, Stadtteilmütter) betreut werden.
Des Weiteren sollen durch zwei sozialpädagogische Fachkräfte regelmäßig eine Kinderbetreuung und Beratung angeboten werden. Angebotsziele sind:
· Unterstützung und Stärkung der sozialen u. familiären Lebenssituation durch wohltuende Aktivitäten, z.B. Musik, Kochen, Angebote für Kinder und Erwachsene zu den Themen Musik, Bewegung, Gymnastik, Spiel
· Kurse zur gesunden Ernährung / Gesundheit
· unterstützende, integrative Maßnahmen zum Abbau von Sprachbarrieren, Sprachkurse
· Beratung/Begleitung zu Erziehungsfragen, sowie Einführung/ Besuche in vorhandene Bildungssysteme (Kita, Schule)
Bei zukünftigen Unterbringungen der Flüchtlingsfamilien in geeignete Wohnung kann davon ausgegangen werden, dass nach positiven Erfahrungen aus dem Eltern-Café im Flüchtlingsheim, sich Risikofaktoren zur Integration minimieren lassen.
Mütter und Väter werden so eher in die Lage versetzt, Beratungsangebote wahrzunehmen und somit ihren Kindern den Besuch einer Kita und/oder Schule zu erleichtern, sowie deren Teilhabechancen zu erhöhen.

Rahmenbedingungen


Das Eltern-Café befindet sich in der Flüchtlingsunterkunft (vertrauter Ort). Die Ausstattung des Raumes soll sowohl den Bedürfnissen der Kinder als auch denen der Eltern entsprechen. Für eine solche Ausstattung sind insbesondere alltagstaugliche Einrichtungs- und Spielmaterialien erforderlich.
Des Weiteren sind verbindliche Öffnungszeiten und eine verlässliche Betreuung des Eltern-Cafés für das Erreichen der Flüchtlingseltern mit ihren Kindern ein wesentlicher Faktor. Das Personal als persönlicher Ansprechpartner und als Betreuungskraft der Kinder, kann unter Berücksichtigung der Lebenswelten der Familien, sehr zum Gelingen der Integration beitragen.

Begleitung des Projektes
Die Begleitung kann durch Familienzentren, Familienbildungsstätten und Beratungsstellen erfolgen. Über gemeinsame Besprechungszeiten sind der Austausch der Beteiligten und kollegiale Beratung zwischen der semiprofessionellen Kraft und den sozialpädagogischen Fachkräften des Eltern-Cafés möglich.
Die Projektkoordination erfolgt durch den FB Jugend und Familie (51.P Elternbildung und 51.4) sowie in enger Kooperation mit den Betreibern der Unterkünfte unter Einbeziehung des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung (61.4 und 61.44).

Kooperationen
Kooperationen sollen eingegangen werden mit:
· Kindertagesstätten/Familienzentren/Schulen vor Ort, Gesundheitseinrichtungen
· Unterstützerkreisen sowie den Netzwerken vor Ort
· Migrantenselbstorganisationen und dem Elternmigrantennetzwerk (MEN)
Perspektive
Im Rahmen des Modellprojekts Eltern-Café in Flüchtlingswohnheim erfolgt eine regelmäßige Begleitung und Evaluation durch den FB Jugend und Familie. Eine anschließende Analyse des Angebotes, insbesondere im Hinblick auf die formulierten Projektziele und deren konkrete Wirkung ist nach ca. 12 Monaten vorgesehen, um die Gelingensbedingungen darzustellen.
Gleichzeitig ist eine Bedarfsermittlung des niedrigschwelligen Angebotes in den weiteren Flüchtlingswohnheimen vorgesehen, sowie die Möglichkeit einer Ausweitung des Angebotes unter Berücksichtigung der Gelingensfaktoren.
51.4 
Hannover / 04.09.2014